Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/5

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat der Stadt Steyr Geschäftsbereich für Präsidial- und Rechts- angelegenheiten Ausschreibung einer Studienbeihilfe Die Stadt Steyr vergibt aus den Erträgnissen der von ihr verwalteten Dr. Wilhelm Groß- Stiftung für das Studienjahr 1994/95 eine Studienbeihilfe in Höhe von insgesamt S 9.000,-. Diese wird in erster Linie bedürf- tigen und würdigen Hochschülern oder Hochschülerinnen, die sich dem Studium der Mathematik an einer inländischen Univer- sität widmen und in Steyr ansässig sind, ge- währt. In Ermangelung solcher Bewerber kann die Studienbeihilfe auch anderen be- dürftigen Hochschülern oder Hochschülerin- nen, sofern sie den übrigen Bedingungen ent- sprechen, zuerkannt werden. Studierende, die sich um diese Studienbeihil- fe bewerben wollen, haben diese entspre- chend belegten Gesuche bis spätestens 15. Oktober 1994 unter der Kennbezeichnung "Studienbeihilfe Dr. Wilhelm Groß-Stiftung" beim Magistrat Steyr, Rathaus, einzubringen. Die erfolgte Inskription ist durch Vorlage ei- ner Bestätigung und der gute Studienerfolg durch Vorlage von mindestens auf die Quali- fikation "gut" lautenden Kolloquien- oder Übungszeugnissen über wenigstens fünfstün- dige Vorlesungen nachzuweisen. Sämtliche, dem Gesuch angeschlossene Be- lege bleiben bei der Akte und sind sohin in beglaubigter Abschrift oder Fotokopie beizu- bringen. Die Verleihung obliegt dem Stadtsenat der Stadt Steyr. Die Bewerbung allein gibt noch keinen Anspruch auf die Zuerkennung einer Studienbeihilfe. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr * Magistrat Steyr GB III, FA für Tiefbau BauStr-197/94 Öffentliche Ausschreibung über die Belagsarbeiten auf der B 122 (Vor- alpenbundesstraße) Km 32.220 - Km 32.670. Die Unterlagen können gegen Kostenersatz von S 100.- (Diskette S 500.-) ab sofort bei der Informationsstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erd- geschoß, abgeholt werden. Durch die Aus- schreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern ke ine wie im- mer gearteten Verpflichtungen oder Verbind- lichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Angebotserstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Aufhe- bung der Ausschreibung, aus welchen Grün- den immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausge- schlossen . 10/122 Die Anbote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Belagsarbeiten auf der B 122, Km 32.220 - Km 32.670" bis spätestens 31. Mai 1994, 8.45 Uhr, bei der Informationsstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Erdgeschoß, abzugeben. Die Anbots- eröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr, GB III, FA für Bauwirtschaft, Zimmer 318, statt. Für den Bürgermeister: Der Baudirektor: OSR Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler * Magistrat Steyr FA für Schule und Sport, SchuPFl-9/94 ANBOTAUSSCHREIBUNG über die Lieferung von Schulartikeln als Freilernmittel für bedürftige Schulkinder der Steyrer Pflichtschulen: Dit: Anbulaussl:hn::ibung umfaßt: 1) Schulhefte und Blöcke 2) Schreibmaterial 3) Zeichenmaterial 4) div . Papiermaterial 5) div. kleine Schulutensilien Die Anbotunterlagen können ab 16. Mai 1994 bei der Fachabteilung für Schule und Sport des Magistrates Steyr, Zimmer 225, während der Amtsstunden abgeholt werden. Die Anbote sind bis spätestens 1. Juni 1994, 9.45 Uhr, bei der Informationsstelle des Magistrates Steyr verschlossen und entspre- chend gekennzeichnet abzugeben. Die Anboteröffnung findet am selben Tage um 10 Uhr bei der Fachabteilung für Schule und Sport statt. Durch die Ausschreibung und Entgegennah- me der Anbote übernimmt der Magistrat Steyr, Fachabteilung für Schule und Sport, keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Ange- botstellern. Ein Ersatz der Kosten der Ange- botsteilung erfolgt nicht. Der ausschreiben- den Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlos- sen. Der Fachabteilungsleiter: Gerhard Aigner * Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung Bau6-2670/92 Offenes Verfahren über die maschinelle Ausrüstung samt Schwallspüleinrichtung für das RÜB Sier- ning Die Unterlagen können gegen einen Kosten- ersatz von S 1.000.- inkl. 10% USt. ab 16. Mai 1994 in der Informationsstelle des Magi- strates Steyr, Erdgeschoß, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, sowie in der Einlaufstelle des Amtes der Oö. Landesregierung, Kärntner Straße 12, 4020 Linz, abgeholt werden. Gcdruckl auf umweltfreundlichem, chlorfre i gebleichtem Papier Die Anbote sind verschlossen mit der Auf- schrift "Anbot über die maschinelle Ausrü- stung samt Schwallspüleinrichtung für das RÜB Sierning" bis spätestens 13. 6. 1994, 8.45 Uhr, der Informationsstelle des Magi- strates Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erd- geschoß, zu übermitteln. Die Anbots- eröffnungsverhandlung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magistrat Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, GB III/FA für Bauwirtschaft und Sachverständigendienst, Zimmer 318, statt. Durch die Ausschreibung und Entgegennah- me der Anbote erwachsen dem RHV keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten für die Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgan- genen Gewinn. Für den RHV Steyr und Umgebung : Die Geschäftsführung : Walter Stile Ing. Sepp Deutschmann * Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung Bau6-2670/92 Offenes Verfahren über die elektrotechnische Ausrüstung samt Steuerung für das RÜB Sierning Die Unterlagen können gegen einen Kosten- ersatz von S 800.- inkl. 10% USt. ab 30. Mai 1994 in der Informationsstelle des Magi- strates Steyr, Erdgeschoß, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, sowie in der Einlaufstelle des Amtes der Oö. Landesregierung, Kärntner Straße l 2, 4020 Linz, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Auf- schrift "Anbot über die elektrotechnische Ausrüstung samt Steuerung für das RÜB Sierning" bis spätestens 27. 6. 1994, 8.45 Uhr, der Informationsstelle des Magistrates Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdgeschoß, zu übermitteln. Die Anbotseröffnungsver- handlung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magistrat Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, GB III/FA für Bauwirtschaft und Sachverständigendienst, Zimmer 318, statt. Durch die Ausschreibung und Entgegennah- me der Anbote erwachsen dem RHV keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten für die Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgan- genen Gewinn. Für den RHV Steyr und Umgebung: Die Geschäftsführung: Walter Stile Ing. Sepp Deutschmann STEYR

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