Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/9

Amt der o.ö. Landesregierung, Abteilung Sanitätsdienst, Linz, Harrachstraße 16a, Tel.: (0732) 2720, DW 4275 Eine Information des öffentlichen Gesundheitsdienstes Merkblatt Nr. 64 Hygienerichtlinien beim Umgang mit bodennahe wachsenden Beeren, Früchten und Pilzen Während der schönen Jahreszeit bietet die Natur dem aufmerksamen Beobachter neben den kulti- vierten auch eine große Menge von wildwachsen- den Früchten, Beeren und Pilzen, die zum Verzehr einladen. Wenngleich auch das Risiko, durch den Genuß die- ser Früchte zu erkranken, gering ist, so sollte man dennoch an die Möglichkeit der Aufnahme von teil- weise gefährlichen und im Einzelfall sehr gefähr- lichen Krankheitserregern denken. Eine Reihe von Tieren kann durch Absetzen von Harn oder Kot an oder in der Nähe von bodennahen Früchten, wie zum Beispiel Heidelbeeren, Preisel- beeren oder Pilzen, Erkrankungen verursachen, denn in Harn und Stuhl können sich Krankheits- erreger befinden. Es soll dabei nicht unerwähnt blei- ben, daß auch durch Düngung Krankheitserreger auf die Felder aufgetragen werden können. So ist, wenn auch äußerst selten, durch den sorglo- sen Genuß auch die Übertragung des Fuchsband- wurmes möglich. Dies geschieht durch Aufnahme von Bandwurmeiern, die von infizierten Füchsen über ihre Darmausscheidung an bodennahe Wald- und Feldfrüchte gebracht werden können. Die Folge davon wäre das Auftreten von gefährli- chen Prozessen in der Leber, manchmal auch in der Lunge. Über. den Fuchsbandwurm ist zuletzt 'auch öffentlich diskutiert worden. Wie in Erfahrung ge- bracht werden konnte, hat in Oberösterreich eine Untersuchung an 35 Füchsen im Jahre 1992 jedoch keinen Hinweis auf das Vorhandensein des Fuchs- bandwurmes in diesen Tieren ergeben. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Früchte, Bee- ren und Pilze etc. zu kontaminieren und in allen Empfehlungen zur Vermeidung einer Infektions- übertragung auf den Menschen stehen Hygiene- maßnahmen an erster Stelle, denn es soll gar nicht erst zum Auftreten von Erkrankungen kommen. Schützen Sie sich durch gründliche Sauberkeit und Hygiene beim Umgang mit selbstgepflückten Früch- ten, Beeren und Pilzen und beachten Sie die folgen- den Maßnahmen: - Sammeln Sie nur Früchte, die auch einen optisch einwandfreien Eindruck machen, d. h. verzehren Sie keine angeschimmelten Pilze und Beeren, sie enthalten giftige Stubstanzen (nicht aus- schneiden, sondern wegwerfen). - Verwenden Sie für das Sammeln und den Trans- port luftdurchlässige Gebin.de, z.B. Körbe. - Essen sie nie Beeren direkt vom Strauch. - Beaufsichtigen und unterweisen Sie beim ge- meinsamen Pflücken Ihre Kinder, da diese die empfohlenen Regeln oft nicht verstehen und ein- halten. · - Waschen Sie das gesammelte Gut und verwen- den Sie beim Waschen nur einwandfreies, war- mes Trinkwasser.. - Die Früchte sollen nicht nur abgespült, sondern frei im Waschwasser geschwemmt und dort ge- wendet werden. (Mehrmaliges Wechseln des Wassers und abschließendes kaltes Abspülen.) - Führen Sie die Früchte einer raschen Weiter- verarbeitung oder nach Beachten der Regeln dem Verzehr zu. - Auch Beeren, die Sie einzufrieren beabsichtigen, müssen vorher gründlich gewaschen werden. Achten Sie beim Einfrieren auf luftdichte Gefrier- verpackung. - Bei beabsichtigtem Verzehr zu einem späteren Zeitpunkt unbedingt trockene Lagerung bei Kühl- schranktemperatur beachten. - Auch im Kühlschrank nicht zu lange lagern. - Auf- oder angetaute tiefgekühlte Früchte bitte nicht noch einmal einfrieren. Wenn Sie diese Maßnahmen genau beachten, brau- chen Sie auch vor dem Rohgenuß dieser Früchte keine Sorge haben. Absolute Sicherheit bietet jedoch, wie bei allen anderen Lebensmitteln, nur das Abkochen. Sollten Sie dennoch weitere Aus- künfte wünschen, dann wenden Sie sich bitte an die Lebensmittelaufsicht. Gcdmck l auf umwe lt freundl ichem. chlorfrei gebleichtem Papier

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2