Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/9

Der Magistrat und seine Aufgaben Geschäftsbereich für soziale Angelegenheiten (GB V) Leiter: Dr. Franz STARZENGRUBER, Redtenbachergasse 3, 3. Stock, Zimmer 9, Tel. 575/450 Sekretariat: Waltraud REBHANDL Im Geschäftsbereich für soziale Angele- genheiten werden alle gesetzlich vorge- schriebenen Aufgaben sowie die Vielzahl der freiwilligen Sozialleistungen, die vom Gemeinderat beschlossen wurden, behan- delt. Die Anforderungen an den Sozialbe- reich sind ständig im Steigen , vor allem durch die gesellschaftlichen Veränderun- gen: die jahrhundertealte Institution der ,,Familie" löst sich allmählich auf; die stei- gende Zah l der Alleinerzieher/innen sowie die laufend zunehmenden Scheidungsraten haben gerade auf dem Sektor der Kinder- und Jugendbetreuung für die Stadt Steyr maßgebliche Konsequenzen und erfordern einen hohen finanziellen und persönlichen Einsatz. Die erhöhte Lebenserwartung, die absolut erfreulich ist, hat zur Folge, daß das Betreuungs- und Hilfsangebot zur Zeit be- reits sehr weit ausgebaut ist und in Zukunft noch wesentlich zu erweitern sein wird. Erfreulich ist, daß die angebotenen Leistun- gen gerne in Anspruch genommen werden, sei es die Betreuung in den Kindergärten und Horten, die verschiedenen Sozialaktio- nen (z. 8. Essen auf Rädern, Hauskranken- pflege, Mobile Altenhilfe, Seniorenpaß, Freilernmittel, Brennstoff- und Weih- nachtsaktionen für Mindestpensionisten, Urlaubs- bzw. Kuraktionen usw.), die An- gebote des Jugendamtes, (wie z.B. die Einbringung von Alimenten, Gerichtsver- tretung bei der Feststellung von Vater- schaften, Erziehungshilfen, Adoptionen, Pflegekinder, Beratungen und Unterstüt- zungen in besonderen familären Angele- genheiten und dgl.). Im einzelnen gliedert sich der Geschäftsbereich für soziale An- gelegenheiten in folgende vier Fachab- teilungen: Fachabteilung für Sozialrechtsangelegenheiten Leiter: Dr. Franz STARZENGRUBER Redtenbachergasse 3, 3. Stock, Zimmer 9, STEYR Tel. 575/450 Mitarbeiterin: Waltraud REBHANDL In der Fachabteilung für Sozialrechtsange- legenheiten werden die grundsätzlichen und allgemeinen Rechtsfragen, die im Ge- schäftsbereich für soziale Angelegenheiten auftreten, behandelt. Nicht nur die unmit- telbar geltenden Gesetze (z.B. Sozialhilfe- gesetz, Jugendwohlfahrtsgesetze, Teile des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches , Behindertengesetz, Kindergarten- und Hor- tegesetz usw.) sind im Geschäftsbereich zu vollziehen, sondern auch viele Bundesge- setze haben Auswirkungen auf die Stadt (z.B. ASVG, Arbeitslosenversicherungge- setz, Krankenanstaltengesetz, Opferfürsor- gegesetz usw.). Bei neuen Gesetzen, Gesetzesnovellen oder Verordnungen wirkt die Stadt Steyr über diese Fachabteilung durch Stellungnahmen mit, und in vielen Fällen ist es möglich, die Interessen der Stadt vor der Erlassung des Gesetzes oder der Verordnung entspre- chend zu vertreten. Sind Forderungen der Stadt im Grundbuch einzutragen, so wird dies von der Fachab- teilung für Sozialrechtsangelegenheiten be- sorgt. Ebenso ist diese Fachabteilung für Rechtsgutachten und Stellungnahmen auf dem Sektor der kommunalen Sozialgesetz- gebung zuständig. Andere Aufgaben von grundsätzlicher Bedeutung (z.B. die