Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/1
r.-a1133 ~ Grünes Telefon Wie entsorgen Sie ordnungsgemäß Ihr Kühlgerät? ■ Die Rückgabe eines Kühlgerätes ist möglich: 1. Beim Elektrofachhandel , der laut Gesetz verpflichtet ist, beim Kauf eines neuen Gerätes das alte zurück- zunehmen. 2. Bei der Ständigen Problemmüllsammelstelle, 4400, Schlüsselhofgasse 65, gegen die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungsgebühr. ■ Kühlgeräte werden von der Sperrmüllabfuhr nicht mit- genommen! ■ Sollte ein derartiges Gerät bei der Sperrmüllabfuhr vorgefunden werden, wird der Besitzer ausfindig gemacht und für die Entsorgung belangt! Alte, ausgediente Kühlgeräte enthalten gefährliche, ozon- schädigende Gase, die sogenannten Fluorchlorkohlen- wasserstoffe (FCKW). Bei neueren Geräten gibt es bereits umweltfreundlichere Alternativen. Entscheiden Sie sich bei einem Neukauf für FCKW-freie Geräte.
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