Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/12

Der Magistrat n seine Aufga e Geschäftsbereich für Gesundheit <GB VIII> Der GB VIII des Magistrates der Stadt Steyr setzt sich aus folgenden Fachabteilungen zusammen: FA für Gesundheitsangelegenheiten, FA für Le- bensmittelpolizei- und Marktangelegenheiten, FA für Veterinärwesen, FA Alten- und Pflegeheim Ta- bor. Fachabteilung für Gesundheitsangelegenheiten Redtenbachergasse 3, Tel. 575-355 Leiter: Amtsarzt Dr. med. Reinhard Nones, der zugleich auch Geschäftsbereichsleiter aller o. a. Fachabteilungen und Vertrauensarzt des Alten- und Pflegeheimes Tabor ist. Zum Personal der Fachabteilung (FA) für Gesund- heitsangelegenheiten gehören eine diplomierte med.-techn. Fachkraft, 2 Mitarbeiter für den ver- waltungstechnischen Bereich und eine Dipl. Kran- kenschwester, welche auch in der Tuberkulosefürsorge eingesetzt ist. Als Tuberkulo- senfürsorgeärztin ist Frau Prim. Dr. Renata Auff- inger tätig. Anders als in den meisten Bereichen der Kommu- nalverwaltung, welche fast ausschließlich verwal- tungsmäßig tätig sind, hat die FA für Gesundheitsangelegenheiten vorrangig die derzeit geltenden medizinischen Erkenntnisse zu berück- sichtigen und in die gesetzlich vorgegebenen Richtlinien zu integrieren. - Die Verwaltungstätigkeiten bestehen aus: Erstel- lung von Statistiken, Bearbeitung der Standmel- dungen von Ärzten, Sanitätspersonal, Weiterleitungen von Mitteilungen, welche über das Gesundheitsministerium und die Landessa- nitätsdirektion an Krankenanstalten, Ärzte und Apotheken weitergegeben werden. Ausstellung von Leichenpässen. Diese Aufgaben sind als reine Verwaltungsaufga- ben zu betrachten. Die Haupttätigkeit ist jedoch in der Verbindung zwischen Medizin und den damit verbundenen Gesetzen sowohl aufBundesebene als auch auf Landesebene anzusehen. Ein Auszug aus diesem umfangreichen Tätigkeits- bereich: Vollzug des Krankenpflegegesetzes: Hiezu werden amtsärztliche Untersuchungen durchgeführt und die entsprechenden Zeugnisse ausgestellt. Bazillenausscheidergesetz: Diese Untersuchungen betreffen alle Beschäftigten im Lebensmittelbe- reich. Eine Stuhlkontrolluntersuchung in Verbin- dung mit einem Lungenröntgen ist notwendig. Ausführung der Bestimmungen des Tuberkulose- gesetzes: Ausstellung von Zeugnissen, die das Freisein von aktiver Tuberkulose bestätigen. Auch sind in diesem Gesetz die genauen Vorgaben gere- gelt, welche sowohl im akuten Krankheitsstadium Amtsblatt der Stadt Steyr der Tuberkulose als auch während des Kontroll- zeitraumes zu vollziehen sind. Ein wichtiges Aufgabengebiet ist auch die Durch- führung aller Impfungen entsprechend dem Impf- plan des Obersten Österr. Sanitätsrates. Dies beginnt bereits im Säuglingsalter und erstreckt sich über das Schulalter bis hin zu den Erwachse- nen. Es muß dabei deutlich hingewiesen werden, daß es durch die kostenlose oder stark verbilligte Be- reitstellung der meisten Impfstoffe seitens des Staates gelungen ist, viele noch vor Jahren verhee- rende Infektionskrankheiten fast gänzlich auszu- rotten. Ein gutes Beispiel dafür ist die Kinderlähmungs-Schutzimpfung und die Pocken- schutzimpfung. Ahgerundet wird die Impftätigkeit noch mit den jährlichen Zeckenschutzimpfaktio- nen, Grippeimpfungen und den Reiseimpfungen. Eine wichtige Tätigkeit zur Verhinderung von Epi- demien bzw. Erkrankungen hat die FA für Ge- sundheitsangelegenheiten neben der Impftätigkeit in der sanitätspolizeilichen Kontrolltätigkeit, z. B. als med. Gutachter für Luft, Trinkwasser, Lärm. Es werden z. B. medizinische Gutachten bei der Errichtung von Gewerbebetrieben erstellt, bzw. Umweltverträglichkeitsanalysen durchgeführt. Im Kindergartenbereich ist der Amtsarzt sowohl als med. Sachverständiger, z. B. bei Neuerrich- tung, Erweiterung oder Umhauten von Kindergär- ten, als auch im gesundheitlichen Bereich durch Untersuchung der Kinder tätig. Eine weitere Aufgabe besteht auch darin, daß die Qpalität des Trinkwassers regelmäßig überwacht