Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/8

Steyrdorf· Die Kirchengasse hat einen historisch stimmigen.fußgeherfreundlichen Belag. Im Bereich des Rotenbrunnen und der Glein - ker Gasse wird intensiv an der Erneuerung gearbeitet. Fotos: Hartlau er Förderung der Sanierung von Privatwohnungen im Stadtteil Steyrdorf bis 21.000 Spro Quadratmeter Die Stadt Steyr investiert gewaltige Sum- men für die Erneuerung des Stadtteiles Steyrdorf. 26 Mill. S fließen heuer und im kommenden Jahr allein in den Bau von Kanälen, Straßen, Fußgeherzonen und Versorgungsleitungen. Für die Sondergewerbeförderung von Betrieben in Steyrdorf sind bis 1995 8 Mill. S budgetiert. Dazu kommt ein beson- ders großzügiges Sonderförderungspro- gramm für die Sanierung von Wohnungen im Privatbesitz. Zu den sonstigen Förde- rungen von Land und Bund legt die Stadt pro Quadratmeter noch bis zu 5.000 Schil- ling dazu, sodaß beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen eine Förde- rung von bis zu 21.000 Schilling pro Qua- dratmeter beansprucht werden kann. Werden in einem Haus mehr als drei Woh- nungen saniert, gibt das Land 100 Prozent der Sanierungskosten als Darlehen, maxi- mal 16.000 Schilling pro Quadratmeter, minus 360 Schilling Selbstbehalt je m 2 Wohnfläche. Die einreichende Hausbank gewährt das Darlehen auf lO Jahre, wobei das Land einen 35%igen (!) Annuitätenzu- schuß leistet. Bei der derzeitigen Zinslage ist dieses lOjährige Darlehen rechnerisch zinsenfrei; das heißt, der Kreditnehmer braucht in diesen IO Jahren nur zu tilgen, da das Land mit dem 35%igen Annuitäten- zuschuß praktisch die Zinslast übernimmt. STEYR Die Stadt gibt überhaupt eine Förde- rung in Höhe von bis zu 5.000 Schilling pro Quadratmeter als Barzuschuß ohne Rückzahlung. Noch nie konnte zu so günstigen Kondi- tionen Althaus-Sanierung realisiert wer- den. Als Gegenleistung im Interesse der Woh- nungssuchenden verlangt die Stadt für zehn Jahre das alleinige Einweisungsrecht in die geförderten Wohnungen. Die Stadt ist für den Zeitraum von 10 Jahren Haupt- mieter der geförderten Wohnung und nominiert im Einvernehmen mit dem Eigentümer einen Untermieter. Gefördert werden folgende Maßnahmen: Umgestaltung oder Herstellung von Was- serleitungen, Stromleitungen, Gasleitun- gen Einbau von Sanitäranlagen Einbau von Zentralheizungen Maßnahmen zur Erhöhung von Schall- Wärmeschutz (z. B. Isolierung der Außen- wände, Obergeschoßdecken, Fenster- tausch) Ausbau von Dachböden zu Wohnzwecken, max. 150 m 2 pro Wohneinheit Maßnahmen zur Verminderung des Ener- gieverlustes oder Energieverbrauches von Zentralheizungen und Warmwasserautbe- reitungsanlagen Maßnahmen zur Erhöhung des Feuchtig- keitsschutzes Gedruckt au f umweltfreundli chem, chlorfre i gebleicht em Papier Vereinigung von Wohnungen oder sonstigen 2 Räumen zu Wohnungen bis max. 150 m Teilung von Wohnungen Änderung der Grundrißgestaltung in Ver- bindung mit anderen Maßnahmen Behindertengerechte Baumaßnahmen Erhaltungsmaßnahmen, wie Instandset- zung der Fassaden, Dächer, Kamine, Aus- wechseln von Geschoßdecken Förderungswerber können nur gewerbliche Bauträger oder natürliche Personen als grundbücherliche Eigentümer oder Baube- rechtigte von Liegenschaften sein, die im Stadtteil Steyrdorf gelegen sind, das ist dasjenige Gebiet der Stadt Steyr, das durch die Straßenzüge Badgasse, Bruderhausstie- ge, Direktionsstraße 6 - 14, Fabrikstraße 3 - 30 und 32 - 48 , Frauengasse l a, 3, 2, 6, Frauenstiege, Friedhofstiege, Gleinker Gasse l - 26, 28 - 30, 27 - 3 1, 32 - 46, Gschaiderberg, Kirchengasse, Michaeler- platz, Schlossergasse, Schuhbodengasse, Sieminger Straße l - 35, 37 - 63, 36 - 80, Wasserberg, Wieserfeldplatz l - 7, Mehl- graben 2 - 12, Mittere Gasse, Wieserfeld- platz 2 - 6, 8 - 50, Zachhubergasse umschlossen und begrenzt ist. Weitere Auskünfte im Detail erteilt die Liegenschaftsverwaltung des Magistrates Steyr im Rathaus. Dort sind auch die Anträge zur Gewährung einer Sonderför- derung einzubringen. 9/213

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