Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/11

Stadtrat Ing. Othmar Schloßgangl (VP) ist im Stadtsenat für das Bauwesen zuständig. Im fo l- genden Beitrag berichtet er aus seinem Ressort: Architektenwettbewerb - Wohnbebauung ,,Knogler-Gründe" Über Empfehlung des Gestaltungsbeirates wurde für die Bebauung der „Knogler-Gründe" ein Ar- chitektenwettbewerb ausgeschrieben. Ein Net- tobauland von 45.000 Q!iadratmetern soll mit ca. 350 Wohnungen (60 - 70 m2 excl. Balkone. Log- gien und Terrassen) bebaut werden. Auslober sind: Magistrat Steyr, Styria Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, GWG Steyr und Erste GWG Steyr Gegenstand: Erarbeitung von Entwürfen für eine Wohnbebauung auf den „Knogler-Gründen" Teilnahmeberechtigung: Entgegen dem Wunsch des Gestaltungsbeirates einer österreichweiten Ausschreibung wurden von der Ingenieur- und Architektenkammer für OÖ. und Salzburg nur Architekten mit aufrechter Befugnis mit Kanzlei- sitz in Oberösterreich zugelassen. Am 30. August fand ein Hearing mit den erschienenen, an einer Teilnahme am Wettbewerb interessierten Archi- tekten statt, das Gelegenheit zur Fragestellung und näheren Erläuterungen des Projektes gab. Prof. Breitling erörterte anhand seiner bisherigen Arbeiten am Stadtentwicklungskonzept die Ent- wicklung und den Anschluß des Planungsgebie- tes an das Subzentrum Tabor. Die O-W-Fußwegverbindung in Richtung Tabor- schule soll nicht gestört werden. Ansonsten bleibt die Erschließung des Planungsgebietes den Wett- bewerbsteilnehmern überlassen. Die Sammel- straße muß auf den Knogler-Gründen Platz fin- den und an das sekundäre Straßennetz angebun- den weden. Gewisse städtebauliche Dominanten werden erwartet. Die 6-Geschoßigkeit ist nicht unbedingt erwünscht. Es sind einige Baukörper erlaubt, die höher sind als 3 Geschoße; da 4-ge- schoßige Baukörper besonders unwirtschaftHch sind, bedeuten 6Geschoße die Obergrenze. Grundsätzlich soll ein einheitliches Projekt ent- stehen, welches keinen optischen Unterschied zwischen Eigentums- und Mietwohnungen macht. Die Beauftragung der Detailgebiete hängt von der Zuteilung der Fördermittel ab. Da die Schulversorgung durch die Taborschule gesichert Ing. Othmar Stadtrat Schloßgangl erscheint, soll im Wettbewerb eine entsprechen- de Aussage über einen Kindergarten getroffen werden. Zur Vergabe gelangen als l. Preis 400.000 Schilling, als 2. Preis 300.000 Schilling, als 3. Preis 225.000 Schilling sowie 3Aufwand- sentschädigungen zu je 125.000 Schilling, das er- gibt eine Preisgeldsumme von 1,3 Millionen Schilling. Jury-Termin ist der 28. November. Auf jeden Fall hat die Stadt Steyr mit diesem Archi- tektenwettbewerb einen wichtigen Schritt für qualitätsbewußten Wohnbau im Zuge der Stadt- entwicklung gesetzt, auf das Wettbewerbsergeb- nis darf man mit Recht gespannt sein. Verkehrsdrehscheibe BahnhofSteyr Das Projekt wurde Ende Februar zur eisenbahn- rechtlichen Bewilligung eingereicht. Außerdem liegt das Projekt inzwischen ausschreibungsreif vor. Die straßenrechtliche Bewilligung für die Straßenanbindung Dukartstraße B115 Eisen- Bundesstraße liegt seit 8. April vor. Die dafür er- forderlichen Grundeinlösen wurden im straßen- rechtlichen Verfahren