Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/11
AMTLICHE NACHRICHTEN MAGISTRAT STEYR Magis trat Steyr, Fachabteilung Personalver- waltung Stellenausschreibung der Stadt Steyr Beim Magistrat der Stadt Steyr ist nachste- hend angeführter Dienstposten zu besetzen: Entlohnungsgruppe a/b Wir suchen f'lir den Bereich des Reinhal- tun~svcrbandes Steyr und Umgebung cinc(n) hauptberufliche(n) kfm. Geschäftsführer(in) Das Hauptaufgabengebiet umfaßt die Abwicklung der gesamten Buchhaltung (incl. Erstellung des Voranschlages und des Rech- nungsabschlusses), Administration des gesamten Bankbereiches (Girobereich und Förderungsdarlehen), Mitwirkung in der kol- legialen Geschäftsführung etc. Wir erwarten: - fundierte kaufmännische Ausbi ldung (HAK-Matura bzw. BWL-Studium) - EDV-Kenntnisse - Kenntnisse in der kamera len und dopischen Buchhaltung - Führungsqualitäten Anstellungserfordernisse: Österreichische Staatsbürgerschaft, gesund- heitliche Eignung, einwandfreies Vorleben und die persönliche und lachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung. Männliche Bewerber müssen grundsätzlich den Präsenz- oder Zivi ldienst bereits abgeleistet haben. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungsbögen, die in der [nformations- stelle und bei der Fachabteilung für Personal- verwaltung des Magistrates Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27 , Rathaus, 2. Stock, (Tel. 07252/575/222) erhält lich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis spätestens 30. November 1993 beim Magistrat Steyr, Fach- abteilung für Personalverwaltung, einlangen. Soweit Berwcrber(innen) im Zeitpunkt dieser Stellenausschreibung ohne Beschäftigung 10/310 bzw. arbeitslos sind, ist eine Bestätigung vom zuständigen Arbeitsamt beizufügen. Die Auswahl erfolgt durch Analyse der Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsge- spräche. Die Aufnahme erfo lgt in ein Ver- tragsbedienstetenverhältnis zur Stadt Steyr. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! * Magistrat der Stadt Steyr, GB für Finanzen und betriebswirtschaft l. Angelegenheiten, Fachabteilung Buchhaltung, Kassa und Lohnverrechnung Nachtragsvoranschlag 1993 Kundmachung Gemäß § 53 Abs. 3 und § 54 Abs. 4 des Stadtstatutes für die Stadt Steyr erfolgt fol- gende Verlautbarung: Der Nachtragsvoransch lag der Stadt Steyr für das Jahr 1993 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit vom 25. November 1993 bis einschließlich 1. Dezember 1993, in der Fachabteilung Buchhaltung, Kassa und Lohnverrechnung, Rathaus, 2. Stock vorne, Zimmer 214, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Hermann Lcithenmayr * Magistrat der Stadt Steyr, GB für Finanzen und betriebswirtschaftl. Angelegenheiten Voranschlag der Stadt Steyr für das Rech- nungsjahr 1994 Kundmachung Gemäß § 53, Abs. 3, des Statutes für die Stadt Steyr 1992 (StS 1992) wird der Voran- schlag der Stadt Steyr für das Rechnungsjahr 1994 in der Zeit vom 29. November bis einschließlich 6. Dezember 1993 im Geschäftsbereich für Finanzen und betriebs- wirtschaf'tl iche Angelegenheiten, Rathaus, 2. Stock, Zimmer 214, zur öffentlichen Ein- sichtnahme aufgelegt. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-4693/92 Bebauungsplan Nr. 60 - "Krenn-Gründe" Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in sei- ner Sitzung vom 8. Juli 1993 beschlossene Bebauungsplan Nr. 60 - "Krenn-Gründe" - wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 Oö. Raumord- (icdrud,t auf mnwl'llfrl'ulldlichl'll l . d1lorfrl' i !!l'l,lciehll'lll P;1picr STEYR nungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., in Verbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF. , als Verord- nung der Stadt kundgemacht. Der Plan bedarf lt. Erlaß des Amtes der Oö. Landesregierung vom 22. Oktober 1993, Zahl Bau R-P-490096/2-1993, keiner auf- sichtsbehörd lichen Genehmigung. Gern. § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöch igen Kundmachungs- fr ist fo lgenden Tage rechtswirksam. Der Plan li egt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Magistrat Steyr. Baurechtsamt Für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-6 l90/89 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 77 - Bürgerliche Brauerei Steyr Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in sei- ner Sitzung vom 16. September 1993 besch lossene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 77 - Bürgerliche Brauerei Steyr - wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 Oö. Raumordnungs- gesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., in Verbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verord- nung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/ 1972 idgF., mit Erlaß des Amtes der Oö. Landesregierung vom 12. Oktober 1993,,Zahl Bau R-P-490028/155-1993, aufsichtsbehörd- lich genehmigt. Gern. § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungs- frist folgenden Tage rechJswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme auf. Magistrat Steyr, Baurechtsamt Für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier STEYR
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