Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/4

WICHTIGE INFORMATION zur VERPACKUNGSVERORDNUNG der Umweltberatung für Gewerbebetriebe und Unternehmen In den letzten Tagen erging an die Betriebe vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie ein Erhebungsbogen zur Nachweisführung über die in Umlauf gebrachten Verpackungen - eine Hilfestellung zur Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsver- pflichtungen. Weiters soll damit Licht ins Dunkel gebracht werden, ob auch für alle Verpackungen, die in die bestehenden Sammelsysteme eingebracht werden, ordnungsgemäß Lizenzgebühren entrichtet werden. Beachtenswertes für Unternehmer: * Jeder, der Verpackungen in Verkehr setzt, ist für deren Wiederverwendung beziehungs- weise deren Verwertung gesetzlich verpflichtet. * Altstoff Recycling Austria AG (ARA) und die von ihr beauftragten Entsorgungsfirmen übernehmen die Arbeit der Sammlung, Wiederverwendung und Verwertung gegen Ent- gelt, der „Lizenzgebühr". Voraussetzung ist ein mit der ARA abgeschlossener Lizenzvertrag. * Lizenzierte Umverpackungen (Verpackungen ohne Produktinformationen), die der Letztverbraucher berechtigt zurücklassen kann, muß der Unternehmer selbst entsorgen. Allerdings darf ihm dafür kein Entsorgungsentgelt verrechnet werden. * Transportverpackungen und Umverpackungen muß der Hersteller bzw. der Importeur zurücknehmen. * Als Nachweis für die gesetzmäßige Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungspflichten dienen: Lieferscheine, Zahlungsbelege, Wiegescheine von Sammlern und Verwertern. * Die Verpackungsverwertung muß im darauffolgenden Kalenderjahr erfolgen bzw. bei Kunststoff innerhalb von zwei Jahren. ACHTUNG: Nicht lizenzierte Verpackungen * Hersteller, Importeure oder Verteiler müssen den Rücklauf bzw. eine Verwertung von 80 Gewichtsprozenten der Verpackung nachvollziehbar dokumentieren. * Die Aufzeichnungen sind gemäß den folgenden Bemessungszeiträumen zu erstellen: 1. April bis 30. September und 1. Oktober bis 31. März! (bis spätestens drei Monate danach). Ansprechpartner für Fragen und Informationen für Unternehmer: Altstoff Recycling Austria AG A-1072 Wien, Schottenfeldgasse 29, Telefon 0222/521 37-0 Gedruck1 aur umwelt fre undl ichem. chlorfrei gcblciclucm Papier

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