Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/4

MAGISTRAT STEYR Stellenausschreibung der Stadt Steyr Beim Magistrat der Stadt Steyr sind nach- stehend angeführte Dienstposten zu beset- zen : Um den Dialog mit der Bevölkerung, die Kommunikation mit den Medien sowie das Stadtmarketing zu intensivieren, wird die Stabsstelle für Presse und Information um die Position einer(s) Verantwortlichen für Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing erweitert. Wertigkeit des Dienstpostens: b/II bis b/Vl Voraussetzungen für diese verantwor- tungsvolle Stelle sind: - Mehrjährige Erfahrung im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit - Ausgeprägte journalistische Fähigkeiten - Gute Kontakte zu den lokalen und über- regionalen Medien - Kooperations- und Kommunikations- fähigkeit - Kreativität, Dynamik und Eigeninitiative - Absolvent einer inländ ischen AHS oder BHS Entlohnungsgruppe b: Eine(n) diplomierte(n) Sozialarbeiter(in) Voraussetzungen: - Abgeschlossene Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit - Berufserfahrung - Überdurchschnittliches soziales Engage- ment - Guter Umgang mit Personen (auch in Krisensituationen) - Bereitschaft zur Teamarbeit - Befähigung zu selbständigem Arbeiten und zu selbständigem Entscheiden 16/100 Tätigkeitsbereich: - Unterstützung von schwierigen und sozi- al schwachen Familien, von Kindern und Jugendlichen - Zusammenarbeit mit Schulen, Horten, Kindergärten, Sozialvereinen und anderen Jugendwohlfahrtseinrichtungen - Beratung in Erziehungsfragen - Mutterberatung - Auswahl und beratende Begleitung von Pflege- und Adoptiveltern - Jugendwohlfahrtsmaßnahmen Entlohnungsgruppe c: Diplomiertes Krankenpflegepersonal für das Alten- und Pflegeheim Tabor Voraussetzungen: Diplomprüfungszeugnis, auch Hebammen, Dipl. Kinder- und Säuglingskrankenperso- nal, psych. Krankenpflegepersonal, auch ausländisches dipl. Personal mit entspre- chender Anerkennung des Diploms. Voll- und Teilbeschäftigung möglich. Entlohnungsgruppe: d Geprüfte Pflegehelfer(innen) für das Alten- und Pflegeheim Tabor Voll- und Teilbeschäftigung möglich. Anstellungserfordernisse: Österreichische Staatsbürgerschaft für den Dienstposten der/des dipl. Sozialarbeite- rin/Sozialarbeiters, gesundheitliche Eig- nung, einwandfreies Vorleben und die per- sönliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung. Männliche Bewerber müssen grundsätzlich den Präsenz- oder Zivildienst bereits abge- leistet haben. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der aufgelegten Bewer- bungsbögen, die in der Informationsstel le und bei der Fachabteilung für Personalver- waltung des Magistrates Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575/222) erhältlich sind, so recht- zeitig einzubringen, daß diese bis späte- stens 30. April 1994 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Personalverwa ltung, einlangen. Soweit Bewerber(innen) im Zeitpunkt die- ser Stellenausschreibung ohne Beschäfti- gung bzw. arbeitslos sind, ist eine Bestäti- gung vom zuständigen Arbeitsamt beizu- fügen. Das Auswahlverfahren erfolgt durch Ana- lyse des Bewerbungsbogens und durch ein Vorstellungsgespräch. Die Aufnahme erfolgt in ein Vertragsbedienstetenverhält- nis zur Stadt Steyr. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! Gedmck1auf urnwchfreundl ichcm. chlo rfre i gebleichtem Papier Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabtei- lung Bau4-4 I 0/91 Verbindungsstraße B 115 - Dukartstraße Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom IO. März 1994 beschlossene Verordnung, betreffend Erklärung der geplanten Verbindungs- straße zwischen der B 115 und der Dukart- straße als Gemeindestraße, wird gern. § 8 Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit den §§ 11 und 13 des Oö. Straßengesetzes, LGBI. Nr. 84/1991 idgF., und in Verbindung mit§ 44 Abs. 2 Ziff. 4 des Statutes für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9, kundgemacht. Es wurde nachfolgendes verordnet: 1. Die im Lageplan des Dipl.-Ing. Wilhelm Spirk vom November 1993 rot ausgewie- senen Grundflächen zwischen der B 115 und der Dukartstraße werden als Verkehrs- fläche der Stadt Steyr neu errichtet und als Gemeindestraße neu eingereiht und erklärt. 2. Die Verordnung wird gemäß § 65 StS 1992 im Amtsblatt der Stadt Steyr kundge- macht. Die Planunterlagen liegen vom Tage der Kundmachung an in der Bau- rechtsabteil ung des Magistrates der Stadt Steyr sowie in der Fachabteilung Stadtpla- nung du rch 2 Wochen zur öffentlichen Eins ichtnahme auf. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung Für den Bürgermeister: Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabtei- lung Bau2-96/93 Bebauungsplan Nr. 61 - "Pachergasse [l" Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 16. September 1993 beschlossene Bebauungsplan Nr. 6 1 - "Pachergasse II" - wird hiemit gern. § 34 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBL Nr. 114/1994, in Verbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF. , als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gem. § 34 Abs. l Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGB I. Nr. 114/1994, mit Erlaß des Amtes der Oö. Landesregierung vom 1. März 1994, Zah l Bau R-P-490097/3-1994, aufsichtsbehörd- lich genehmigt. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGB I. Nr. 9 idgF., wird diese Ver- STEYR

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