Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/7
AMTLICHE NACHRICHTEN Kernkraftwerk Temelin Unterschriftenliste für neues Umwelt-Gutachten Bei Durchführung eines Neugenehmi- gungsverfahrens und einer Umweltverträg- lichkeitsprüfung für das im Bau befindli- che Kernkraftwerk Temelin entsteht im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage Tsche- chiens die Möglichkeit, daß die öster- reichische Bevölkerung Einwendungen ge- gen die Inbetriebnahme vorbringt. Eine Reihe neuer, in der veralteten Baugeneh- migung völlig unberücksichtigter sicher- heitstechnischer, ökologischer, energie- wirtschaftlicher und demokratiepolitischer Aspekte belegen die Notwendigkeit dieser Forderung. Die im Jahr 1986 erteilte derzeitige Baugenehmigung basiert auf einer Standortstudie aus dem Jahr 1982. Sie enthält weder eine Umweltverträglich- keitsprüfung noch eine unabhängige Wirtschaftlichkeits- und Sicherheits- analyse unter öffentlicher Beteiligung. Sämtliche seit 1991 beabsichtigten Än- derungen im Bereich der Reaktorsteue- rung und des Kontrollsystems sind da- rin nicht berücksichtigt. Sämtliche Änderungsmaßnahmen und ihre Auswirkungen auf den Reaktorbe- trieb wurden keinerlei sicherheitstech- nischer Prüfung unterzogen, obwohl sogar aus Studien der Betreiber hervor- geht, daß diese Verschmelzung von Ost- und Westtechnik große Probleme hervorruft. Entgegen der bisherigen Behauptungen Tschechiens wurde das Fehlen derartiger Sicherheitsanalysen auch von der amerikanischen Atom- behörde bestätigt. Aufgrund nicht ver- fügbarer Datengrundlagen sei eine seriöse Gesamteinschätzung nicht möglich. In einer Untersuchung der Internatio- nalen Atomenergiebehörde aus dem Jahr 1993 werden Temelin 16 gravie- rende Sicherheitsmängel attestiert. Da diese teilweise im konstruktiven, be- reits abgeschlossenen baulichen Be- reich liegen, kann eine Änderung des Steuersystems keine Verbesserung her- beiführen. In einer seitens der Betreibergesell- schaft nur teilweise veröffentlichten Studie ist entgegen der Behauptung, Temelin sei die optimale Form der Energiegewinnung, eine Berechnung enthalten, die das technische Strom- sparpotential Tschechiens mit 3500 STEYR Megawatt beziffert. Die Reaktoren würden vergleichsweise nur 2000 Me- gawatt leisten, und dies mit höheren Kosten. Aufgrund dieser Fakten hat der Gemeinde- rat der Stadt Steyr am 9. Juni 1994 be- schlossen, die Stadt Budweis und das Tschechische Wirtschaftsministerium um ein neues Genehmigungs- und Umweltver- träglichkeitsprüfungsverfahren zu ersu- chen und den Steyrer Bürgern, welche die Durchführung dieser beiden Verfahren be- gehren und an ihnen beteiligt werden wol- len, Gelegenheit zu geben, sich in einer Unterschriftenliste einzutragen. Alle interessierten Steyrerinnen und Stey- rer werden daher eingeladen, die Absicht der Stadt Steyr zu unterstützen und die Un- terschriftenlisten zu unterzeichnen. Die Unterschriftenlisten liegen in der Zeit vom 18. bis 22. Juli und vom 25. bis 29. Juli 1994 in der Einlaufstelle des Magistra- tes der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Parterre (Öffnungszeit: 7.30 bis 17.00 Uhr) und in der Städtischen Bücherei, Bahnhofstraße 6 (Öffnungszeit: Mo, Di 8.00 - 17.00 Uhr; Mi, Fr 8.00 - 12.00 Uhr; Do 8.00 - 18.00 Uhr) auf. Erstellung der Ge- schworenen- und Schöffenlisten für die Periode 1995/96 Gemäß den Bestimmungen des Geschwo- renen- und Schöffengesetzes 1990, BGBI. 256/1990, ist durch den Bürgermeister bzw. durch eine von ihm bestimmte Person jedes zweite Jahr ein Verzeichnis der Ge- schworenen und Schöffen zu erstellen. Dies hat so zu geschehen, daß fünf von tausend der in der Wählerevidenz enthalte- nen Personen durch ein Zufallsverfahren im Wege einer öffentlichen Auslosung zu ermitteln sind. Es wird daher in Entspre- chung des § 5 Geschworenen- und Schöf- fengesetz 1990 darauf hingewiesen, daß die Auslosung der zum Amt der Geschwo- renen und Schöffen für die Jahre 1995 und 1996 in Betracht kommenden Personen am 21. Juli 1994 öffentlich vorgenommen wird. Die Amtshandlung findet um 9.00 Uhr im Rathaus, 4. Stock, Zimmer 401 statt. Für den Bürgermeister: Mag. Helmut Golda Gedruckt aur umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier Aus gegebenem Anlaß wird auf die Ver- ordnung betreffend Schutz der Bevölke- rung vor störendem Lärm aus dem Jahre 1984 hingewiesen: VERORDNUNG Gemäß §§ 3 und 4 des Gesetzes vom 21. 3. 1979 über polizeirechtliche Angelegenhei- ten (OÖ. Polizeistrafgesetz), LGBJ. Nr. 36/1979, in Verbindung mit§ 43 Abs. 1 Z. 3 des Statutes für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11, wird verordnet: §1 Zur Abwehr von das örtliche Gemein- schaftsleben ungebührlicherweise stören- dem Lärm wird für den Verwaltungsbe- reich der Stadt Steyr die Verwendung oder der Betrieb von a) Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten, insbesondere von Rasenmähern, sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- und In- dustriebetriebes oder bei Tätigkeiten in der ortsüblichen land- und forstwirtschaftli- chen Produktion Verwendung finden, b) Rundfunk- und Fernsehgeräten, Laut- sprechern und sonstigen Tonwiedergabe- geräten, sofern eine Einwirkung über den Wohn- oder Grundstücksbereich hinaus gegeben sein kann, c) Modellflugkörpern, Modellbooten oder sonstigen Modellfahrzeugen, nur für fol- gende Zeiten zugelassen : an Werktagen Montag bis Freitag von 7.00 bis 20.00 Uhr; Samstag von 8.00 bis 16.00 Uhr. §2 (1) Zuwiderhandlungen gegen § 1 dieser Verordnung bilden eine Verwaltungsüber- tretung und werden gemäß § 10 Abs. 2 OÖ. Polizeistrafgesetz, LGBI. Nr. 36/ 1979, durch den Bürgern1ei~ter 111it Geld- strafen bis zu S 5.000,- geahndet. (2) Diese Verordnung findet in allen Fäl- len, in denen eine besondere behördliche Ausnahmebewilligung erteilt wurde, keine Anwendung. §3 Diese Verordnung ist gemäß § 62 des Sta- tutes für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11, im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzu- machen und tritt mit Ablauf des Tages ih- rer Kundmachung in Kraft. 25/193
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