Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/12

Amtsarn . rt 1torm1e Wie schütze ich mich vor Cholera? Tips für Reisende Die Cholera war seit jeher in Asien und Afrika endemisch (heimisch) und die Ausbreitung war immer an Wander- und Reisewege gebunden. Die großen Cholera-Epidemien des 19. Jh. konn- ten längs bestimmter Reiserouten zu Land oder zu Wasser nachverfolgt werden. Durch den schnellen interkontinentalen Verkehr kann heu- te die Cholera in kurzer Zeit in Gebiete einge- schleppt werden, in denen sie bis dahin weitge- hend unbekannt war. Eine Cholera-Epidemie kann sich jedoch nur entwickeln, wenn durch ungünstige hygienische Verhältnisse die Voraus- setzung für ihre Ausbreitung gegeben ist. Der ganze südamerikaniscl1t: Kontinent galt bis vor kurzem als cholerafrei. Ende Jänner 1991 sind erste Fälle von Cholera in verschiedenen Hafenstädten Perus aufgetreten. Die Cholera ist eine Darminfektionskrankheit, die mit schwe- ren, wässrigen Durchfällen und Erbrechen ein- hergeht. Sie kann heute, sofern sie rechtzeitig behandelt wird, rasch geheilt werden. Unbehan- delt bzw. dort auftretend, wo Behandlungsmög- lichkeiten fehlen, ist sie aber eine sehr gefährli- che Krankheit. Die Krankheitserreger werden durch den Stuhl ausgeschieden. Die Übertra- gung erfolgt in Infektionsgebieten meist durch Wasser, aber auch über Lebensmittel, die durch Stuhl, schmutzige Hände oder Finger verunrei- nigt worden sind. Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitserschei- nungen beträgt bis zu 5Tage; meist tritt die Krankheit aber schon nach I bis 2 Tagen auf. Ganz allgemein wird für Reisende in Länder, in denen die Cholera auftritt, die Schutzimpfung gegen Cholera empfohlen. Mit zwei Teilimpfun- gen, im Abstand von 2 bis 4Wochen, wird eine Schutzwirkung von nahezu 80 Prozent erzielt. Am wirksamsten schützt man sich gegen die In- fektion aber durch peinlichste persönliche Sau- berkeit. Folgende Regeln müssen in Infektions- gebieten beachtet werden: l. Sorgfältiges, wiederholtes Händewaschen, be- sonders vor jeder Nahrungsaufnahme und nach dem Aufsuchen der Toilette. Keine Gemein- schaftshandtücher verwenden. 2. Das Trinken von Wasser in unabgekochtem Zustand vermeiden (Vorsicht beim Waschen und Zähneputzen). Nur Getränke konsumieren, die in verschlossenen Flaschen erhältlich sind. Keine rohe Milch trinken. 3. Nur gekochtes Gemüse essen. 4. Kein rohes oder nicht ganz durchgekochtes oder -gebratenes Fleisch essen. Besonders ist vor dem Genuß von Muscheln, Krabben und ande- ren in rohem Zustand genossenen Meeresfrüch- ten zu warnen. 5. Nur Schalenobst essen, das vom Essenden mi t besonders reinen Fingern aus der Schale genom- men werden muß. 6. Bei evtl. auftretenden Durchfällen ist Flüssig- keitsersatz die wichtigste Maßnahme! Folgende Möglichkeiten bieten sich an: a) NORMOLYT-GRANULAT (rezeptfrei aus der Apotheke) in Wasser oder Fruchtsaft auflö- sen (1 Säckchen auf 1/4 Liter Flüssigkeit) und während der akuten Erkrankungsphase minde- stens 2 Liter pro Tag von dieser Lösung trinken. b) Ebenso gut geeignet ist: Orangensaft (frisch gepreßt oder als Sirup in Wasser verdünnt) + 1 gestrichener Kaffeelöffel Kochsalz + 1Eßlöffel Zucker pro Liter. Diese Lösung gut umrühren und vor dem Trinken 1 Stunde stehen lassen. Tagesdosis: mindestens 2 Liter (je nach Schwere des Durchfalles). Die Beachtung dieser Regeln ist bei Reisen in Länder, wo Cholera-Erkrankungen häufiger auf- treten, deshalb umso wichtiger, weil dort immer anch mit dem Vorkommen anderer Darminfekti- onskrankheiten, wie z. B. des Typhus, des Para- typhus und der Ruhr zu rechnen ist. Bei Auftre- ten von Durchfällen innerhalb von 5Tagen nach der Abreise aus dem Gebiet in dem auch Cholera-Erkrankungen vorgekommen sind, muß sofort ein Arzt zu Rate gezogen werden. Impfberatungen werden von der reisemedizini- schen Beratungsstelle beim Amt der Oö. Lan- desregierung, Abteilung Sanitätsdienst, Harrach- straße 16A, Tel. 0 73 2/584/41 07 DW, von den Sanitätsabteilungen an den Bezirkshauptmann- schaften, den Gesundheitsämtern der Statutar- städte Linz, Steyr und Wels und von niederge- lassenen Ärzten durchgeführt. Schuldnerberatung Bahnhofstraße 14/ 2, Tel. 52310 Der Verein Schuldnerhilfe OÖ. bietet kostenlo- se und vertrauliche Beratung für Personen, die Hilfe wegen ihrer finanziellen Probleme suchen und deren Schulden nicht überwiegend aus einer selbständigen Tätigkeit entstanden sind. Das Büro ist Mo - Fr von 8bis 12 Uhr sowie Di und Do von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Wertsicherung Oktober 1994 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 Sep................................................................126,4 Okt. ............................................................... 126,I Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Sep................................................................196,6 Okt. ...............................................................196,I Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Sep................................................................344,8 Okt. ...............................................................344,0 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Sep................................................................439,4 Okt. ...............................................................438,3 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Sep................................................................440,8 Okt. ...............................................................439,7 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Sep.............................................................3.327,4 Okt. ............................................................3.319,5 im Vergleich zum früheren Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 Sep.............................................................3.860,8 Okt. ............................................................3.851,6 1938 = 100 Sep.............................................................3.279,2 Okt. ............................................................3.271,4 Verein Drehscheibe Kind Promenade 12, Tel. 48099 Im Verein Drehscheibe Kind wird vom 27. 12. bis 5. 1. für Kinder von berufstätigen Eltern ein Journaldienst eingerichtet. Um telefonische Voranmeldung bis 20. Dezember wird ersucht. Ab 10. Jänner: Musikalische Früherziehung (Singen, Tanzen und Spielen mit Musik) - eng- lischsprechende und -singende Spielgruppen; für Kinder von 3 bis 6Jahren. Kostenlose Rechtsauskunft Rechtsanwalt Dr. Josef Lechner erteilt am Donnerstag, 29. Dezember, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 101, kostenlose Rechtsauskunft. Einlaß zur Beratung bis spätestens 16 Uhr. FROHE WEIHNACHTEN UND EIN PROSIT NEUJAHR WÜNSCHT ALLEN SEINEN KUNDEN Steyr, Ennser Straße 68 Tel. 07252 / 62889 - Fax 07252 / 61262 Amtsblatt der Stadt Steyr KER8L GES. M.B.H. & CO. KG AUTO-, BAU- UND KÜHLERSPENGLEREI 29/461

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