Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/6

Gemeinderat beschloß Vertrag für Müll-Entsorgung Derzeit entsorgt die Stadt im Rahmen der Systemmüllentsorgung die Steyrer Haus- halte. Dabei wird in erster Linie untrenn- barer Restmüll mittels Mülltonne in regel- mäßiger Abfuhr direkt vom Haushalt abgeholt und der städt. Mülldeponie zuge- führt. Weitere Entsorgungsschienen bilden die bereits bestehenden Sammlungen für Pa- pier, Glas, Batterien , Pappe, Kunststoffe, Folien, Blech, PET, Alttextilien, Problem- müll und Sperrmüll, wobei besonderes Au- genmerk darauf gelegt wird, daß Betriebe mit ihren betriebsspezifischen . Abfällen nicht über diese Entsorgungsschienen ent- sorgt werden. Gemäß den Bestimmungen des Abfallwirt- schaftsgesetzes und des Oö. Abfallwirt- schaftsgesetzes müßten diese Abfälle wenigstens zum Teil die jeweiligen Stand- ortgemeinden entsorgen. Diese Verpflich- tung erfüllt die Stadt (Bezirksabfallver- band Steyr-Stadt) durch den Abschluß eines Übereinkommens vom 24. l. 1992 mit der Firma Waizinger, wodurch die Sortierung des gesamten im Stadtgebiet von Steyr und des gesamten Gebietes des Bezirksabfallverbandes Steyr-Land anfal- lenden Sperr- und Gewerbemüll geregelt wurde. Mit 1. Oktober 1993 traten auf Grundlage des Abfallwirtschaftsgesetzes die Ver- packungsverordnung und die Verpak- kungszielverordnung in Kraft. Von den Bezirksabfallverbänden bzw. Statutarstäd- ten sind aufgrund dieser Bundesgesetze entsprechende Verträge mit der ARGEV und einem Unternehmer über die Entsor- gung von Verpackungsmüll abzuschließen (Triangelvertrag). wenn dieser nicht von der Firma Wai- zinger vorsortiert wurde. Der von der ARGEV vorgelegte Triangelvertrag wird durch die ARGE Steyr-Stadt erfüllt und basiert auf dem Gesellschaftsvertrag bei- der Partner. Die im Sammelsystem Select angeführten Module werden laut diesem Vertrag zwischen der Fa. Bittner und der Fa. Waizinger aufgeteilt. Das Vertragsgebiet umfaßt das Gebiet der Stadt Steyr. Der Bezirksabfallverband bzw. die Stadt Steyr und die ARGE Steyr- Stadt verpflichten sich, ihre jeweiligen Sammel-, Sortier- und Konditionierungs- systeme nach Maßgabe des Vertrages auf- zubauen bzw. schon bestehende Systeme den vertraglich festgelegten Erfordernissen anzupassen. Die einzelnen Bestimmungen dazu müssen über das Sammelsystem SELECT REGIONAL zwischen der Stadt und der ARGE Steyr-Stadt einvernehm- lich festgelegt werden. Die Stadt stellt die nach der Systembeschreibung SELECT REGIONAL erforderlichen öffentlichen Standplätze für Sammelbehälter zur Verfü- gung. Die Festlegung dieser Standplätze erfolgt im Einvernehmen mit der ARGE Steyr-Stadt. Die Reinigung der Standplätze erfolgt durch die Stadt, jedoch gegen Be- zahlung durch die ARGEV. Die ARGE Steyr-Stadt wird für die ARGEV die Sammlung der Verpackungen aus Haus- halten durchführen und erhält hiefür von der ARGEV die notwendigen Rechte und Pflichten eingeräumt. Sollte eine Entlee- rung der Sammelbehälter nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen werden, so kann nach Setzung einer Nachfri st von 24 Stun- den eine Ersatzvornahme durch die Stadt erfolgen. Die ARGE Steyr-Stadt ver- pflichtet sich vertraglich, alle ihr ange- dienten Sammelmengen an vertragsge- genständlichem Verpackungsmaterial zu Verpackungsmüll wird nun extra entsorgt Bio-Tonne für 800 Haushalte in Münichholz Nach Unterzeichnung der Verträge nach der Verpackungsverordnung zwi- schen der ARGEV und der Arbeitsge- meinschaft Abfallentsorgung Steyr- Stadt (Firmen Bittner/Waizinger) ist nunmehr gesichert, daß die Ver- packungsabfälle der Steyrer Haushalte nicht mehr im Hausmüll