Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/6

Steyr mehrere Landwirte aus Umlandge- meinden zur ARGE bäuerlicher Kompo- stierer zusammengeschlossen. Diese Ar- beitsgemeinschaft ist bereit, die vom BAV Steyr-Land in der vorbezeichneten Verein- barung eingegangenen Verpflichtungen zu übernehmen. Die Stadt liefert die im Stadtgebiet anfal- lenden und von ihr erfaßten Bioabfälle abwechselnd zu den Kornpostplätzen Dietach, St. Ulrich, Wolfern und Sierning, fallweise auch zu den Plätzen in Bad Hall und Ternberg. Ausgenommen sind kleine- re Mengen von kompostierfähigem Mate- rial, die für den Eigenbedarf seitens der Stadt Steyr genutzt werden. Die Landwirte verpflichten sich auch, kompostierbaren Müll von privaten Haus- halten anzunehmen, wobei jedoch der je- weilige Anlieferer die Kosten der Kom- postierung zu tragen hat. Die Betreiber der Kompostierplätze haben das Recht, Material nicht anzunehmen, wenn dieses übermäßig mit Kunststoff, Metall, Glas oder ähnlichem versetzt ist. Trotzdem angeliefertes und nicht kompo- stierbares Material sowie Kompost, der nicht der Ö-NORM S 2200 entspricht und daher nicht auf landwirtschaft-genutzten Flächen ausgebracht werden darf, nimmt die Stadt auf eigene Kosten zurück und entsorgt es ordnungsgemäß. Im Bereich des ehemaligen Klosters Gleink wurden die Gleinker Hauptstraße und die an- grenzenden Flächen mit Granit gepflastert und eine Bodenschwelle zur Verkehrsberuhi- gung eingebaut. Da Fahrbahn und Gehsteig nun auf einem Niveau liegen, entsteht der Eindruck eines geschlossenen Platzes. Die Stadt investierte für das Projekt 2 Mill. S, die Diözese zahlt 1 Mill. S. Für den Bau der Feinasphaltschicht auf den Anschlußstücken zur Klosterstraße und Ennser Straße investiert die Stadt noch eine halbe Million Schilling. Probeziehungen und Untersuchungen trägt die Stadt. Die gesetzlich bzw. behördlich vorge- schriebenen Untersuchungen des erzeugten Kompostes werden von den Kompostie- rern vorgenommen werden, die Kosten der Die Vereinbarung tritt am 1. 7. 1994 in Kraft und wurde auf unbestimmte Zeit ab- geschlossen. Eine Aufkündigung ist unter Einhaltung einer mindestens sechsmonati- gen Kündigungsfrist jeweils zum 31. 12. eines jeden Kalenderjahres möglich. Die Nummer Eins in Sachen Rauchgenuß. ~ y, Der Lions-Club Steyr/St. Ulrich Stadtplatz 40 und die Tschickeria Steyr veranstalten für Sie zum Stadtfest am Lionsstand vor der Marienkirche ein tolles Gewinnspiel. Jedes Lions-Glücklos um S 20,- enthält für Sie dreifache Gewinnchancen! In jedem Glückslos finden Sie einen Toto-Gratistip, viele enthalten einen zusätzlichen Sofortgewinn und alle ausgefüllten Lose nehmen an einer großen Schlußverlosung mit vielen schönen Preisen teil. STEYR Nutzen Sie die Gelegenheit - der Reinerlös dieser Aktion dient für wohltätige Zwecke des Lions-Clubs St. Ulrich! Gedruckt aur umwcl tfrcund li chcm. chlorfrei gc l>l cichtem Papier Foto: Hartlauer Stadt kauft Liegenschaft mn 7,7 Mill. S für Verkehrsdrehscheibe Bahnhof Der Gemeinderat beschloß die Freigabe von 7,7 Mill. S für den Kauf der Liegen- schaft Knabl an der Dukartstraße, die für den Bau der Verkehrsdrehscheibe Bahnhof benötigt wird. Bei Übergabe der Liegen- schaft am l. Juli 1994 zahlt die Stadt 5,540.000 Schilling. Der Restbetrag von 2,160.000 Schilling wird in dreißig Halb- jahresraten zu je 72.000 S beglichen. Zur Realisierung der Verkehrsdrehscheibe Bahnhof benötigt die Stadt noch das Grundstück der Ehegatten Muigg, die aber nicht verkaufsbereit sind, sodaß ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden mußte. GWG der Stadt Steyr zahlt Miete im Rathaus Nach der Herauslösung der GWG der Stadt Steyr aus der Organisationsstruktur des Magistrates muß die GWG für 324,55 m 2 Bürofläche Miete zahlen. Das sind mo- natlich 22.700 Schilling. Stadt fördert Frauenhaus mit 700.000 S Für den laufenden Betrieb des Frauenhau- ses an der Wehrgrabengasse gibt die Stadt einen Beitrag von 700.000 S. Einen ebenso hohen Beitrag zahlt das Land Oberöster- reich. 9/149

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