Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/11

V: izebürgermeister Dr. Leopold PFEIL (FP) ist im Steyrer Stadtse- nat für Verkehr, Kultur, die Be- zirksverwaltungsbehörde sowie Markt- und Veterinärangelegenheiten zuständig . Im folgenden Beitrag informiert er aus sei- nem Ressort: ,,Liebe Steyrer Mitbürger! Eine wesentliche Verbesserung der inner- städtischen Verkehrsstruktur in unserer Stadt hat die Einführung der Parkraumbe- wirtschaftung gebracht. Sie ist auch auf breite Akzeptanz in der Bevölkerung ge- stoßen. Auch das Generalverkehrskonzept der Stadt Steyr geht nun nach heftigem Betrei- ben meinerseits in die Endphase. Nach Vergabeplan sollte es bereits im Jahre 1991 fertiggestellt worden sein. Aus verschiedenen Gründen, die ich hier nicht näher erläutern möchte, hat sich die Vorla- Vizebürgermeister ~ Dr. Leopold PFEIL ■ Schwerpunkte werden sein: City-Parkgara- ge, Garage beim LKH Steyr mit Park & Ride - System, Entflechtung der Verkehrs- ströme am Taborknoten und Blümelhuber- berg, unbedingte Forcierung der Nord- spange mit „Umgehung" von Münichholz durch Ausbau der Messererstraße Gußwerkstraße, Vergabe eines Detail- konzeptes für den Fußgänger- und Rad- fahrverkehr. Seit 1. 9. 1993 bestehen in Steyr gebühren- pflichtige Kurzparkzonen. Der Sinn dieser Gebührenpflicht besteht darin, daß man kommt ein nicht unerheblicher Verwal- tungsaufwand dazu. Jährlich muß für jede Bewilligung neu angesucht und auch begründet werden, das Amt hat für jeden Bewerber einen Amtsbericht zu schrei- ben ... Als Verkehrsreferent habe ich mich der Meinung des Verkehrsplaners und Experten Dr. Stickler angeschlossen: Die Vorteile einer unbeschränkten Bewilli- gungsvergabe ohne schwierige Vergabea- bläufe sprechen für Variante 2. Die Gebührenregelung sollte flexibel handhab- bar sein, sodaß bei negativen Effekten, wie z.B. einer Überbelegung der Kurzparkplät- ze durch Dauerparker, eine schnelle Anpassung der Bewilligungskosten erfol- gen kann (soweit Dr. Stickler wörtlich!). Nebenbei kann diese Regelung nur so lange Gültigkeit haben, bis wir in Steyr die city- nahe Parkgarage errichtet haben. In Steyrdorf haben wir ein etwas differen- zierteres Bild: Die gebührenpflichtigen Generalverkehrskonzept an geänderte Verkehrsverhältnisse anpassen ge des Verkehrskonzeptes verzögert. Es wurde leider 1989 bei der Vergabe auch verabsäumt, genaue Abgabefristen mit Pönalen gekoppelt festzuhalten . ich habe nun mit Dr. Stickler, dem Verfas- ser des Generalverkehrskonzeptes, persön- lich in Innsbruck am 22. 10. 1993 folgen- des vereinbart: Bis Ende November d. J. werden die 3 ausständigen Berichte nachgeliefert. Es wird sich dann noch einmal der Verkehrs- ausschuß mit dem Konzept befassen, und dieses dem Gemeinderat in der ersten Sit- zung des Jahres 1994 mit dem Motivenbe- richt zur Beschlußfassung vorlegen. Das Verkehrsaufkommen hat sich in Österreich und insbesondere auch in Steyr in den letz- ten 3 Jahren dramatisch erhöht. Daher habe ich verlangt, daß auch die geänderten Verkehrsereignisse in Steyr in diesem aktualisierten Konzept ihren Niederschlag finden. Daß das Konzept nicht Makulatur bleibt, habe ich vorgeschlagen, auch für das Budget '94 Mittel zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes berei tzu s te 11 en. 12/3 l 2 knappes Gut möglichst gerecht verteilt. Der Erlös aus den Mitteln der Parkraumbe- wirtschaftung fließt dem öffentlichen und dem ruhenden Verkehr zu. In den Bereichen Innere Stadt und Enns- dorf (Bahnhofsviertel) sind die Maßnah- men sehr gut angenommen worden. Ledig- lich auf dem Stadtplatz scheint eine Aus- setzung der Gebührenpflicht für die Mit- tagszeit derzeit sinnvoll. Dies deshalb, weil die überwiegende Mehrheit der Stey- rer Geschäfte über Mittag geschlossen hal- ten. In der letzten Gemeinderats-Sitzung am 28. 10. '93 wurde nach Diskussion be- schlossen, gegen Bezahlung einer Pau- schalgebühr von ,S 8.000,- Interessenten nach § 45 Abs. 2 StVO (erhebliches oder persönliches Interesse des Antragstellers) Bewilligungen für das Dauerparken in ge- bührenpflichtigen Kurzparkzonen auszu- geben (dies gilt nicht für Stadtplatz und Grünmarkt). Der Stadtsenat hat die Vergabe dieser Be- willigungen an sich gezogen, d.h. es Gednickt auf umwcl1freundlichcm, chlorfrei geb1eichlern Papier Parkplätze erscheinen in der Anzahl zu groß bemessen. Bewohner haben es hinge- gen schwer, einen Abstellplatz für ihr Fahrzeug zu finden . Folgende Änderungen werden derzeit diskutiert: Einschränkung der Gebührenpflicht auf eine Seite des Wieserfeldplatzes. Wiedereinführung von Bewohnerparken mit gewissen Auflagen. Die diskutierten Veränderungen sollen zu Beginn des kommenden Jahres wirksam werden. Für weitere Anregungen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung. [eh wünsche Ihnen für den Rest des Jahres alles Gute und verbleibe mit besten Grüßen. " STEYR

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