Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/1

Bewohnerparken nun auch in Enns- und Steyrdorf Neue Jahresgebühr von S 1.500 je Fahrzeug Nach dem Bereich Innere Stadt wird auf Wunsch der Bewohner nun auch in den Stadtteilen Enns- und Steyrdorf für Anrainer die Möglichkeit geschaffen, eine Bewohnerparkberechtigung zu beantragen. Diese Ausnahmebewilligung, um die ab sofort bei der Fachabteilung für Verkehrsrecht und öffentliche Sicherheit (Promenade 9) angesucht werden kann, besitzt Gültigkeit: Im Stadtteil Ennsdorf in der ■ Kurzparkzone Bahnhofstraße, ■ Kurzparkzone Jägergasse, ■ Kurzparkzone Kompaßgasse sowie ■ Kurzparkzone Johannesgasse. Im Stadtteil Steyrdorf in der ■ Kurzparkzone Wieserfeldplatz (mit Ausnahme der Kurzparkzone am östlichen Fahrbahnrand zwischen Gleinker Gasse und Schuhbodengasse sowie der Kurzparkzone am nörd lichen Streifen des Wieserfeldplatzes vom Objekt Wieserfeldplatz Nr. 2 (Raika) bis zur Einfahrt Mittelparkplatz am Wieserfeldplatz) und ■ Kurzparkzone Michaelerplatz Wer kann einen Antrag stellen? Beantragen können diese Bewohnerparkbe- rechtigung Krafifahrzeugbesitzer (Zu- lassungsschein), die für ihr Auto über keine private Abstellmöglichkeit verfügen und ihren Hauptwohnsitz (Meldezettel) im Bereich Ennsdoifin den Straßenzügen Haratzmüller- straße (ab der Kreuzung mit der Johannesgasse bis zur Kreuzung mit der Bahnhofstraße), Bahnhofstraße, Pachergasse (ab der Kreuzung mit der Bahnhofstraße bis zur Kreuzung mit der Johannesgasse) und Johannesgasse (ab der Kreuzung mit der Pachergasse bis zur Kreuzung mit der Haratzmüllerstraße) haben bzw. im Bereich Steyrdoifin den Straßenzügen Michaelerplatz, Kirchengasse, Gleinkergasse (ab der Kreuzung mit der Kirchengasse bis zur Kreuzung mit dem Wieserfeldplatz), Sierninger Straße (ab der Kreuzung mit der Kirchengasse bis zur Kreuzung mit der Frauengasse), Schlossergasse und Schuhbodengasse. Wie kommt man zu einer Bewohnerparkkarte? Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann direkt bei der Fachabteilung für Verkehrsrecht und öffentliche Sicherheit (Promenade 9, Tel. 575/241 Frau Waiermaier) einen entsprechen- den Antrag stellen. Mitzubringen sind: Amtsblatt der Stadt Steyr Magistrat der Stadt Steyr Geschäftsbereich für Bezir ksverwaltungsangelegenheiten Bewohnerpark- berechtigung Kennzeichen Gültig bis Zulassung55chein und Meldezettel (in Kopie). An Gebühren sind direkt bei der Antragstellung S 500,- (Eingabegebühr S 120,- und Verwaltungsabgabe S380,-) zu entrichten sowie seit 1.1.1995 neu: S 1500.-, die als Jahresgebühr je Kraftfahrzeug für die Benützung ötfentlichen Gutes per Erlagschein eingehoben werden. 1500 S Jahresgebühr für alle Besitzer von Bewohnerparkkarten Die im Zusammenhang mit dem Bewohnerpar- ken neu eingeführte Jahresgebühr in Höhe von 1500 Schilling ist von allen Anspruchsberechtig- ten zu entrichten, die ab 1.1.1995 einen Antrag auf Ausstellung einer Bewolrnerparkkarte stel- len; also auch von jenen, die schon eine Bewoh- nerparkkarte bes itzen und diese nach Ablauf des Bescheiddatums um ein Jahr verlängern. 22,6 Millionen Schilling für 26 Mietwohnungen im ehemaligen Hotel Münichholz Für die Errichtung von 26 Mietwohnungen im gemeindeeigenen Objekt des ehemaligen Ho- tels Münichholz gab der Gemeinderat 22,6 Mil- lionen Schilling frei. Baumeister Rubenzucker wurde mit Planung und Bauleitung beauftragt. Die Stadt rechnet mit einem Förderungsdar- lehen des Landes von 15.855.400 Schilling. 6,8 Millionen zahlt die Stadt als Eigenleistung. Damit ergibt sich ein monatlicher Netto-Miet- zins von nur 35,16 Schilling pro Q!iadratmeter. Damit liegt der Mietzins um nahezu 3 Schilling unter dem vom Land vorgegebenen Limit von 38 Schilling.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2