Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/4

ordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- den Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung Für den Bürgermeister: Dr. Maier * Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung Bau6-2660/92 Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Rohrverle- gungsarbeiten für die Errichtung des Hauptsammlers Fl Nord samt Regenüber- laufbecken FI. Umfang der Arbeiten: 1. Regenüberlaufbecken Fl/Ja mit Vereini- gungsbauwerk (Beckengröße ca. 2265 m 3 ) 2. HS FI Nord: BM ON 40 cm 35 ml BM ON 50 cm 279 ml Ei 60/90 cm 276 ml Ei 80/120 cm 586 ml 3. Regenentlastungskanal :BM ON 150 cm 163 ml Die Unterlagen können gegen einen Kostenersatz von S 3.100.- incl. 10 % USt ab 22. 04. 1994 in der Informations- stelle des Magistrates Steyr, Erdgeschoß, Stadtplatz 27, 4400 Steyr sowie in der Ein- laufstelle des Amtes der Oö. Landesregie- rung, Kärntner Straße 12, 4020 Linz, abge- holt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Auf- schrift "ANBOT über die Erd-, Baumei- ster- und Rohrverlegungsarbeiten für die Errichtung des Hauptsammlers Fl Nord samt Regenüberlautbecken Fl" bis spätestens 20. 05. 1994, 8.45 Uhr, der Informationsstelle des Magistrates Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdgeschoß, zu übermitteln. Die Anboteröffnungsverhand- lung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magistrat Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, GB III/FA für Bauwirtschaft und Sachver- ständigendienst, Zimmer 318, statt. Durch die Ausschreibung und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen dem RHV keine wie immer gearteten Verpflichtun- gen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten für die STEYR Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschrei- benden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbie- ter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausge- schlossen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Für den RHV Steyr und Umgebung Die Geschäftsführung: Mag. Helmut Lemmerer Ing. Sepp Deutschmann * Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung Bau6-2680/92 Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister-, Rohrverle- gungs- und Installationsarbeiten für die Errichtung der Stränge IA und 2A der Kanalisation Ramingdorf-Haidershofen samt Pumpwerk Haidershofen . Kanäle: PVC DN 250 ca. 1.040 ml PVC ON 150 ca. 1.200 ml (Druckleitung) Bauwerke: Abwasserpumpwerk mit Spei- cherbecken von ca. 200 m3 Nutzinhalt Die Unterlagen können gegen emen Kostenersatz von S 2.500.- incl. 10 % USt ab 15. April 1994 in der Informati- onsstelle des Magistrates Steyr, Erdge- schoß, Stadtplatz 27, 4400 Steyr sowie in der Einlaufstelle des Amtes der Oö. Lan- desregierung, Kärntner Straße 12, 4020 Linz, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Auf- schrift "ANBOT über die Erd-, Baumei- ster,- Rohrverlegungs- und Installa- tionsarbeiten für die Errichtung der Stränge lA und 2A der Kanalisation Ramingdorf-Haidershofen samt Pump- werk Haidershofen" bis spätestens 10. Mai 1994, 8.45 Uhr, der Informationsstelle des Magistrates Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdgeschoß, zu übermitteln. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magistrat Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, GB III/FA für Bauwirtschaft und Sachverstän- digendienst, Zimmer 318, statt. Durch die Ausschreibung und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen dem RHV keine wie immer gearteten Verpflichtun- gen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten für die Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschrei- benden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbie- Gcdruck1auf umweltfreundl ichem, chlorfrei gebleich1em Papier ter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausge- schlossen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Für den RHV Steyr und Umgebung Die Geschäftsführung: Mag. Helmut Lemmerer Ing. Sepp Deutschmann * AUFFORDERUNG ZUR ANBOTSLEGUNG Die Stadt Steyr wird in absehbarer Zeit einen Jahresbedarf Papierscheinrollen für die Parkraumbewirtschaftung ankaufen. Die Rückseite dieser Rollen steht für Wer- bemaßnahmen zur Verfügung. Der Magi- strat Steyr ist vorbehaltlich der Zustim- mung des zuständigen städtischen Organes bereit, diese Werbeflächen an einen Inter- · essenten zur Anbringung einer Eigenwer- bung gegen Zahlung eines noch zu verein- barenden Betrages zur Verfügung zu stel- len. Beabsichtigt ist der Ankauf von 500 Papierscheinrollen zu je rund 3.000 Stück Parkscheinen. Die Kosten des Rückseiten- druckes belaufen sich auf ca. 40.000 Schil- ling (incl. USt) und sind vom Werber zu tragen. Die zur Anfertigung des Klischees notwendige Vorlage ist ebenfalls auf Kosten des Werbers zu erstellen. Interessenten werden eingeladen, bis spä- testens 30. 4. 1994 (Datum des Poststem- pels) ein Offert an den Magistrat Steyr, Fachabteilung für Zentralverwaltung, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, zu richten oder dieses bei der Informationsstelle des Magistrates Steyr bis zum genannten Termin abzuge- ben . Das Angebot sollte die Bezeichnung der beworbenen Firma und Auskünfte über deren Geschäftstätigkeit enthalten. Ebenso ist ein Honorarvorschlag für die Bereitstel- lung der Werbeflächen zu unterbreiten, der die oben angeführten Kosten nicht enthält. Für allenfalls notwendige ergänzende Aus- künfte steht Ihnen Herr Harald Hilber unter der Telefonnummer 575-285 zur Verfügung. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmidt 17/101

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