Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/9

Gleink hat 4.099 Einwohner, der Schul- sprengel Wehrgraben 6.727 und der Schulsprengel Tabor 8.625 Einwohner. Die Einzugsbereiche der Vol ksschulen sind infolge der zum Teil exzentrischen Lage der Schulgebäude sehr auseinander- gezogen und viele Kinder müssen deshalb öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Im Zuge der Überlegungen bezüglich einer Neuordnung der Schuleinzugsbereiche sollte nicht die Taborschule erweitert werden, sondern es wäre eine neue Schu- le in Resthof zu errichten, die zusammen mit den jetzt entstehenden Wohneinheiten eine genügende Zahl von Schülern im un- mittelbaren Einzugsbereich hätte. Da- durch ergäbe sich automatisch eine Entla- stung der Schulen in Tabor und Gleink mit den entsprechenden Sanierungsmög- lichkei ten. Weiterführende Schulen Steyr ist eine Schulstadt geblieben; es gibt eine ausgedehnte „Schullandschaft". [n dieser Beziehung ist Steyr nach wie vor ein zentraler Ort im besten Sinne des Wortes. Man kann das an den Schulpend- lerbeziehungen ablesen. Engpässe in der Schulversorgung gibt es beim Bundes- realgymnasium am Michaelerplatz, für das eine Expositur auf dem Taborplateau geschaffen werden müßte. Das brachlie- gende Gelände der Brown Boveri Werke bietet sich als Standort einer solchen Ex- positur an, wobei gleichzeitig auch das Problem der Dreifachturnhalle mit gelöst werden könnte. Kultur und • remdenverkehr Einer der möglichen Wachstumsäste in Steyr ist - auch wirtschaftlich gesehen - die Kultur. Zwar ergeben sich aus dem Kulturbetrieb bisher keine direkten Ein- künfte für die Stadt. Die Umwegrentabi- lität dieser Daseinsfunktion ist jedoch vermutlich sehr hoch. Die vielen Säle der Stadt Steyr ließen sich wesent li ch effizi- enter nutzen als das bisher der Fall ist. Das Hauptanliegen des Entwicklungskon- zeptes ist die Schaffung einer straffen ,,Kulturlogistik", die für eine Koordina- tion der zumeist von Vereinen durchge- führten Veranstaltungen sorgt. Hier müß- te die Tatsache, daß kaum ein Verein ohne städtische Subventionen auskommt, dazu benutzt werden, daß sich d ie Verei ne einer gewissen Disziplin unterwerfen. Wer dazu nicht bereit ist, verliert auch die städtischen Subventionen. Ein weitge- hend unausgeschöpftes Kapital bildet auch die Altstadt. Hier schlummern noch ungeahnte Wachstumskräfte, ,,ein Pfund, STEYR mit dem man trefflich wuchern kann". Ein wichtiges Anliegen der Kulturförderung wäre die Schaffung eines Wanderweges „Wasser und Arbeit", an dem die Beispiele für das früh industrielle architektonische Er- be aufgereiht wären, wo man vielleicht auch die Wirkungsweise eines Fluders, ei- nes Wasserrades, der Kraftübertragung und möglicherweise sogar eine alte Messerer- werkstatt in natura studieren könnte. Wie kann Steyr den Landschafts- und Umweltschutz in wei- testem Sinne sichern? Vom Schutz ökologisch wertvoller Flächen wurde im Kapitel Freiflächen schon ge- sprochen. Landschaft und Natur sind in Steyr so gegenwärtig, wie in kaum einer anderen Stadt. Aus dieser Allgegenwart er- wächst der Stadt selbstverständlich eine wichtige Aufgabe. Altstadterhaltung Umwelt wird aber in Steyr auf der einen Seite von der Natur, auf der anderen vom baulichen Erbe geprägt. Hierher gehört also auch der Schutz und die Pflege der Altstadt. Erster Schritt einer systematischen Alt- stadterhaltungspolitik ist die Festlegung von Sichtschutzzonen nach dem OÖ. Orts- bildschutzgesetz. Daneben gibt es zahlrei- che Einzelmaßnahmen, die alle die Mitwir- kung des Denkmalpflegers erfordern; wie z.B. der Ausbau des Bürgerspitals zu einem Stützpunkt der städtischen Denkmalpflege, die Rekonstruktion der Brücke zwischen östlichem Stadttor und Schiffmeisterhaus, Grundstücks- Umwidmung für Zubau Bundesreal- gymnasium abgelehnt Zur Errichtung eines Erweiterungsbaues beim Bundesrealgymnasium Michaeler- platz hat der Landesschulrat für Ober- österreich um die Umwidmung von Grün- land/Wald auf Bauland angesucht. Der Stadtsenat hat dieses Ansuchen abge- lehnt. Die von der Flächenwidmungsplanände- rung betroffenen Grundstücke liegen nördlich des Bundesrealgymnasiums im Bereich des Hangwaldes zum Tabor im gemischten Grünland. Im Zuge des Vorbegutachtungsverfahrens wurde von Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Breitling im Zu- Gcdruckl auf umwe lt fre und li chem, chlorfrei gebleichtem Papier die Beratung in Fragen der Einfügung neuer Gebäude usw. 8tadtgestaltung Ein besonderes Kapitel sind die verbauten Stadteinfahrten. An den Verkehrsstraßen haben sich viele unwirtliche Bereiche gebildet, die von abgestellten Autos, ge- schmacklosen Reklameeinrichtungen und heterogener Bebauung bestimmt sind. Dieser Entwicklung gilt es unbedingt ent- gegenzutreten. Inne e Stadterweiterung Nur streifen möchte ich auch die Tatsa- che, daß es in Steyr eine ganze Reihe von Wohnungsleerständen und ungenutzten Häusern gibt, daß also die innere Stadter- weiterung ein reichtes Betätigungsfeld findet. Zl.J4-,AMMENFASSUNG: Die Stadt Steyr hat eine Struktur, die verglichen mit ähnlichen Städten sehr gesund ist und eine Gestalt, die kaum ihresgleichen in Österreich findet. Das bedeutet, daß im Zuge der Stadtent- wicklung keine revolutionären Ände- rungen angestrebt werden müssen, sondern daß es gilt, schädliche Ent- wicklungen zu verhindern bzw. ihnen vorzubeugen und die vorhandenen Werte sorgfältig zu pflegen und weiter- zuentwickeln. Strukturell gesehen ist das Ziel die Sicherung und Konsolidie- rung der „Heimatorte", gestalterisch und von der Milieuqualität her gesehen die Übertragung der urbanen Qualitä- ten der alten Stadt ins 21. Jahrhundert und ihre zeitgemäße Weiterentwick- lung. sammenhang mit dem Stadtentwick- lungskonzept festgestellt, daß es keines- wegs auszuschließen ist, daß der Hang- wald bis auf einen kleinen Streifen unterhalb des Taborweges ausgedünnt werden muß, sodaß die Harmonie von Bauwerk und umgebender Hangwand empfindlich gestört wird und dadurch der Vorrang des Gebauten vor der Natur dokumentiert wird. Dadurch kann es auch zu einer wesentlichen Durch- brechung des vorhandenen und gewid- meten Grünzuges in diesem Bereich kommen . Aber auch Interessen der Forsttechn ik, des Denkmalschutzes und des Städtebaues werden verletzt. Die Er- weiterung des Bundesrealgymnasiums in diesem Hangbereich ist außerdem mit den Zielen der örtlichen Raumordnung nicht vereinbar. 11/263

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