Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/12

Verordnung Die Verordnung des Stadtsenates der Stadt Steyr vom 12. November 1991, Zahl: Präs- 590/79, mit der eine Geschäftseinteilung für den Stadtsenat getroffen wurde, wird wie folgt abgeändert: Artikel 1 Die gemäߧ 1 Abs. 1 der Verordnung des Stadtsenates der Stadt Steyr vom 12. Novem- ber 1991, mit der eine Geschäftseinteilung für den Stadtsenat getroffen wurde, bestehende Anlage zu dieser Geschäftseinteilung hat zu lauten: „Geschäftseinteilung Gemäß § 1Abs. 1 des Beschlusses des Stadtse- uates der Stadt Steyr vom 12. November 1991, Zahl: Präs-590/79 i.d.g.F. Die in die Zuständigkeit des Stadtsenates fal- lenden Angelegenheiten des eigenen Wir- kungsbereiches der Stadt werden nach Sachgebieten geordnet und in neun Geschäfts- bereiche wie folgt aufgeteilt: 1. Bürgermeister Hermann Leithenmayr Präsidialangelegenheiten Öffentlichkeitsarbeit Wirtschaftsförderung Sportangelegenheiten Schulangelegenheiten Stadtentwicklung 2.' Vizebürgermeisterin Friederike Mach Seniorenbetreuung Kindergärten Soziale Angelegenheiten Gesundheitswesen Rettungswesen 3. Vizebürgermeister Dr. Leopold ]Jeil Kulturelle Angelegenheiten Verkehrsangelegenheiten Bezirksverwaltung Markt- und Veterinärwesen 4. Stadtrat Dkfm. Mag. Helmut Zagler Finanzwesen Personalwesen 5. Stadtrat Ing. Dietmar Spanring Umweltschutz Städtischer Wirtschaftshof Mülldeponie Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung 6. Stadtrat Leopold Tatzreiter Wohnbau Wohnungswesen Liegenschaftsverwaltung Feuerwehr 7. Stadtrat Roman Eichhübl Stadtwerke Wasserverband „Region Steyr" 8. Stadtrat Karl Holub Alten- und Pflegeheime Fremdenverkehr Denkmalschutz 9. Stadtrat Ing. Othmar Schlqßgangl Bauwesen (ausgenommen Wohnbau) Baurecht Straßenbau Artikel II Diese Verordnung ist gemäߧ 32 Abs. 6 StS 1992, LGBI. Nr. 9, im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzumachen und tritt am 25. November 1994 in Kraft." Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung Bau Gru-676/93 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 89 - Schützenhofer-Gründe - öffentliche Planauflage Kundmachung Es ist beabsichtigt, dem Gemeinderat der Stadt Steyr den oben bezeichneten Plan, entspre- chend dem die Umwidmung von Grünland in Betriebs- und Geschäftsbaugebiet vorgesehen ist, zur Beschlußfassung vorzulegen. Der Plan bezieht sich auf den nachstehend um- grenzten Teil des Stadtgebietes: Norden: A.-Moser-Straße Osten: Firmengelände Steyr-Trucks und Al- mauer Süden: Prof.-H.-Gerstmayr-Straße Westen: landwirtschaftlicher Nutzgrund Katastralgemeinde: Steyr Gemäߧ 33 Abs. 3 des Oö. Raumordnungsge- setzes 1994 wird der Plan durch 4Wochen, mindestens jedoch bis 15.jänner 1995, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amts- stunden aufgelegt. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z. B. Grundeigentü- mer, Mieter), ist berechtigt, während der Aufla- gefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung Für den Bürgermeister, der Dienststellenleiter: Esterle Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung Bau Gru-288/94 Kleingartenanlage Staffelmayr -Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 90 - öffentliche Planauflage Kundmachung Es ist beabsichtigt, dem Gemeinderat der Stadt Steyr den oben bezeichneten Plan, der die Um- widmung von Grünland - landwirtschaftliche Nutzung - in Grünland - Kleingartenanlage - vorsieht, zur Beschlußfassung vorzulegen. Der Plan bezieht sich auf den nachstehend um- grenzten Teil des Stadtgebietes: Norden: Kegelprielstraße Osten: LKH Steyr Süden: LKH Steyr, Kleingartenanlage Gründ- bergsiedlung Westen: Staffelmayrstraße Katastralgemeinde: Föhrenschacherl Gemäß § 33 Abs. 3 des Oö. Raumordnungsge- setzes 1994 wird der Plan durch 4Wochen, mindestens jedoch bis 15.Jänner 1995, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amts- stunden aufgelegt. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z. B. Grundeigentü- mer, Mieter), ist berechtigt, während der Aufla- gefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung Für den Bürgermeister, der Dienststellenleiter: Esterle MUSICA STEYR g Besten Dank für das uns geschenkte Vertrauen SICA Gesellschaft EIN ERFOLGREICHES NEUES JAHR WÜNSCHT m.b.H. MUSICA - Ein Mitglied der UMI 4400 Steyr, Wolfernstraße 20b \LSTl<I\ United Musical I11strume11ts, USA Tel. 07252/62378, 62379- Fax 07252/62370 ARMSTRONG - ARTLEY - BENGE - CONN - KING - MUSICA - CERVENY - PETROF - WEINBACH - RÖSLER 8/440 ste■r

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