Erstel- lung einer Gebühren- und Tarifordnung für die Kindergärten und Horte, spezielle Ver- träge und dgl.) werden in dieser Fachabtei- lung durchgeführt und bearbeitet. Fachabteilung für Soziales Leiterin: Dr. Erika REIF, Redtenbacher- gasse 3, 2. Stock, Zimmer 15, Tel. 575/470 DW Mitarbeiter: Andrea ALMER, Christian BAUMGARTEN, Heinz GÄRTNER, Elfriede LEDERMANN, Gabriele KITZ- BERGER, Ralf RITTER, Sigrid ROIS- LEHNER, Sigrid RUBIK, LAbg. Gertrude SCHREIBERHUBER, Ingeborg STEI- NER, Evelyn WEISS Zu den Aufgaben dieser Fachabteilung zählt die Wahrnehmung der Agenden der Sozialhilfe, wie die Zuerkennung einmali- ger und laufender Geldunterstützungen, die Übernahme von Krankenhauskosten und die Kostentragung bei Heimunterbringun- gen. Daneben werden verschiedene soziale Dienste angeboten, wie „Essen auf Rä- dern", Hauskrankenpflege und ein Behin- dertenfahrdienst. Neben den gesetzlichen Sozialleistungen erfolgt hier auch die Abwicklung der von der Stadt gewährten freiwilligen Soziallei- Gedruckl auf umwellfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier stungen. Zu diesen zählen die Brennstoff- aktion für einkommensschwache Personen, die Weihnachts- und Osteraktion für Aus- gleichszulagenbezieher, Kuraktionen für Pensionisten bzw. Mindestpensionisten und die Ausgabe von Seniorenpässen. Im Rahmen der Behindertenhilfe ist die Fachabteilung für Soziales für die Antrag- stellung auf Unterbringung in Behinderten- heimen sowie für die Gewährung von Hippotherapie und Gehörlosenambulanz zuständig. Ferner sind hier die Anträge auf Pflegegeld und auf Unterbringung in auswärtigen Al- ters- und Pflegeheimen zu stellen. Auch Pensionsanträge sowie Anträge auf Rund- funk-, Telefon-, und Fernsehgebührenbe- freiung können in der Fachabteilung für Soziales eingebracht werden. Für Zivil- und Präsenzdiener besteht die Möglichkeit, Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe zu beantragen. Ein umfangreiches Aufgabengebiet ist auch die Bearbeitung von Anträgen auf Ge- währung von Subventionen für Sozial- vereine. Fachabteilung für Jugendangelegenheiten: Leiter: Alexander REDER, Redtenbacher- gasse 3, 2. Stock, Zimmer 17a, Tel. 575/460 DW Mitarbeiterinnen : Ingrid ACHATZ, DSA Heike HOLUB, DSA Ilse ITZLINGER, DSA Augustine KARGL, DSA Barbara KERSCHER, Elfriede KÜHBÖCK, DSA Karin PLASCH, Petra WINCKLER, DSA Regina ZIESERL. Diese Fachabteilung ist in erster Linie eine Service-Einrichtung für Kinder und deren Eltern, und ist in zwei Aufgabenbereiche gegliedert: Betreuung von Familien durch diplomierte Sozialarbeiterinnen: Im Vordergrund der Tätigkeit der fünf zur Verfügung stehenden Sozialarbeiterinnen ~td1t <lit: fad1lid1t: Bt:ralung un<l Unlt:rslül- zung von Fami lien in allen Fragen, die die Pflege und Erziehung von Kindern und Ju- gendlichen betreffen. Bei Bedarf kann wei- ters zusätzlich eine Psychologin herangezo- gen werden . Eine weitere wichtige Tätigkeit der Sozial- arbeiterinnen ist die Mutterberatung, in de- ren Rahmen für alle Eltern die Möglichkeit besteht, in Anwesenheit eines Kinderfach- arztes und der Sozialarbeiterin die körperli- che und soziale Entwicklung von Kleinkin- dern laufend zu kontrollieren. Eine besonders verantwortungsvolle Auf- 19/271

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