Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/1

BI. Nr. 159/1969 i.d.g.F., wird anläßlich der Einführung des Bewohnerparkes in Ennsdorf, verordnet: § 1 Das Gebiet, dessen Bewohner eine Ausnahme- bewilligung gemäß § 45, Abs. 4, der Straßen- verkehrsordnung 1960 i.d.g.F., (Bewohnerpark- berechtigung) beantragen können, umfaßt fol- gende Straßenzüge: a) Haratzmüllerstraße, ab der Kreuzung mit der Johannesgasse bis zur Kreuzung mit der Bahnhofstraße b) Bahnhofstraße c) Pachergasse, ab der Kreuzung mit der Bahn- hofstraße bis zur Kreuzung mit der Johannes- gasse d) Johannesgasse, ab der Kreuzung mit der Pa- chergasse bis zur Kreuzung mit der Haratzmül- lerstraße §2 Als Kurzparkzonen, die für das Abstellen der Fahrzeuge von Bewohnern des in §1 umschrie benen Gebietes mit einer Ausnahmebewilli- gung gemäß § 45, Abs. 4, der Straßenverkehrs- ordnung 1960 (Bewohnerparkberechtigung) vorgesehen sind, werden bestimmt: a) Kurzparkzone Bahnhofstraße b) Kurzparkzone Jägergasse c) Kurzparkzone Kompaßgasse Wertsicherung November 1994 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 Okt. ...... .... .. ............. ...... .... ............. .... .. ... ......126,1 Nov. ...... .. .... .... ...... ... .. .... .... ....... ....... ....... ..... .126,0 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Okt. ........ .. ..................................................... 196,1 Nov... .. .................................................... .. .... 195,9 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Okt. ............. ......... .... .....................................344,0 Nov............. ........ .. ... .. ...................................343,7 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Okt. ....... ........ .... ........................................ .. ..438,3 Nov........ ......... ..............................................438,0 d) Kurzparkzone Johannesgasse §3 Als das gemäß § 25, Abs. 5, der Straßenver- kehrsordnung 1960 zur Kontrolle notwendige Hilfsmittel wird die als Beilage zum Bewilli- gungsbescheid gemäß § 45, Abs. 4, der Straßenverkehrsordnung 1960 ausgestellte Be- rechtigungskarte bestimmt. Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Okt. ...... .......... ..... ........................... ... ..... .... ...439,7 Nov...................... ... .......... ........... .... ... ... ...... .439,4 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Okt. ...... .... .. .. .. .. .. .... ..................... ....... .... .. ..3.319,5 Nov........................ ...... ............. ..... .... .... .. ..3.316,8 im Vergl eich zum früheren Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 Okt. ........................... ........... ..................... .3.851,6 Nov................ ........ ......................... .. ...... ...3.848,5 1938 = 100 Okt. ........................ .. ....... .... ....... ... ........ .....3.271,4 Nov........................... ... ... ..... ................ ..... .3.268,8 §4 Die Kundmachung dieser Verordnung hat durch Verlautbarung im Amtsblatt der Stadt Steyr zu erfolgen und tritt mit Ablauf des Ta- ges der Kundmachung in Kraft. Für den Bürgermeister: Das zuständige Mitglied des Stadtsenates Dr. Leopold Pfeil, Vizebürgermeister Die guten Vorsätze für das Neue Jahr Abnehmen mehr Bewe 0 unQ' -- ~csündere I „cbensweise Ein neues Jahr hat begon- nen und es ist jetzt an der Zeit die guten Vorsätze, die Sie gefaßt haben, in die Tat umzusetzen! Haben Sie viel- leicht diesen Vorsatz schon letztes Jahr gehabt und wie- der aufgegeben? Figurella ist bekannt für die sensationellen Erfolge. auch Sie zu einer kosten losen Figuranalyse begrüßen zu dür- fen . Unsere Erfahrung sp r ic h t für sich und wir geben Ihnen eine schriftliche Abnahmega- rantie. Unsere freund l ichen Ass i- stentinnen würden sich freuen, Rufen Sie uns gleich an und vereinbaren Sie einen Termin damit Ihr guter Vorsatz heuer Wirklichkeit wird. Wi r freuen uns auf Ihren Anruf! Machen Sie Ih re n Tra um , ein paar Kle idergrößen abzu- nehmen , doch heuer wa hr - Darum zur ersten Adresse: figurello · ln hoberin f rou Wimme r mit u nserer Hi lfe wird es Ih nen sic her ge lin ge n, de nn Zuerst möchte ich Ihnen alles Gute für das Jahr 1995 wünschen. Möge Ihnen das, was Sie sich vorgenommen haben, auch gelingen. Viel/eicht heißt einer Ihrer Vorsätze auch Abnehmen - mehr Bewegung - gesündere Lebensweise. Sollte dies der Fall sein, dann zögern Sie nicht, hier bei mir in Steyr oder in einem unserer Studios anzurufen. Die Beratung ist völlig kostenlos und kann doch das ganze Leben verändern. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Der erste Schri tt zu Figurell a ist de r schwier igste. Viele fragen sich: Was wird mich dort erwar- ten? Versteht man mei ne Proble- me? Man vers teh t Sie ! Schließli ch beschäftigt Figurell a besonders freund li che Ass isten- tinnen, die auf ihre Kund innen zugehen. 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