Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/12

nungsverordnung, ~alitätsklassengesetz, Maß- und Eichgesetz, Bazillenausscheidergesetz und Naturschutzgesetz. Bei Importkontrollen werden jährlich ca. 400.000 kg Lebensmittel auf ihre Be- schaffenheit überprüft. Gemäß dem Lebensmittel- und ~alitätsklassengesetz werden jährlich ca. 2.500 Voruntersuchungen an Ort und Stelle vorge· nommen, hierunter fallen 10 bis 15 Tonnen Obst und Gemüse, ca. 20.000 Stück Eier und 500 bis 800 kg Pilze. Neben diesen Überprüfungen wer- den auch Schulungen des Personals von Betrieben zu den oa. Gesetzen vorgenommen. Als Sachverständige ist die Teilnahme an gewer· berechtlichen Betriebsanlagengenehmigungen und Lokalbegutachtungen erforderlich. Im Stadtgebiet Steyr sind auf öffentlichen Plätzen sechs Märkte eingerichtet und diese müssen täg· lieh bzw. zweimal wöchentlich kontrolliert wer· den. Die Marktaufsichtsorgane sind für die Platzvergabe bzw. für die einwandfreie Q!ialität der angebotenen Waren zuständig. Horst Wein· berger ist täglich unterwegs, um die Standge· bühren auf diesen Märkten zu kassieren. Weiters werden jährlich im Frühjahr und im Herbst der ,,Steyrer Markt", die Flohmärkte, das Stadtfest, der Allerheiligenmarkt, der Christkindlmarkt und der Christbaummarkt organisiert. Im Amt werden jährlich ca. 100 bis 120 Lebens- mittel· und 150 bis 200 Pilzberatungen durchge· führt. Der Pilzberatung wird ein besonderes Augenmerk geschenkt, da es immer wieder vor· kommt, daß giftige Pilze, wie Knollenblätterpilze, Panterpilze etc., gesammelt werden. Fachabteilung für Vetennarwesen Redtenbachergasse 3, Tel. 575-358 bzw. 277 DW, Fax 575-356 Leiter: Amtstierarzt Dr. Eduard Fellinger Mitarbeiter: Innendienst und Kanzleiangelegen· heilen: Karin Michlmayr; Trichinenuntersuchun· gen: Karin Michlmayr, Gertrude Waldbauer, Maria Wieser; Schlachttier· und Fleischuntersu· chungen sowie Kontrolluntersuchung: Dipl. Tier· arzt Mag. Angelika Bernhauer Der Aufgabenbereich des Amtstierarztes und der Mitarbeiter des Veterinäramtes umfaßt vor allem die Vollziehung und die Kontrolle der staatlichen Veterinärgesetze sowie der Rechtsvorschriften auf Landesebene. Zusätzlich werden in Steyr, basie· rend auf dem Statut der Stadt, auch alle einer Ge- meinde zukommenden veterinären Aufgaben wahrgenommen. Das zentrale Arbeitsgebiet, sowohl vom Umfang als auch von der Bedeutung her, ist zweifellos die Untersuchung des gewerblich in Verkehr gebrach- ten Fleisches. Es ist dies eine wesentliche Maß- nahme des angewandten, vorbeugenden Konsumentenschutzes. Die Untersuchungen und Beurteilungen erfolgen bei der Schlachtung in Form der Einzeluntersuchung der Tiere vor der Schlachtung und der Tierkörper und Organe nach Abschluß des Schlachtvorganges, beim Einbringen von Fleisch in Zerlegungs· und Verarbeitungsbe· triebe in Form der Kontrolluntersuchung, die auch 28/460 die laufende Hygieneüberwachung dieser Betriebe umfaßt. 1993 wurden dabei über 3.000.000 kg von aus· wärts nach Steyr eingebrachtes Fleisch und Fleischwaren kontrolliert. Ziel und Zweck dieser lückenlosen Untersuchungen ist die Erkennung von Tierseuchen, die Verhinderung der Ausbrei- tung solcher Erkrankungen, der Schutz der menschlichen Gesundheit, die Sicherheit des Ver· brauchers vor Übervorteilung sowie die Einhal- tung der hygienischen Erfordernisse im Lebensmittelbereich. Die Importkontrolle von Fleisch, die periodische Revision von Fleischverar· beitungsbetrieben, von Wildzerlegungsbetrieben, gewerblichen Schlachtanlagen und die Überwa· chung der Betriebs-, Arbeits· und Personalhygiene in diesen Betrieben sowie die generelle Untersu· chung von Schlachtschweinen auf Trichinen die- nen ebenfalls dieser Zielsetzung. Im Rahmen der Schlachtungen erfolgen auch die vorgeschriebenen Kontrollen von Fleisch auf Rückstände wie Hormone, Thyreostatika, Sulfon- amide, Pestizide, Schwermetalle u. a. Im Ver· dachtsfall werden bakteriologische Untersuchun· gen, Untersuchungen auf Hemmstoffe und bei Rindern obligat auf Finnen durchgeführt. Die Ausstellung von Untersuchungsscheinen, Be· gleitbesclieinigungen und von Sichtvermerken tra· gen zur Identifizierung von Fleischlieferungen bei. Auch Milchprodukte und Eier unterliegen der amtlichen Veterinärkontrolle. Wild-, Kaninchen· und Geflügelfleisch