Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/8

AMTLICHE NACHRICHTEN STEYR Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten Bau2-95 l /92 Bebauungsplan Nr. 47 - Änderung Nr. 1 - "Stein" Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 2. Jänner 1993 beschlossene Bebauungsplan Nr. 47 - Änderung Nr. 1 - "Stein" - wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 Oö. Raumordnungsge- setz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., in Ve rbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verord- nung der Stadt kundgemacht. Die Bebauungsplanänderung betrifft die Grundstücke 1858/5 , 1855/7 und 1857, Kat. Gern. Steyr. Der Plan bedarf lt. Erlaß des Amtes der Oö. Landesregierung vom 15. Juli 1993, Zahl BauR-P-490088/2- 1993, keiner aufsichtsbehördlichen Geneh- migung. Gern. § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundge- macht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Fachab- teilung rn·r Baurechtsangelegenheiten, zur öffentlichen Einsichtnahme während der •• Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungs- frist folgenden Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister: Der Fachabteilungsleiter: Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten Bau2-7420/92 Bebauungsplan Nr. 51 - "Sch ladergründe" - Änderung Nr. L Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 3. Juni 1993 beschlos- sene Bebauungsplan Nr. 51 - "Schlader- gründe" - Änderung Nr. 1 - wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 Oö. Raumordnungsge- setz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF. , in Verbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verord- nung der Stadt kundgemacht. Der Bebauungsplan betrifft den Bereich Friedhofstraße - Dora-Dunkl-Straße. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGB 1. Nr. 18/1972 idgF., mit Erlaß des Amtes der Oö. Landesregierung vom 12. Juli 1993, Zahl BauR-P-490095/2-1993, aufsichts- behördlich genehmigt. Gern . § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundge- macht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Fachab- teilu ng für Baurechtsangelegenheiten, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aur. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungs- frist fol genden Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann aur. Für den Bürgermeister: Der Fachabteilungsleiter: Dr. Maier UbergelNicht - Ein ernstes Problem 8/212 von 76 kg ... Als ich mich zum 366sten Mal beim Aufstehen im Spiegel sah, dachte ich: ,,So und jetzt ist Schluß. Ich kann soviel Fett einfach nicht mehr sehen ." Ich mochte mich selbst nicht mehr, war unzufrieden und verärgert. Also griff ich zum Hörer, wählte die Nummer des Figurella-Studios und vereinbarte einen Tennin zur kostenlosen Figuranalyse. Beim ersten Besuch war ich freudig überrascht, es war dies keine Folterkammer, sondern ein Studio mit angenehmer Atmosphäre und zwei Betreuer- innen, denen man es ansah, daß ihnen ihr Beruf Freude bereitet. Was sehr wichtig ist für die Kun- din, denn es spornt an . Anfangs war ich etwas skep- tisch, ich dachte ich müßte hungern, was sich aber als Irrtum herausstellte. Zwar mußte ich auf meine geliebten Süßigkeiten verzichten, aber nur so flos- sen innerhalb kürzester Zeit 23 kg dahin, und ich hatte rechtzeitig zu Sommerbeginn meine schlanke Figur wieder, ebenso mein Selbstwertgefühl. Ich öffne meinen Kleiderschrank jetzt ohne Bauch- weh, weil nun wieder alles paßt was darinnenhängt. Meinen Dank an Figurella Fr. Humer Figurella Schlankheitsstudio auf 53 kg! 4400 Steyr, Stadtplatz 30, Tel. 07252/45412, Mo-Do 10-20 Uhr, Fr 10-16 Uhr Gedmckt auf umwel tfre undl ichem. chlo rfre i gebleichtem Papier STEYR

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