Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/11

Nochmals: VERPACKUNGSVERORDNUNG Verpackungsarten Transportverpackung Paletten, Kartonagen, Kisten, Sehrumpffolien . . . können unmittelbar nach der Über- gabe oder bei der nächsten Liefe- rung unentgeltlich zurückgegeben werden. U■verpackung eine zusätzliche Verpackung um die unmittelbare Umhüllung der Ware, kann im Geschäft zurückgelassen werden. Verkaufsverpackung Verpackungen , die eine Ware unmittelbar umhüllen : Gurkenglas, Saftpackerl, Milchkartons, Shampooflaschen, Konservendosen, Becher, Tuben ... werden entsprechend ihrer Be- schaffenheit entsorgt in : Glascontainer Papiercontainer Metallcontainer Kunststoffcontainer CARGEV-Combicontainer) Problemmüllsammelstelle /lLTPflPIER. • • J<UNtl 'JJOSf sroFF- ,. 1 ~ .J -- ---- ;, ~ )~ r ~~ ~ ~ Nicht unter die Verpackungsverordnung fallen Verpackungen in BagatellgrÖßen: unter Foraat A 3, Flaschen unter 100 al. Gedrnc kt auf umwe ltfre undli chem, chlorfrei gehl eichtcm Papier [!1 0

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2