Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/12
Architektenwettbewerb ,.Wohnbebauung Knoglergründe 11 - Fachjury traf Entscheidung Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsab- teilung Bau Gru-1/94 Abänderung des Be- bauungsplanes Nr. 47 „Stein" -Änderung Nr. 1 - öffentliche Planauflage Eine sowohl städtebaulich als auch funktionell optimale Lösung für die geplante Wohnbebau- ung der „Knoglergründe" (Stadtteil Tabor) zu finden, war das Ziel des von der Stadt Steyr gemeinsam mit der GWG der Stadt, der Er- sten Gemeinnützigen Wohnungsgenossen- schaft und der Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Styria oberösterreich- weit ausgeschriebenen Architektenwettbewer- bes. Innerhalb der Ausschreibungsfrist wurden 18 Projekte eingereicht, die am 28. November von einer elfköpfigen Jury bewertet wurden. Als bestes Projekt beurteilt und damit zur Rea- lisierung vorgeschlagen wurde dabei die Pla- nung von Architekt Mag. arch. Hans KARL (Wels). Die Projektierung sieht auf dem insge- samt rund 60.000 m2 umfassenden Areal ober- halb der Hauptschule Tabor eine durchgehend dreigeschoßige Bebauung mit insgesamt 371 Wohneinheiten vor. Von der Jury in der Be- gründung für die Entscheidung besonders her- vorgehoben wurde unter anderem die räumli- che Vielfalt der Projektierung, die Offenheit zur bestehenden und künftigen Bebauung so- wie der einfühlsame Umgang mit der reizvol- len Topographie. Auf Platz zwei wurde die Planvorstellung von Architekt Dipl. Ing. Dr. Stefan Lueginger (Linz) gereiht, gefolgt vom Projekt der Archi- tektin Dipl. Ing. Christa Lepschi (Linz). In dieser Reihenfolge wurden auch die im Rahmen des Wettbewerbes festgesetzten Geld- Jährlich 15 Anträge auf Namensänderung Den Namen kann man sich nicht aussuchen. Dieses Faktum mußten früher alle zur Kenntnis nehmen, die das Unglück hatten, einen Namen zu tragen, der beispielsweise Verbindungen mit der Tierwelt oder bestimmten Körperteilen sig- nalisierte. Heute ist ein derart persönlich bela- stender Name zumGlück kein unverrückbares Ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr wünscht allen Kunden preise in Höhe von 400.000, 300.000 und 225.000 Schilling zuerkannt, wobei allerdings der Wettbewerbspreis des Siegerprojektes bei der definitiven Vergabe als Bestandteil der Ge- samtplanungskosten gilt. Weiters werden - wie im Architektenwettbe- werb festgelegt - drei Ankäufe zu je 125.000 Schilling vorgenommen. Wie Bürgermeister Hermann Leithenmayr feststellte, ist in Anbetracht der hohen Wertig- keit, die der großräumigen Verbauung in die- ser zentralen Lage zukommt, der durchgeführ- te Architektenwettbewerb unbedingt erforder- lich gewesen. Auf Grundlage der von den Experten als bestes Projekt beurteilten Pla- nung werden die drei Wohnbauträger nun- mehr möglichst rasch die erforderliche Ge- samtkonzeption erstellen und die konkrete Einreichplanung vorbereiten. Eine entspre- chend zügige Zuteilung der notwendigen Wohnbauförderungsmittel des Landes voraus- gesetzt, könnte mit der ersten Etappe des Wohnbauprojektes „Knoglergründe" im Herbst 1995 begonnen werden. Das Siegerprojekt sowie auch sämtliche ande- ren Wettbewerbsplanungen sind im Rahmen einer Ausstellung im Obergeschoß der Schloß- galerie bis Sonntag, 8.1.1995, jeweils von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr zu be- sichtigen (jeden Montag sowie am 24.,25., 26. und 31.12. bzw. am 1.1. und 6.1. geschlossen). Schicksal mehr. Denn das Namensänderungs- gesetz sieht in diesem Fall die Möglichkeit vor, den Namen - egal ob Vor- oder Nachname - ändern zu lassen. Rund 15 Anträge auf Namensänderung werden jährlich bei der in Steyr dafür zuständigen Fachabteilung für Verkehrsrecht und öffentliche Sicherheit gestellt und in den meisten Fällen auch bewilligt. Neben dem Änderungswunsch aufgrund von skurrilen Namen werden am häufigsten aber Kundmachung Es ist beabsichtigt, dem Gemeinderat der Stadt Steyr den oben bezeichneten Plan, Abänderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Stein" - Ände- rung Nr. 1, zur Beschlußfassung vorzulegen. Der Plan bezieht sich überwiegend auf den östlich an die Hochstraße angrenzenden Siedlungsbereich, nach welchem Erweiterungsmöglichkeiten für die einzelnen Wohnobjekte vorgesehen sind. Gemäß § 36 Abs. 4 i. V. § 33 Abs. 3 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 wird der Plan durch 4Wochen, mindestens jedoch bis 15. Jänner 1995, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf- gelegt. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z. B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung Für den Bürgermeister, der Dienststellenleiter: Esterle Namensänderungen aus familiären Gründen beantragt. Erforderlich für eine Namens- änderung ist ein schriftlicher Antrag mit ent- sprechender Begründung sowie, wenn es sich um Kinder handelt, grundsätzlich die Einver- ständniserklärung des leiblichen Vaters. Falls diese verweigert wird und die Beibehaltung des Namens eindeutig eine Benachteiligung für das Kind darstellt, kann aber auch ohne Zustim- mung des Vaters der Name geändert werden. ZWETTLER ZENTRALE: HOCHBAU GENERALUNTERNEHMERBAU ALTBAUSANIERUNG FERTIGTEILBAU TIEFBAU STRASSENBAU TUNNELBAU PLANUNG BAUBERATUNG 4400 STEYR PORSCHESTRASSE7 TEL. 07252/63311-0 BAUGESELLSCHAFT M.B.H. 12/444 NIEDERLASSUNGEN: WIEN ST. PÖLTEN LINZ MARCHTRENK KIRCHDORF/KREMS, 00. STAINZ, STMK. BAD ST. LEONHARD, KTN. ste■r
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2