landen, son- dern extra entsorgt werden. Die ARGE Steyr-Stadt kauft um mehr als I Mill. S insgesamt 410 Behälter für Blech und Kunststoff-Verpackung und stellt diese auf den vorhandenen Sam- melplätzen in Steyr flächendeckend auf. Da der Abfallverband Steyr-Land nun- mehr auch in der Lage ist, Biomüll aus Steyr-Stadt zu kompostieren, bekom- men 800 Haushalte in Münichholz ab 1. Juli eine Bio-Tonne. Die zunächst in Frage kommenden Haushalte werden einzeln schriftlich verständigt. Geplant ist in der Folge der Ausbau der Aktion auf den ganzen Stadtteil. übernehmen. Im Gegenzug garantiert die ARGEV die Abnahme der vom Sammler vereinbarungsgemäß bereitgestellten Alt- stoffe und bedient sich hiezu bi lateraler Verträge mit Verwertungsgarantiegebern. Die Bezahlung der von der ARGE Steyr- Stadt bzw. der Stadt erbrachten Leistungen erfolgt durch die ARGEV. Der vorliegende Vertrag gilt mit seinen Inhalten nich t für die Stadt Steyr allein, sondern fü r alle Be- zi rksabfallverbände und Statutarstädte, da die ARGEV die Verpflichtung zur Entsor- gung von Verpackungsmüll im gesamten Bundesgebiet übernommen hat. Der Ver- trag wurde auf unbestimmte Zeit abge- schlossen , das Vertragsverhältnis kann je- doch von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten auf- ge löst werden. Für den Bereich der Stadt Steyr wurde sei- tens der ARGEV die ARGE Steyr-Stadt (Firma Bittner/Firma Waizinger) als Ver- tragspartner vorgeschlagen. Die Stadt bzw. der Bezirksabfallverband traten diesem Vertrag bei . Der vom Gemeinderat nun be- schlossene Vertrag basiert auf dem Sam- melkonzept SELECT, welches sich insge- samt aus sechs sogenannten Modulen zusammensetzt. Diese Module umfassen zum einen Teil die Sammlung von Ver- packungsmaterial aus Haushalten und zum anderen Teil die Entsorgung von gewerbli- chem Verpackungsmüll. Wi e oben bereits angeführt, hat die Stadt Steyr im Jänner 1992 mit der Firma Waizinger einen Ver- trag über die Abfallsortierung des im Ver- trag festgelegten Gebietes abgeschlossen, in welchem sich die Stadt verpflichtet hat, den anfallenden Sperrmüll ausschließlich über die Sortieranlage der Firma Waizin- ger zu entsorgen. Weiters hat sich die Stadt Steyr in diesem Übereinkommen verpflichtet, Gewerbemüll nicht auf der Mülldeponie der Stadt Steyr anzunehmen, Steyr-Land übernimmt Biomüll der Stadt Steyr 8/148 Der Gemeinderat beschloß auch eine Ver- e inbarung zwischen dem Bezirksabfallver- band Steyr-Land und der Stadt Steyr über die Kompostierung biogener Abfälle. Die Stadt Steyr ist nach den Bestimmun- gen des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes ver- pflichtet, für eine Kompostierung der bio- genen Abfälle zu sorgen. Im Jänner 1993 haben die Stadt Steyr und der Bezirksab- fallverband Steyr-Land eine Vereinbarung über die Anlieferung von Haus- und Rest- müll der Gemeinden des Bezirksabfallver- bandes Steyr-Land an die städtische Müll- deponie abgeschlossen. In diesem Vertrag Gedruckt au f umwch frcund l ichcm, chlorfrei gchlcichtem Papier ist u. a. festgehalten, daß sich der BAV Steyr-Land verpflichtet, in seinem Gebiet e ine oder mehrere Kompostierungsan lagen zu errichten und bis zu 4.500 Jahrestonnen natürliche, organische Abfälle aus dem Garten- und Grünflächenbereich, feste pflanzliche Abfälle und pflanzliche Rück- stände aus dem Stadtgebiet Steyr ab 1. Juli 1993 zu übernehmen und diese Abfälle ordnungsgemäß zu kompostieren. Da es dem BAV Steyr-Land bisher nicht gelungen ist, eine regionale Kompostie- rungsanlage zu errichten, haben sich über Vermittlung der Bezirksbauernkammer STEYR

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