Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/8

ergibt emen jährlichen Baulandver- brauch von ca. 4 ha, davon ca. 1,85 ha für Wohnbauvorhaben und 2,25 ha für Nichtwohnbauten. Der Durchschnittswert ist allerdings ei- ne Fiktion, weil die Bauleistung in den einzelnen Jahren sehr unterschiedlich war. Die zweite Quelle für die Ermittlung des Baulandbedarfes sind die Flächenbilan- zen, die vom Stadtplanungsamt für die Jahre 1978, 1983 und 1993 erstellt wur- den. Nach diesen Flächenbilanzen wuchs das genutzte Bauland 1978 - 1983 um 72,5 ha, in der darauffolgenden Dekade, zwischen 1983 und 1993 um 53,75 ha; pro Jahr also um 5,3 ha. 3,6 ha pro Jahr für Wohnen und ca. 1,8 ha für sonstige Bauten. 1993 hatte die Stadt Steyr nicht konsu- mierte, gewidmete Wohnbauflächen in der Größenordnung von 80 ha und nicht konsumierte gewerbliche Flächen in der Größenordnung von 50 ha, also insge- samt Baulandreserven von 130 ha. Dazu kommen zahllose Haulücken und brach- liegende Grundstücke innerhlab der be- reits bebauten Gebiete. Wenn die Ent- wicklung so weiterliefe wie in den letzten 10 Jahren, hätte Steyr genügend Wohnbauland für 22 Jahre also bis 2016 und genügend Gewerbebauland für 27 Jahre also bis 2021. Die Strategie zur Bekämpfung der Ar- beitslosigkeit macht vermehrtes Anbie- ten von Gewerbebauflächen notwendig. Die relativ geringe Bautätigkeit auf dem industriellen und handwerklichen Sektor in den letzen 10 Jahren könnte nämlich unter anderem auf ein ungenügendes Angebot an geeigneten Flächen zurück- zuführen sein. Daher sollte der Ansatz im Gewerbebau auf dieselbe Flächen- summe angehoben werden wie im Wohnbau. Das heißt: 45 ha für Wohnbau und ebensoviel für Gewerbebau bis 2005. Der in Farbe dargestellte Vorentwurf zum Stadtentwicklungskonzept zeigt die vorhandenen Flächen und Einrichtungen (in Pastellfarben angelegt) sowie die Vorschläge für künftige Baugebiete (Wohnbau-, Gewerbe-, Mischgebiete) und Vorschläge Jü,r Einrichtungen, wie Straßen, Schulen, Kindergärten, Altenheime, Einkaufsangebote usw. Die Erreichbarkeit der Pflichtschulen ist mit strichlierten Linien (lsodronen) defi- niert, das heißt, es sind damit diejenigen Gebiete abgegrenzt, von denen aus man das Schulgebäude über einen 600 Meter- Fußweg (7 Minuten) erreichen kann. Durch die Anlage neuer Fußwege- Verbindungen können zusätzliche Gebiete in den Bereich der 600-Meter- Entfernung gebracht werden. Beispiele: Tabor- und Enns/eitenschu/e. 24/228 LEGENDE GEPLANTE MASSNAHMEN UND EINRICHTUNGEN FARBLICH ODER [ SCHRAFFUR HERVORGEHOBEN WALD GRÜN LANDWIRTSCHAFT WASSER • LEBENSMITTELMARKT KERNGEBIET III GESCHÄFTSGEBIET - DICHTES WOHNGEBIET - LOCKERES WOHNGEBIET • ♦ 1 11111 GEWERBE UND INDUSTRIE GEHÖFTE , WEILER UND ANDERE BEBAUUNG IM GRÜNLAND vc ALTENHEIM KINDERGARTEN ÖFFENTLICHE EINRICHTUNG KIRCHE FRIEDHOF SPORTSTÄTTE SPIELPLATZ BRÜCKE/ UNTERFÜHRUNG ÖBB ••.:!., ( ~) _YOLKSSCHULE MIT 600m ISOCHRONE t :i)) GEPLANT ANDERE SCHULE GEPLANTES OBJEKT ----- - (STANDORT

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