erfolgreich abgewickelt. Der Vertrag zwischen ÖBB und Stadt soll im Herbst unterfertigt werden. Beabsichtigter Baube- ginn ist Frühjahr 1995 nach VorHegen der eisen- bahnrechtlichen Bewilligung. Die Bauzeit wird etwa 18 Monate betragen. Von den ursprünglich überrechneten Schätzkosten von 82 Millionen Schilling (Projekt Schmid) werden durch zusätzli- che von der ÖBB gewünschte bzw. geforderte Er- gänzungen im Zuge der Detailplanungen, ÖBB Ersatzmaßnahmen und Indexsteigerungen die tatsächlichen Kosten auf über 120 Millionen Schilling geschätzt. Im Zuge der Überarbeitung (Einsparungen) sollen die Kosten gesenkt werden und in Verhandlungen mit der ÖBB die bahnei- genen Maßnahmen aus dem gemeinsamen Fi- Für Ihren Uhrmachermeister Weihnachtseinl,aul jUwe haben wir im -~~ NL Dezember ~ durchgehend Uhren-Schmuck geöffnet! Steyr, Bahnhofstraße 1 u. 3 12/412 nanzierungsrahmen herausgenommen werden, so daß die Stadt damit nicht belastet wird. Finan- zierungsschlüssel: 50 0/o ÖBB, 25 0/o Land Ober- österreich, 25 0/o Stadt Steyr. Die genauen Kosten können erst nach VorHegen der Anbot-Ausschrei- bungen ermittelt werden, bis jetzt wurde jedoch die Ausschreibung von der ÖBB blockiert. Wiesenbergbriicke - genau im Plan Durch die Verkehrssperre der Wiesenbergbrücke vom 13. 10. bis 17. 10. wurde diese bis auf die Randkappen (Gehsteige) und den Feinbelag fer- tiggestellt. Der Beginn der Arbeiten an der Fallen-Brücke Mitte September und der anschließende Trag- werksabbruch waren aber für den Bauablauf un- bedingt erforderlich, um die Möglichkeit der Bau- fertigstellung im Jahre 1994 zu gewährleisten und Mehrkosten von ca. S 480.000 für einen zusätzlichen Fußgängersteg einzusparen. Eine Verschiebung des Neubaues der Großen- Fallen-Brücke ins kommende Jahr wurde aus grundsätzlichen Überlegungen abgelehnt: l. Die gemeinsame Ausschreibung und die gleichzeitige Erstellung der drei Bauwerke ergibt eine geschätzte Kosteneinsparung von 1,5 bis 2 Millionen Schilling. 2. Die um die Linksabbiegespur verbreiterte Wie- senbergbrücke geht im Flügel- und Gehsteigbe- reich direkt in die neue Fallen-Brücke über. Der Anschluß und Niveauunterschied zur alten Fal- len-Brücke müßte durch ein monatelanges unbe- friedigendes Provisorium überbrückt werden. 3. Durch die wasserrechtliche Auflage, den Durchflußquerschnitt bei der Wiesenbergbrücke um 30 cm zu erhöhen, ergibt dies im Kreuzungs- bereich Schwimmschulstraße-Wehrgrabengasse ein ca. 40 cm höheres Straßenniveau, welches schwer zu überbrücken wäre. 4. Ein getrennter Bau hätte auch im nächsten Jahr eine längere Verkehrsbehinderung im oben genannten Kreuzungsbereich zur Folge. Bereits am 6. 9. 1994 wurde der Bauausschuß über die Wiesenbergsperre informiert. Bei den Besprechungen über die Verkehrsregelung am 29. 9. und 6.10.1994 waren je ein Vertreter von Polizei, Verkehrsbetrieben, Verkehrsplanung so- wie der Vizebgm. Dr. Pfeil direkt unterstellten Bezirksverwaltungsbehörde zugegen, die recht- zeitig und voll informiert wurden. Der von Vizebgm. Dr. Pfeil getätigte Ausspruch einer Fehlplanung kann nur wider besseres Wis- sen oder aus tatsächlicher Unwissenheit erfolgt sein. ste■r

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