wird. Bei Auftreten von Verunreinigungen und Gefahr der Verkeimung müssen sofort Maßnah- men ergriffen werden. Auch werden die Sammel- behälter der Trinkwasserversorgungsanlagen unserer Stadt ständig hygienisch begutachtet. Unter die Kontrollmaßnahmen fallen die regel- mäßigen Badewasserkontrollen der öffentl. Freibä- der und des Hallenbades der Stadt Steyr. Einer kontinuierlichen Begutachtung unterliegen auch die Solarien, Saunen und Fitneß-Studios. In den Kontrollbereich der FA für Gesundheitsan- gelegenheiten fallen auch alle meldepflichtigen Er- krankungen. Hier sind besonders Erkrankungen wie Salmonellen, Hepatitis und die Tuberkulose zu erwähnen. Bei diesen Erkrankungen müssen die notwendigen Schritte im Verwaltungsbereich, z.B. Weitermeldung an das Bundesministerium, Erhebungen von Personendaten usw., gemacht werden. Wichtiger ist jedoch die Einleitung und Durchführung der notwendigen Untersuchungen von Familienangehörigen, am Arbeitsplatz und im Schulbereich. Man spricht hier von sog. Umge- bungsuntersuchungen. Der Amtsarzt fungiert auch als Gutachter zur Ein- schätzung für Bestätigungen der prozentuellen Ab- schreibung der Lohnsteuer. Von ihm werden auch die gesetzlichen Vorgaben zur Erlangung des soge- nannten Behindertenparkplatzes vollzogen. Auch wird die erforderliche medizinische Bestätigung für die kostenlose Benützung der öffentl. Ver- kehrsmittel der Stadt Steyr ausgestellt. Medizinische Gutachten im Bereich des Behinder- tenwesens werden ebenfalls vom Amtsarzt ge- macht, z.B. Bobath-Therapie, Zuschuß zu Hilfsmitteln für Behinderte usw.; Unterbringung in Geschützten Werkstätten. Ebenfalls werden die Bestätigungen für den Bezug der erhöhten Kinder- beihilfe ausgestellt. Seit der Einführung des Bundes-, bzw. Landes- Pflegegeldes hat die Anzahl der Untersuchungen für die Pflegegeldanträge deutlich zugenommen. Feststellung des erforderlichen Pflegeausmaßes und daraus Errechnung der gesetzlich festgelegten Pflegegeldstufe. Diese Anträge müssen hauptsäch- lich in Form von Hausbesuchen erledigt werden. In Gemeinschaft mit der Österr. Apothekerkam- mer werden die öffentlichen Apotheken einer re- gelmäßigen Visite unterzogen. Auszug aus den Tätigkeiten im Jahr 1993: 11.026 Impfungen, 4.474 Bazillenausscheiderzeugnisse, 700 amtsärztliche Zeugnisse, 185 Freifahrtscheine, 162 Bestätigungen für das Finanzamt, 1.992 Um- gebungsuntersuchungen, 217 Bestätigungen für die erhöhte Kinderbeihilfe, 4.150 Röntgenuntersu- chungen. Die FA für Gesundheitsangelegenheiten sieht sich als medizinische Servicestelle für die Bevölkerung der Stadt Steyr und die Mitarbeiter sind jederzeit gerne bereit, Anfragen und Anliegen, soweit es in ihrer Kompetenz liegt, zu erledigen oder mit Aus- künften zur Verfügung zu stehen. Fachabteilung für Lebensmittel- polizei und Marktangelegenheiten Redtenbachergasse 3, Leiter: Heilmut Seilinger (Tel. 575-357); Mitarbeiter: Hermann Rohrauer (575-357), Horst Weinberger (575-379), Rudolf Fix! (575-297), Heimo Hackenberger (575-397) Das Aufgabengebiet der Lebensmittelpolizei um- faßt vor allem den Schutz der Bevölkerung vor ge- sundheitlichen Schäden. Folgende Sachgebiete sind gemäß dem Lebensmittelgesetz 1975 dieser Fachabteilung zugeordnet: Lebens- und Genußmit- tel, Verzehrprodukte, Zusatzstoffe, Kosmetische Mittel und Gebrauchsgegenstände. Jährlich wer- den mehrere hundert Proben aus 24 Warengrup- pen gezogen und der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Linz zur Überprü- fung überbracht. Bei Beanstandungen werden die entsprechenden Anzeigen -Verwaltungs- bzw. Ge- richtsanzeigen - ausgearbeitet und an die FA für öffentliche Sicherheit weitergeleitet. Weiters wer- den ca. 3.000 Betriebsrevisionen durchgeführt. Bei diesen Revisionen wird besonders auf die Einhal- tung der Hygienerichtlinien Bedacht genommen. Die Einhaltung nachstehender Gesetze wird über- prüft: Lebensmittelgesetz, Lebensmittelkennzeich- 27/459

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