Amtsblatt der Stadt Steyr 1994/2

Schutzimpfung gegen Zecken So wie jedes Jahr wird auch heuer wieder von der Fachabteilung für Gesundheitsan- gelegenheiten die Schutzimpfung gegen die Zeckenkrank- heit durchgeführt. Die Zeckenkrankheit ist eine gefährliche Infektionskrankheit der Gehirnhäute, die bleibende Schäden zur Folge haben kann. Der einzige sichere Schutz gegen diese gefährliche Krankheit ist die aktive Zeckenschutzimpfung. Der öffentliche Sanitätsdienst des Landes setzt eine Schuzimpfung gegen die Zeckenkrankheit mit der Kampagne 1994 fort. Die Grundimmunisierung gegen die Zeckenkrankheit besteht aus 3 Teilimpfun- gen. Die ersten beiden Tei limpfungen im Abstand von 4 Wochen bis zu 3 Monaten, die dritte 9 bis ] 2 Monate danach. Alle drei Jahre ist eine Auffrischung erforder- lich. Eine Teilimpfung kostet S 164,-. In der Kampagne 1994 fallen auch die Auffrischungstermine für die Grundimmu- nisierung in den Jahren 1982, 1985, 1988 und 1991. Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern bzw.mit Kindern vom 1. bis zum 15. Lebensjahr gilt folgende Sonderrege- lung: Das Land übernimmt: a) ab dem dritten und allen weiteren unver- sorgten Kindern, die Kosten der Schutz- impfung, soweit durch die Kostenzuschüs- se der Krankenversicherungsträger nicht gedeckt werden und sich das erste und zweite Kind der Schutzimpfung bereits unterzogen haben, sowie b) das Arzthonorar für alle Kinder ab dem vollendetem 1. Lebensjahr (jüngere Kinder werden nicht geimpft) bis zum 15. Lebens- jahr. Für jedes Kind, für welches die Vorausset- zung auf Kostenübernahme gemäß vorste- hender Sonderregelung (nach lit. a) gege- ben ist, sind bei der Bezirksverwaltungs- behörde für jede Schutzimpfung S 50,- zu erlegen. 4400 STEYR, NEUSCHÖNAUER HAUPTS TEL. 07252 / 525 37 FAX 53 LEHRLINGE BEKOMMEN BEI UNS DIE BERUFLICHE GRÖSSE 20/44 Die Rückerstattung dieser Beträge erfolgt auf Antrag durch jenen Krankenversiche- rungsträger, bei welchem das Kind mitver- sichert ist. Die Zeckenschutzimpfung wird ab sofort bei der FA für Gesundheitsangelegenhei- ten durchgeführt. Ein Rahmentermin, wie in den vergange- nen Jahren, wird nicht mehr festgelegt, weil das Virologische Institut der Univer- sität Wien einen solchen für entbehrlich hält. Im Sinne einer bürgemahmen Verwaltung wird die FSME-Prophylaxe ganzjährig angeboten. Da der Impfschutz möglichst schon am Beginn der saisonalen Zeckenaktivität bestehen soll, sollte der Impftermin für die 1. und 2. Teilimpfung in der kalten Jah- reszeit liegen. So wie im Vorjahr können die Kosten für die Impfung direkt bei der Fachabteilung für Gesundheitsangelegenheiten eigezahlt werden. Für eventuelle Auskünfte steht die FA für Gesundheitsangelegenheiten unter der Nummer 575-355 oder 356 (Durchwahl) jederzeit zur Verfügung. Anmeldungen zur Aufnahme in die HBLA für wirtschaftliche Frauenberufe Die HBLA für wirtschaftliche Berufe, Leopold-Werndl-Straße 7 , veranstaltet am Donnerstag, 3. März, um 18 Uhr einen Informationsabend. Informationsvorträge um 18.30 und 19.30 Uhr. Die Schultypen: - Fachschule für wirtschaftliche Berufe (3jährig): Ausbildungsschwerpunkte: Gesundheit und Soziales, Betriebsorgani- sation und Wirtschaftsleitung - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (5jährig mit Matura): Ausbildungs- schwerpunkte: Ernährungs- und Betriebs- wirtschaft, Fremdsprachen und Wirtschaft - Höhere Bundeslehranstalt für Kultur- und Kongreßmanagement (5jährig mit Matura): Schulversuch mit den Schwer- punkten: Management und Organisation, Fremdsprachen und Kultur - Fachschule für Altendienste und Pflege- hilfe (2jährig, Mindestalter: 17 Jahre): Ausbildung zum Pflegehelfer und zum Altenfachbetreuer gern. Oö. Landesgesetz. ANMELDUNG: Von 28. 2. bis 18. 6. im Sekretariat der Schule: 4400 Steyr, Leo- pold-Werndl-Straße 7, Tel. 07252/54379; Mo - Fr von 7.30 bis 16 Uhr. Anmeldefor- mulare und Informationsmappen werden auf Anfrage zugeschickt. Weitere Aus- künfte erteilen das Sekretariat oder die Bil- dungsberaterin, Frau OSR Greßl. Gedruckt auf umwe ltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier 97 Unfälle im Stadtgebiet Im Jänner 1994 erhöhte sich die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge auf 22.343 (Stand per 1. 2. 1993: 22.172). Im gleichen Zeitabschnitt ereigneten sich im Stadtgebiet 97 ( 120) Verkehrs- unfälle mit 1 (0) Toten, 5 (8) Schwer- und 16 (17) Leichtverletzten . In 44 (52) Fällen wurde Fahrerflucht begangen und O (7) Lenker waren alkoholisiert. Im Berichtsmonat wurden insgesamt über 38 (20) Lenker wegen Lenkens eines KFZ in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand Verwaltungs- strafen verhängt. Davon wurden 37 Geldstrafen in der Höhe von S 8.000,- bis S 18.000,- und 1. Primärarreststrafe von 8 Tagen ausgesprochen.) 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