Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/8
MAGISTRAT STEYR Stellenausschreibung der Stadt Steyr Beim Magistrat der Stadt Steyr sind nach- stehend angeführte Dienstposten zu beset- zen: Entlohnungsgruppe l 2b 1: 1 Kindergärtner(in) und Horterzieher(in) für die Städt. Kindergärten und Horte Voraussetzung ist die abgeschlossene Aus- bildung zum(r) Kindergärtner(in) und Hor- terzieher(in) Entlohnungsgruppe p 4: l Laborarbeiter(in) Vorausset zungen: - Nachweis der entsprechenden Fach- kenntnisse - Nachweis einer Laborpraxis auf einer Kommunalkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe samt Nitrifikation und Denitrifikation, Phosphatfällung, Schlammfaulung und Schlammentwäs- serung - Kenntnisse in Mikroskopie, photome- trische Bestimmungsmethoden, BSB5- Bestimmungen (manometrische Be- stimmungsmethode bzw. Verdünnungs- methode nach dem Deutschen Ein- heitsverfahren), CSB-Bestimmung, Schlammanalysen, Untersuchungen des Belebt-, Frisch- und Fau lschlammes, Faulgasuntersuchungen und dgl. - Kontakt- und Teamfähigkeit, freundli- ches Auftreten Aufgaben: - Selbständiges Durchführen al ler Labor- arbeiten entsprechend den Bestimmun- gen für die Eigenüberwachung von Kläranlagen über 100000 EGW (Sul- fat- , Blei-, NH4-N, No3-N, NO2-N, N- Gesamt-, PO4-P, PO4-Gesamtbestim- mungen, sämtliche Schlammanalysen, BSB5-Bestimmungen, CSB, Radioakti- vitätsmessungen, Zulauf- und Ablauf- analysen usw.) - Durchführung der notwendigen Probe- nahmen samt fachgerechter Behandlung 8/212 - Wartung und Instandhaltung sämtlicher Laborgeräte und Probenahmeeinrich- tungen - Protokollierung der Maß- und Analyse- daten Die Einstellung dieser Kraft erfolgt auf Basis einer Vollbeschäftigung. Da der Einsatz beim Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung, Zentrale Kläranlage, vorgesehen ist, muß die Möglichkeit zur Erreichung des Dienstortes in Gleink- Hausleiten gegeben sein (PKW, Moped usw.). Entlohnungsgruppe p 5: Haus- und Küchengehilfen (-gehilfinnen) für das Alten- und Pflegeheim Tabor Voraussetzungen: - Sehr guter Gesundheits- und Allge- meinzustand - Bereitschaft zum Schicht- und Wech- seldienst, Samstags-, Sonn- und Feier- tagsdienst Die Einstellung erfolgt auf Basis einer Vollbeschäftigung bzw. zum Einsatz als tage- und wochenweise Aushilfskraft. Entlohnungsgruppe p 2: Omnibuslenker(innen) für die Städt. Verkehrsbetriebe Voraussetzungen: - Omnibuslenkerberechtigung - Entsprechendes Auftreten gegenüber den Kunden der Städt. Verkehrsbetriebe - Bewerbem(innen) mit KFZ-bezogener Berufsausbildung wird der Vorzug ge- geben - Mindestens zweijährige Fahrpraxis auf LKW-Zügen bzw. einjährige Fahrpraxis auf Omnibussen Anstellungserfordernisse: Gesundheitliche Eignung, einwandfreies Vorleben und die persönliche und fachli- che Eignung für die vorgesehene Verwen- dung. Männliche Bewerber müssen grundsätzlich den Präsenz- oder Zivil- dienst bereits abgeleistet haben. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der aufgelegten Bewerbungs- bögen, die in der Informationsstelle und bei der Fachabteilung für Personalverwal- tung des Magistrates Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel.: 07252/575/222) erhältlich sind, so recht- zeitig einzubringen, daß diese bis späte- stens J l. August 1994 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Personalverwal- tung, einlangen. Soweit Bewerber(innen) zum Zeitpunkt dieser Stellenausschreibung ohne Beschäf- tigung bzw. arbeitslos sind, ist eine Be- stätigung vom zuständigen Arbeitsamt bei- zufügen. Das Auswahlverfahren erfolgt durch Ana- lyse des Bewerbungsbogens und durch ein Vorstellungsgespräch. Die Aufnahme erfolgt in ein Vertragsbe- dienstetenverhältnis zur Stadt Steyr. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid) Gcdruckl :iuf umweltfreund l ichem, chlorfrei gebleichtem Papier ÖFFENTLICHE AU l·LA< ,h DES GE- SCHWORENEN- UND SC' I IOl ·FEN- VERZEICHNISSES I l)l)"i / 1 l)96 Gemäß § 5 Geschworenen- und Schöffen- gesetz 1990 wurden am 21. J u I i 1994 durch ein Zufallsverfahren fünf von tau- send der in der Wählerevidenz eingetra- genen Personen ermittelt, welche als Ge- schworene bzw. Schöffen für die Jahre 1995 und 1996 vorgesehen sind. Das Verzeichnis dieser Personen wird in der Zeit vom 22. 8. bis 2. 9. 1994 während der Amtsstunden in der Einlaufstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27 , Erdgeschoß, zur öffentlichen Einsicht auf- gelegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt der Geschworenen oder Schöffen (§§ 1-3 Geschworenen- und Schöffengesetz) nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. In gleicher Weise kön- nen eingetragene Personen einen Befrei- ungsantrag (§ 4 Geschworenen- und Schöf- fengesetz) stellen. Für den Bürgermeister: i.A. Mag. Helmut Golda WERTSICHERUNG Juni 1994 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 Mai Juni Verbraucherpreisi ndex 1976 = 100 Mai Juni Verbraucherpreis indcx 1966 = 100 Mai Juni Verbraucherpreis index 1 1958 = 100 Mai Juni Verbraucherpreisindex 11 1958 = 100 Mai Juni Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Mai Juni im Vergleich zum früheren Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 Mai Juni 1938 = 100 Mai Juni 125,0 125,2 194,4 194,7 34 1,0 14 1,5 414,5 tJ 15,2 41\9 43(1,{) 3.2905 3.295,8 3.8 18,0 3.824, 1 3.242,9 3.248, 1 STEYR
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