Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/2

Auffrischung der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung Internationales Jahr der Familie 1994 Das LOGO: Ein Herz, geborgen unter einem Dach , beide durch ein zweites Herz verbun- Bitte überprüfen Sie Ihre Impfaufzeich- nungen. Die Impfung gegen Kinderläh- mung soll alle 10 Jahre wiederholt werden. den, als Symbol des Lebens und der Liebe in einem Heim, in dem man Wärme , Zuneigung , Sicherheit, das Gefühl der Zusammengehörigkeit , Toleranz und Anerkennung findet. Sollte die letzte Impfung 10 oder mehrere Jahre zurückliegen, möchten wir Sie höf- lichst daran erinnern, daß eine Auffri- schungsimpfung durchgeführt werden soll- te. Impfort: Fachabteilung für Gesundheits- angelegenheiten, 4400 Steyr, Redtenba- chergasse 3, 1. Stock. Zeitraum: bis 22. April 1994 Montag bis Freitag: 08.00 - 11.00 Uhr Dienstag: 13.00 - 16.00 Uhr Kosten: Das Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumenten- schutz übernimmt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Kosten des Impfstoffes für öffentliche Schutzimp- fungen von Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Ab dem 21. Lebensjahr ist ein Regiebei- trag von S 20,- zu entrichten. Auskünfte: Tel.Nr. 575/355 oder 356. Familienfördernde Maßnahmen und Leistungen der Stadt Steyr Das Jahr l 994 wurde zum Internationalen Jahr der Familie ausgerufen. In diesem Zusammenhang wird auf folgen- de familienfördernde Maßnahmen und Leistungen des Magistrates Steyr, Fachab- teilung für Jugendangelegenheiten, hinge- wiesen: Beratung und Unterstützung von Familien in Krisen- bzw. Konfliktsituationen durch Diplomsozialarbeiterinnen; Erziehungsberatung durch ein Psycholo- gin Kinderbetreuungseinrichtungen: Die Stadt Steyr fördert und unterstützt insbe- sondere folgende Institutionen: Tagesmütter für die stundenweise Betreu- ung von Kindern, Eltern-Kind-Zentrum: Ziel des Eltern- Kind-Zentrums ist es, Eltern in ihrer STEYR SCHLÜHSLMAVR-CHRISTKINDL 22/46 30 EIGENTUMSWOHNUNGEN (im 1. Bauabschnitt, voraus. Baubeginn Frühjahr 94) - Beste Wohnlage, mit Tiefgarage - elegante Gestaltung durch Architektenplanung - günstige Finanzierung mit Förderung Information und Vormerkung: Raiffeisenbank Garsten Steyr, Tel-Nr. 0 72 52/53 3 41 /14 Fr. Lackmayr Gedruckt auf umwe ltfreundlichem. chlorfre i geble ichtem Papier Elternrolle zu unterstützen und Kindern frühzeitig soziale Kontakte zu ermögli- chen; Zielgruppe: Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren (Schwerpunkt) Mutterberatung: Die Stadt Steyr bietet ein gut ausgebautes Netz an Muttterbera- tungsstellen an, in denen Kinderfachärzte und Diplomsozialarbeiterinnen Fragen über Entwicklung, Ernährung, Pflege und Förderungsmöglichkeiten von Kindern be- antworten, sowie über medizinische Be- treuung und notwendige Impfungen infor- mieren Freilernmittel-Aktion: Im Rahmen dieser Aktion wird Pflichtschülern aus finanziell schlechter gestellten Familien Unterstüt- zung durch Zurverfügungstellung von Freilernmitteln gewährt. Im Hinblick auf das „Jahr der Familie 1994" wurde der Personenkreis, der diese Unterstützung erhalten soll, durch Änderung der Richtli- nien erweitert. Säuglingswäschegutscheine können unter bestimmten Voraussetzungen (Wohnsitz in Steyr, Nachweis der erforderlichen Mutter- Kind-Paß-Untersuchungen) für jedes neu- geborene Kinder innerhalb von 3 Monaten nach Geburt beantragt werden. Der Wert der Gutscheine wurde ebenfalls im Hin- blick auf das Jahr der Familie erhöht. Aktion Kinder-Soforthilfe: Aus dem Erlös des von der Stadt Steyr veranstalte- ten Stadtfestes (Einnahmen aus Standge- bühren) wird jährlich ein „Kinder-Sofort- hilfefonds" eingerichtet, aus dem Familien mit Kindern in besonders schwierigen Lebenssituationen finanzielle Unterstüt- zungen rasch und unbürokratisch gewährt werden. Im Jahr der Familie 1994 wird diese Hilfestellung dank einer entspre- chenden Dotierung dieses Fonds intensi- viert werden. Familienhilfe hei längerdauernder Krank- heit oder Tod eines Elternteiles; Familienunterhalt für Zivil- und Präsenz- diener; Erholungsaktionen; Kinderferienaktionen; Unterhaltungsangelegenheiten: Hilfe bei der Durchsetzung finanzieller Ansprüche von Kindern Vertretung von Kindern und Jugendli- chen in Gerichtsverfahren Genauere Informationen über die ange- führten Leistungen erhalten Sie beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Jugend- angelegenheiten. 4400 Steyr, Redtenba- chergasse 3. STEYR

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2