Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/12

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau 2 - 95/93 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Pachergasse Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 16. September 1993 beschlossene Aufhebung des Bebauungs- planes Nr. 11 - Pachergasse - wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 OÖ Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., in Verbin- dung mit§ 65 Statut der Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Lt. Erlaß des Amtes der OÖ Landesregie- rung vom 15. November 1993, Zahl BauR- P-490090/3-1992 Gm/Die, bedarf gegen- ständliche Aufhebung keiner aufsichts- behördlichen Genehmigung. Gern. § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurecht- samt, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tage rechts- wirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister: Im Auftrag: Ernst Esterle * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau 4- 410/91 Verkehrsdrehscheibe Bahnhofsüberbauung - Anbindung Dukartstraße - B 115, Ver- ordnung Kundmachung betreffend die Auflage der Planunterlagen und des Umweltberichtes der Verkehrsdreh- scheibe Bahnhofsüberbauung - Anbindung Dukartstraße - B 115 - im Stadtgebiet Steyr. Für die Verkehrsdrehscheibe Bahnhofsüber- bauung - Anbindung Dukartstraße - B 115 - imStadtg~biet Steyr wird gem. § 11 Abs. 4 des 00 Straßengesetzes, LGBI. Nr. 84/1991, darauf hingewiesen, daß die Plan- unterlagen und der Umweltbericht durch 4 Wochen, das ist vom 3. Jänner 1994 bi s einschließlich 3 I. Jänner 1994, zur öffentli - chen Einsichtnahme aufliegen. Die Planunterlagen können während der Amtsstunden beim Magistrat Steyr von jedermann eingesehen werden. Innerhalb der Planauflagen kann jedermann, der berechtigte Interessen glaubhaft macht, schriftliche Einwendungen und Anregungen beim Magistrat Steyr einbringen. STEYR Für den Bürgermeister: im Auftrag: Dr. Maier Stadtrat Ing. Othmar SCHLOSSGANGL S tadtrat Ing. Othmar Schloßgangl, VP, ist im Stadtsenat für Bauwesen, Baurechtsangelegenheiten und Straßenbau zuständig. Im folgenden Bei- trag berichtet er aus seinem Ressort: Unsere schöne tausendjährige Stadt Steyr zählt wegen ihrer geschlossenen mittelal- terlichen Architektur, ihrer wertvollen und gut erhaltenen und restaurierten historischen Bausubstanz sowie ihrer ein- maligen Lage am Zusammenfluß von Enns und Steyr zu einer der schönsten Städte Europas. Für die Überwindung der zahlreichen Flußläufe und topographischen Gelände- unterschiede sind zahlreiche Brücken und Stege erforderlich. Besonders im Hinblick auf die teilweise Sperre der Rederbrücke in den Jahren 1995 und 1996, wo mit einem verstärk- tem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, ist eine breitere Brücke (mindestens 3 Fahrspuren) sinnvoll. Während der Sanierungsmaßnahmen ist eine zeitweilige Sperre des Verkehrs sehr wahrscheinlich. Der unausweichliche Neubau wird da- durch nur in eine spätere Zeit verscho- ben, in der · das Verkehrsaufkommen noch größer und damit die Baudurch- führung noch schwieriger wird. Durch den Neubau der Wiesenberg- Brücke können mehrere Probleme gleichzeitig gelöst werden: Es könnten sowohl eine Links-Abbiegespur in die Fabrikstraße bzw. in die Wehrgrabengas- se errichtet, als auch die Gehsteige ver- bessert werden. Außerdem kann die lau- fende Planung des Konsums in die neue Verkehrssituation eingebunden werden, der Verkehrsfluß wesentlich verbessert und eine Fuß- und Radwegunterführung gebaut werden. STEYR -Stadt der Brücken lch glaube, nur wenige Bürger wissen, daß es in Steyr insgesamt mehr als 90 Brücken und Stege gibt, die regel- mäßig überprüft, gewartet, saniert und im Extremfall auch erneuert werden müssen. Anläßlich der routinemäßigen Brückenü- berprüfungen wurden am Tragwerk der Wiesenberg-Brücke größere Mängel fest- gestellt. Eine genaue Untersuchung eines Stati- kers ergab, daß die Wiesenberg-Brücke dringend sanierungsbedürftig ist. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkei- ten: Die Sanierung müßte sofort im Frühjahr 1994 begonnen werden, wobei mit einer Bauzeit von ca. 2 1/2 Monaten und erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen gerechnet werden müßte. Vorteil: Sanierungskosten "nur" 1,2 Mil- lionen Schilling Nachteil: Spätestens nach 5 Jahren ist mit weiteren, teuren Sanierungsmaßnahmen zu rechnen, da die Brücke als Provisori- um geplant und für das heutige Verkehrs- aufkommen nicht konzipiert wurde (Brückenklasse ll). Trotz der relativ hohen Sanierungskosten kann damit die verkehrstechnische Problematik nicht gelöst werden. Gcdrnckt m1f umwehfrcund lichcrn, chlorfre i gcblci cl11crn Papier Terminplanung: Die Projektierung des Brückenbaues sowie die wasserrechtliche Bewilligung müßten bis Ende Frühjahr 1994 vorliegen. Unter Berücksichtigung der Fristen für die Ausschreibung und Vergabe wäre ein Baubeginn Ende Mai/Anfang Juni 1994 möglich. Die Gesamtbauzeit ist mit 6 1/2 Monaten vorgesehen - diese müßte jedoch durch entsprechende technische Maßnahmen (Fertigteile lemente, 2-Schichtbetrieb etc.) weitestgehend verkürzt werden. Für eine möglichst geringe Verkehrsbeein- trächtigung während der Bauzeit sind ent- sprechende Untersuchungen und Vorkeh- rungen zu treffen (Behelfsbrücke u. ä.). Die Gesamtkosten werden sich auf min- destens 12 Millionen Schilling belaufen. Im Bau-Ausschuß wurde der Neubau der Wiesenberg-Brücke einstimmig be- sch lossen. Der Gemeinderat muß diesen Beschluß bestätigen. Dann müßte schleu- nigst mit den Arbeiten begonnen werden. Mit freundlichen Grüßen l l/435

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