wird seit 1. Juli ebenfalls einer obligaten tierärztlichen Untersuchung unterzogen. Die Tierseuchenbekämpfung in Verbindung mit Ein· und Durchfuhrkontrollen, Exportabfertigun· gen sowie die Überwachung von Tiertransporten und Tiermärkten ist ein weiteres, komplexes Auf- gabenfeld des Amtstierarztes. Im Seuchenfall müssen oftmals weitreichende An· ordnungen zur Keulung (Tötung) großer Tierbe· stände getroffen werden; Ortsteile, Straßen, Veranstaltungen und der Viehverkehr müssen ge· sperrt bzw. eingeschränkt werden. Vorbeugend werden die Rinderbestände periodisch alle 2 bis 3 Jahre aufBrucellose, IBR/IPV, Leukose und Tu· berkulose untersucht, Weidetiere werden gegen Rauschbrand geimpft und gegen Dasselfliegenlar· ven behandelt. Zur Verhinderung der Ausbreitung der Tollwut werden periodisch Impfköder für die Füchse ausgelegt und deren Impfschutz stichpro· benartig bei erlegten Tieren überprüft. Der Tierschutz bei der Haltung von Nutz· und Heimtieren, Tierschutz beim Tiertransport sowie bei der Schlachtung und die Tierversuche sind ein derzeit in der Öffentlichkeit und in den Medien heiß diskutiertes Thema, wobei dem amtlichen Tierarzt die Rolle des „Anwaltes der Tiere" zu· kommt. Aufgrund von Anzeigen und Beschwer· den sind Soforteinsätze, Erhebungen an Ort und Stelle, Interventionen, Beratungen und schriftliche Stellungnahmen zu erledigen. Auf dem Gebiet der Veranstaltungen mit Tieren werden für Tierschauen, Tiermärkte, Zirkus, etc. Auflagen vorgeschrieben, tierschutzgemäße Beur· teilungen vorgenommen und die Veranstaltungen tierschutzrechtlich, aber auch veterinärpolizeilich, überwacht und kontrolliert. Im Zusammenhang mit der Haltung von gefährli· chen, bewilligungspflichtigen Tieren sind Gutach· ten zu erstellen und Haltungs· bzw. · Sicherheitskriterien vorzuschreiben. Weitere amtstierärztliche Tätigkeitsbereiche sind die Beaufsichtigung der tierärztlichen Praxen und Ordinationen, der tierärztlichen Hausapotheken und des Arzneimittelverkehrs. Im Innendienst re· gelmäßig anfallende Aufgaben sind die Gebühren· abrechnung der Schlachttier· und Fleischuntersuchung, die Hundeevidenz, die Koor· dination der Tierkörperbeseitigung, die Erledigung von Zuschußanträgen sowie alle anfallenden Büro· und Schriftverkehrsarbeiten. Nach dem Motto ,,Vorbeugen ist besser als Hei· Jen" ist auch in der Tiermedizin die Beratung und Aufklärung von Tierbesitzern, Erzeugerbetrieben sowie von Politikern und kommunalen Institutio· nen und die Durchführung verschiedener prophy- laktischer Maßnahmen in den Tierbeständen ein stark expansiver Tätigkeitsbereich des amts· tierärztlichen Dienstes. Fachabteilung Alten- und Pflegeheim Tabor Ferdinand-Hanusch-Straße 1, Tel. 81777 Leiter: Gregor Eiblwimmer (Tel. 81777/10 Dw.) Antragstellung und Aufuahme: Adelheid Stieglitz, Petra Brunner (Dw. 29); Gebührenverrechnung: Renate Burgholzer, Gudrun Kaiser (Dw. 28); All- gemeine Buchhaltung: Karl Schoiber (Dw. 12); Se· kretariat: Ingrid Muckenhuber (Dw. 40); Haustechnik: Peter Wald (Dw. 23); Küchenlei- tung: Harald Bramberger (Dw. 15); Diätassisten· tin: Andrea Stöckelmayr (Dw. 15); Physiotherapeutin: Birgit Braunegger (Dw. 42); Wäscherei: Brigitte Bindreiter (Dw. 18); Pflege· dienstleitung: Gertrude Kralik (Dw. 22); Station I: Helene Girkinger (Dw. 17); Station II: Christa Hinterleitner: (Dw. 35); Station III: Charlotte Brunner (Dw. 16) Hauptaufgaben sind: Die Pflege, Betreuung, Ver· sorgung und die Erhaltungstherapie für die 338 Bewohner. Die Speisenversorgung im Haus, aber auch für externe Einrichtungen, wie für die Aktion „Essen auf Rädern", die Kindergärten, Horte, die Pensionistenwohnheime der Stadt, den „Verein Lebenshilfe" und die Geschützte Werkstätte. Der Diätdienst incl. Beratung, die Versorgung durch die hauseigene Wäscherei, die Hausreinigung, die Abfallbeseitigung, die Instandhaltungsarbeiten durch die Haustechnik und die Animation und Kontaktpflege durch diverse Veranstaltungen, Ausflüge und Feste. Diese Aufgaben werden durch das gesamte im Al- ten· und Pflegeheim (AP1) Tabor beschäftigte Per· sonal durchgeführt. Im APT steht der Bewohner als Mensch im Mittelpunkt. Ihm soll ein „Heim" bzw. ein „Daheim" geboten werden, in welchem er sich wohl und geborgen fühlen kann. ste■r

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