Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/11

Winterdienst auf Gehsteigen und Gehwegen Anläßlich der bevorstehenden Wintermona- te erlaubt sich der Magistrat der Stadt Steyr, Geschäftsbereich VII, Straßendienst, wiederum auf die gesetzliche Anrainerver- pflichtung gemäß § 93 der Straßenverkehrs- ordnung, die sowohl den Winterdienst (Schneeräumung und Streuung) auf Geh- steigen und Gehwegen als auch die Säube- rung derselben von Verunreinigungen um- faßt, hinzuweisen. Die genannte Gesetzesstelle lautet wörtlich: „Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten - ausgenommen die Eigentü- mer von unverbauten land- und forstwirt- schaftlichen Liegenschaften - haben dafür zu sorgen, daß die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 2 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einsch- ließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stie- genanlagen entlang der ganzen Liegen- schaf1 in der Zeil von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert so- wie bei Schnee und Glatteis beslreut sind. 1s1 ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1m zu säubern und zu bestreuen." Sie, sehr geehrte Liegenschaftseigentümer, werden daher höflich ersucht, dieser Ver- pflichtung sowohl im Interesse der Fußgän- ger als auch in Ihrem eigenen Interesse (Haftung bei Unfällen zufolge mangelhafter Schneeräumung und Streuung!) gewissen- haft nachzukommen. In diesem Zusammenhang gestattet sich der Magistrat der Stadt Steyr auch mitzuteilen, daß es aus arbeitstechnischen Gründen durchaus vorkommen kann, daß gewisse Teilstücke von Gehsteigen und Gehwegen, für die grundsätzlich der jeweilige Liegen- schaftsanrainer zuständig und verantwort- lich ist, vom städtischen Straßendienst mit- betreut werden (zB die Gehsteige werden zum Teil in einem Zuge geräumt). Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß - es sich dabei um eine freiwillige Arbeitslei- stung des Magistrates handelt, die kostenlos und unverbindlich ist; - die gesetzliche Verpflichtung sowie die da- mit verbundene zivilrechtliche Haftbarkeit für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten in jedem Fall beim Liegenschaftseigentümer verbleibt. Der Magistrat der Stadt Steyr ersucht höf- lich um diesbezügliche Kenntnisnahme und hofft, daß - so wie in den vergangenen Jah- ren - auch im kommenden Winter durch ge- meinsames Zusammenwirken der städti- 14/414 Der Magistrat und seine Aufgaben Geschäftsbereich für Umweltschutz und kommunale Dienstleistungen <GB VII> Leiter: Dipl.-Ing. Alfred Kremsmayr, Schlüssel- hofgasse 65, Tel. 61087, 62941; gleichzeitig auch Leiter der Fachabteilung für kommunale Dienstleistungen. 1. Fachabteilung für Umweltschutz und Abfallwirtschaft: Leiter: Gustav Gergelyfi, Schlüsselhofgasse 65 (Nebengebäude), Tel. 575/242. a) Dienststelle Umweltschutz Schlüsselhofgasse 65 (Nebengebäude); Mitar- beiter: Dietmar Vorderwinkler, Brigitte Dwor- zak, Ulrike Gruber, Petra Schabhüttl, Leo Ro- satzin (mobiler Bürgerservice), Tel. 575/499, 244,444. Umweltschutzkoordination, Führung der Ge- schäfte des Bürgerdienstes, Umwelttelefon, Strahlenschutz, Gewässerreinhaltung, Durch- führung von Verfahren hinsichtlich der Luft- qualität und Abgasbelästigungen, Überprüfun- gen und Messungen hinsichtlich der Luftqua- lität, Überprüfung bzw. Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Altöl- gesetz, Sonderabfallgesetz, Abfallgesetz udgl., Umweltverträglichkeitsprüfungen, Öffentlich- keitsarbeiten und Information hinsichtlich Um- weltschutz und Bürgerdienst, sofern nicht einer anderen Organisationseinheit vorbehalten, Umweltvideothek, Jugendarbeit, Umwelt- und Energieberatung, Schriftführung in Sitzungen des Umweltausschusses, Stellungnahmen in Betriebsanlagengenehmigungsverfahren gemäß § 355 Gewerbeordnung (Parteistellung), Erstel- len von Entwürfen von ortspolizeilichen Um- weltschutzverordnungen, Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Umweltsi- tuation, Durchführung sonstiger Umweltschutz- maßnahmen, Antragstellung nach dem Um- weltfondsgesetz, Sachverständigendienst im Rahmen der Fachabteilung. sehen Einrichtungen und des privaten Ver- antwortungsbewußtseins wieder ein beque- mes und gefahrloses Begehen der Gehsteige und Gehwege im Stadtgebiet möglich ist. Magi,strat der Stadt Steyr Geschäftsbereich VII Straßendienst b) Dienststelle Abfallwirtschaft Schlüsselhofgasse 65 (Nebengebäude); Mitar- beiter: lrmtraud Riener, Jürgen Hörndler, Günther Schützenhofer, Christian Bindreiter, Erwin Brandstötter, Tel. 575/299, 244. Geschäftsstelle des Bezirksabfallverbandes, Schriftführung in Sitzungen des Bezirksabfall- verbandes, Altstoffsammlungen - Organisation und Durchführung, Problemstoffsammlungen - Organisation und Durchführung, Betreuung der zentralen Altstoffsammelstelle, Betreuung der dezentralen Altstoffsammelstellen (Sammelinseln), Beratungsdienst hinsichtlich Abfallvermeidung, -trennung und -entsorgung, Mitwirkung in folgenden Aufgabenbereichen der Fachabteilung kommunale Dienstleistun- gen: Abfallentsorgung, Abfallbehälter und Alt- stoffsammelstellen. 2. Fachabteilung für kom- munale Dienstleistungen Cehem. Wirtschaftshof): Leiter: Dipl.-Ing. Alfred Kremsmayr, Schlüssel- hofgasse 65, Tel. 61087, 62941. Mitarbeiter in Organisation und Verwaltung: Heidrun Buresch, Adolf Augner, Max Zamazal, Harald Augner, Christian Zweckmayr, Josef Rockenschaub. Tel. 61087, 62941. Diese Fachabteilung ist ein Dienstleistungsbe- trieb der Stadt Steyr, dessen Hauptaufgaben im wesentlichen der Straßendienst und die Abfal- lentsorgung sind. Der Bereich Straßendienst umfaßt die Straßen- instandhaltung einschließlich der Instandhal- tung von Verkehrszeichen, Bodenmarkierun- gen, die Straßenreinigung und den Winter- dienst auf öffentlichen Straßen, Parkplätzen, Gehsteigen und Gehwegen (soweit nicht eine VerµOid1Lu11g für die angrenzenden Liegen- schaftseigentiimer besteht). Die diesen Tätigkeiten zugrundeliegenden ge- setzlichen Bestimmungen finden sich im Allg. Bürgerl. Gesetzbuch und im Straßenrecht (Bun- desstraßengesetz, Landesstraßenverwaltungs- gesetz, Straßenverkehrsordnung ....). Die Aufgaben der Abfa ll entsorgung sind im Abfallrecht (Bundesabfallgesetz, Landesabfall- gesetz, Abfallordnung der Stadt Steyr .....) fest- gelegt und gliedern sich in: Hausmüllenl sor- gung (Restmüll), Entsorgung von Biomüll, einschließlich Grünschni tt, Baum- und Strauch- schnitt sowie Sperrmüllentsorgung. ste■r

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