Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/12
einer Bewohnerin wird den Angehörigen zur Räumung des Zimmers eine Frist von 3 Tagen zugestanden. Sollte die Räumung nicht innerhalb dieses Zeitraumes erfolgen, ist ab Beginn des vierten Tages eine Lagergebühr in Höhe von 50 v. H. des Grundtarifes zu entrichten. 8. Die Bewohner bzw. deren gesetzt. Ver- treter sind verpflichtet, alle Daten, die für die Vorschreibung der Heimgebühren erforderlich sind, auf Verlangen bekannt- zugeben und allenfalls durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Dies gilt für sämtliche Einkommens- und Vermögens- verhältnisse (insbesondere auch Liegen- schaften und andere Wertgegenstände). 9. Alle Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Gewährung des Pflegegeldes sind von den Bewohnern oder deren gesetzt. Vertretern unverzüglich der Verwaltung des Alten- und Pflegeheimes Tabor mitzuteilen . 10. Änderungen der Familienverhältnisse sind der Verwaltung des Alten- und Pfle- geheimes Tabor bekanntzugeben, wenn sie für die Vorschreibung der Höhe der Heim- gebühren von Bedeutung sein können. Art. VIII Rundun gshes t1mmung Sämtliche Entgelte dieser Gebührenord- nung sind auf einen vollen Schillingbetrag auf- oder abzurungen. Hiebei sind Beträge ab 50 Groschen aufzurunden und Beträge unter 50 Groschen abzurunden. Art. IX Übergangsbestimmungen Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kann bei Antragstellung bis 31. 12. 1993 das Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz bzw. dem OÖ Pflegegeldgesetz ab Vorliegen der Voraus- setzungen (frühestens ab 1. 7. 1993) bezo- gen werden. Bis zur Festsetzung des Pflegegeldes nach den gesetzt. Bestimmungen werden die bisherigen Zuschläge eingehoben. Die sich aus der Einstufung nach den Pfle- gegeldgesetzen ergebenden Differenzbe- träge werden rückwirkend mit 1. 7. 1993 verrechnet. Art. X Wilh.s_amke1t sbcg inn Diese Gebührenordnung tritt mit 1. 1. 1994 in Kraft. Gleichzeitig werden die bis- herigen Gemeinderatsbeschlüsse betref- fend die Tarifregelungen für das Alten- und Pflegeheim Tabor aufgehoben. STEYR Gemeinderat fordert attraktives Angebot für den Personen- verkehr auf der Schiene Der Gemeinderat der Stadt Steyr faßte im Zusammenhang mit geplanten drastischen Fahrplanreduzierungen der österreichi- schen Bundesbahnen im Personenverkehr auf der Strecke zwischen Steyr und Linz nachstehende Resolution : "Die geplanten Maßnahmen der österreichischen Bundes- bahnen im Personenverkehr auf der Strecke zwischen Steyr und Linz (Redu- zierung von Regionalzügen, Auflassen von Tagesrandverbindungen) lassen befürch- ten, daß sich die Versorgungsqualität der Bevölkerung stark verschlechtern wird. Besonders davon betroffen sind jene Men- schen, die über kein eigenes Auto verfügen (z. B. ältere Menschen, Kinder und Jugendliche). Seit Verbesserung des Angebotes auf der Strecke Steyr - Linz benützen deutlich mehr Personen aus Steyr die Bahn für Berufs- und Freizeitfahrten. Ein Erfolg des NAT, der nun gefährdet scheint. Der Gemeinderat der Stadt Steyr fordert daher die Aufrechterhaltung eines attrakti- ven Angebotes für den Personenverkehr auf der Schiene, das zur Versorgung der Bevölkerung aus verkehrspolitischer Sicht unbedingt erforderlich ist. Der Gemeinderat der Stadt Steyr stellt fest, daß es einer besonderen Verläßlichkeit der Umsteigebeziehungen in den Zentren (Linz, Wien, .. .) und in die Region durch Anbindung der Busse an die Fahrpläne der Bahn bedarf. Anbetrachts allenfalls beabsichtigter künf- tiger Kostenbeteiligungen der Gemeinden an gemeinwirtschaftlichen Leistungen der ÖBB, fordert der Gemeinderat der Stadt Steyr eine verstärkte Mitsprachemöglich- keit bei der Fahrplangestaltung von Bus und Bahn. In diesem Zusammenhang wird insbesondere bereits jetzt auf die dringend notwendige Spätverbindung von Linz nach Steyr, abfahrend von Linz zwischen 23.15 und 24.00 Uhr verwiesen. Der Gemeinderat der Stadt Steyr richtet diese Resolution an das Bundesministeri- um für Verkehr, z. H. Herrn Bundesmini- ster Mag. Viktor Klima; den Vorstands- sprecher der ÖBB, Herrn DI Draxler; den Verkehrslandesrat Dr, Josef Pühringer; den OÖ Landtagsklub der ÖVP; den OÖ Land- tagsklub der SPÖ; den OÖ Landtagsklub derFPÖ." * In Zusammenhang mit dieser Resolution, die auf Antrag der GAL vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde, sagte Bür- germeister Leithenmayr: "Heute habe ich Gedruckt aur umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier ein seit Wochen geplantes Gespräch mit Dir. DI Seebacher von der ÖBB geführt, der mir versichert hat, daß es für den nächsten Fahrplan, das ist bis September 1994, keine Änderungen geben wird. Alle beabsichtigten Fahrplanänderungen wur- den nach Intervention von Bundesminister Mag. Viktor Klima ad acta gelegt. Dieser hat im Sinne der Verbesserung der öffent- lichen Verkehrsverbindungen den politi- schen Auftrag erteilt, auch weniger fre- quentierte Zugsverbindungen aufrecht zu erhalten. Ich darf in diesem Zusammenhang mittei- len, daß der Schienenkurs 7077 (Linz Hbf ab 00.10 Uhr) beispielsweise nur von durchschnittlich 10 - 15 Reisenden benutzt wird und die ÖBB als Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit auch betriebswirtschaftlich denken muß. Ich war seit jeher ein Verfechter für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und dafür, daß die österr. Bundesbahnen unab- hängig von der Wirtschaftlichkeitsrech- nung einen Mindeststandard an Verkehrs- verbindungen unterhalten müssen. Doch bestimmte politische Kreise in unserer Gesellschaft fordern schon seit Jahren unter dem Schlagwort 'Mehr Privat, weni- ger Staat' zum einen die Privatisierung der ÖBB, zum anderen eine ausschließlich betriebswirtschaftlich orientierte Kosten- rechnung . Resultat dieser jahrelangen Bestrebungen ist meiner Meinung nach nunmehr die Auflassung bestimmter Kurs- verbindungen von und nach Steyr durch die ÖBB. Auf Dauer ist es meines Erach- tens eine gravierende Fehleinschätzung , wenn auf diese Weise versucht werden soll, einerseits den betriebswirtschaftli- chen Erfordernissen gerecht zu werden, andererseits die Attraktivität des öffentli- chen Verkehrsmittels 'Bahn' zu heben." Erhöhung der Trinkwasser-Tarife Der Gemeinderat beschloß die Anhe- bung des seit 1. 1. 1988 geltenden Trinkwasserpreises von 6,60 S/m3 in drei Jahresetappen auf 13,20 S/m3. Die Erhöhung ist aufgrund der Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserqualität unumgänglich notwendig. Beginnend mit 1. 1. 1994 wird der Abgabepreis jeweils um 2,20 S/m3 erhöht. Dazu kommen noch 10 Prozent Umsatzsteuer. 7/431
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