Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/9
4.700 Meter langes Rohrnetz für Kanalisation Christkindl 0 [J 0 D J 1 B ~ i 0 C CJ 0 O CJ C -◊~ Die blau markierten Linien zeigen das zu errichtende Rohrnetz der Kanalisation Christ- kindl . Die Abwässer aus Christkindl werden zum Nebensammler in der Blumauergasse geführt, der den Steyrfluß quert und in den Hauptsammler im Bereich des Wehrgrabens mündet. 4/252 Gedruckt auf umwe ltfreund lichem, chlorfrei gebleichtem Papier 35,4 Mill. Schilling für Kanalisation Christkindlsiedlung Ende September beginnen die Bauarbeiten für die Kana li sation der Christkindlsied lung. Das Projekt soll bis spätestens 1996 abge- schlossen sei n und kostet ohne Gas- und Wasserleitungsbau 35,4 Mill. S. Die Errich- tung der Kanalisat ion Christki ndlsiedlung bietet in folgenden Straßenzügen die Anschlußmöglichkeit an das öffentliche Kanalsystem: B lumauergasse (westlich der Schwimmschu lstraße), Redtenbachergasse, Christkindlweg, Goldbacherstraße, Wegerer- straße, Lohns iedelstraße, Marsstraße, Nep- tunweg, Saturnweg, Hoferweg, sowie ein kurzer Tei l der Aschachcr Straße im Bereich Lohnsicdel. Im Zuge des Kanalbaues werden folgende Straßen erneuert: Blumauergasse, Christ- kindlweg, Wegererstraße, Lohnsiedelstraße, Marsstraße, Neptunweg; in den übrigen Bereichen wird die Asphaltdeckschich te erneuert. Der Stadtsenat beschloß einen Antrag an den Gemeinderat zur Freigabe von 35,4 Mill. S für die Kanalisation Christkindlsiedlung. Neue Tarife für Ver- pflegung außerhalb des Altenheimes Tabor Die Kosten für d ie in der Altersheim- küche hergestellten Speisen haben sich seit der letzten Tarifregel ung am 1. Jänner 1991 um 10 Prozent erhöht. Der Stadtse- nat beschloß daher einen Antrag an den Gemeinderat, mit Wirkung vom 1. Okto- ber folgende Tarife festzulegen: Städtische Bedienstete: Der Kostenbei- trag für an städt. Bedienstete abgegebene Verpflegsportionen wird von S 25.- auf S 27,50 je Portion angehoben. Bedienstete des Alten- und Pllegehei- mes Tabor: Der Kostenbei trag für das Mittagessen wird von S 21.- auf S 27,50 angehoben. Der Kostenbeitrag für das Abendessen bleibt mit S 12.- unverän- dert. Städtische Kindergärten: Di e Beträge für Verpflegsportionen in den sliidt. Kin- dergärten bleiben unter gleichzeiti gem Entfall der Nachmittagsjause mit S 26.- unverändert. Horte: Die Ausspeisungsbeträge in den städt. Horten werden von S 28,50 auf S 30.- unter gleichzeitigem Entfall der Nachmittagsjause angehoben. Pensionistenheime und Verein Lebens- hilfe: Die Abgabepreise für die Pensioni- stenheime und den Verein Lebenshilfe werden von S 41,50 auf S 45.- angeho- ben. Verein Heim- und Hauskrankenpllege: Für die Bediensteten des Vereins He im- und Hauskrankenpflege wird der Vo llko- stentarif in Höhe von S 55,68 verrechnet. Sämtliche neuen Preisregelungen treten mit 1. 10. 1993 in Kraft, mit Ausnahme der Tarife für die städt. Kindergärten und Horte, die mit Beginn des Kindergarten- bzw. Hortjahres 1993/94 gelten. STEYR
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