Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/8
AMTLICHE NACHRICHTEN §2 In § 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Steyr vom 19. 09. 1988, VerkR- 4356/ 1988, ergänzt durch die Verordnung des Magistrates der Stadt Steyr vom 21 . 03. 1990, VerkR-4356/1988, mit dem der Bereich festgelegt wurde, dessen Bewoh- ner um eine Ausnahmebewilligung gemäß § 45 Abs. 4) StVO 1960 (Bewohnerpark- berechtigung) einkommen können , ist fol- gende lit j) anzufügen: "j) Brucknerplatz" §3 Die Kundmachung dieser Verordnung hat durch Verlautbarung im Amtsblatt der Stadt Steyr zu erfolgen. Diese Verordnung tritt mit O 1. 09. 1993 in Kraft. Für den Bürgem1eister: Das zuständige Mitglied des Stadtsenates: Dr. Leopold Pfeil Vizebürgermeister * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-6892/92 Bebauungsplan Nr. 15 - Hinterberg - Änderung Nr. 1 - Aufhebung Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 3. Juni 1993 beschlos- sene Bebauungsplan Nr. 15 - Hinterberg - Änderung Nr. 1 - Aufhebung - wird hi emit gern. § 21 Abs. 9) Oö. Raumordnungsge- setz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF. , in Verbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verord- nung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5) Oö. Raumord- nungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., mit Erlaß des Amtes der Oö Landes- regierung vom 28. Juni 1993, Zahl Bau R- P-490094/2-1993, aufsichtsbehördlich genehmigt. Gern. § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt StP-yr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechts- amt, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-7060/91 Bebauungsplan Nr. 58 - "Klosterberg" Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 4. März 1993 beschlossene Bebauungsplan Nr. 58 - Klo- sterberg - wird hiemit gern. § 21 Abs. 9) Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF. , in Verbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundge- macht. Der Plan bedarf lt. Schreiben des Amtes der Oö Landesregierung vom 6. Juli 1993, Zahl Bau R-P-490093/3- 1993, kei- ner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Gern. § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF. , wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundge- macht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechts- amt, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgem1eister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-4739/92 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 88 - Steyr-Nutzfahrzeuge AG - Umwidmung von Grünland/Wald in Industriegebiet Wiedereröffnung des Gastgartens der ehemaligen Waldschänke bei Schönwetter von 17 - 22 Uhr geöffnet Montag und Dienstag Ruhetag 4400 Steyr Wolfernstr. 29 Tel. 07252/61214 STEYR Gedruckl auf umwel1freundhchern. chlorfrei gebleich1cm Papier STEYR Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Si tzung vom 4. März 1993 beschlossene Flächenwidmungsplanände- rung Nr. 88 - Steyr-Nutzfahrzeuge AG - Umwidmung von Grünland/Wald in Indu- striegebiet - wird hiemit gern.§ 21 Abs. 9) Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., in Verbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundge- macht. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5) Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., mit Erlaß des Amtes der Oö Landesregierung vom 23. Juni 1993, Zahl Bau R-P-490091/5-1993, aufsichtsbehörd- lich genehmigt. Gern. § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechts- amt, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier AUFGRUND DER BEDARFSENT- WICKLUNG im Bereich der Pflege und Betreuung alter Menschen im besonderen und der zunehmenden Bedeutung von Qualifikationen auf dem Sektor der sozialen Dienstleistung für den Arbeitsmarkt im allgemeinen wurde in der Stadt Steyr die Fachschu- le für Altenbetreuung und Pflegehilfe eingerichtet. Für den im Herbst 1993 beginnenden zweiten Ausbildungslehr- gang wird für den Unterrichtsbereich Kranken- und Altenpflege und Speziel- le Berufskunde sowie die Praxisbetreu- ung ab dem Schuljahr 1993/94 eine Diplomkrankensd1wesler/t:i11 Diplu111- krankenpfleger mit Lehrbefähigung dringend gesucht. Meldungen sind erbeten an die HBLA Steyr, Leopold- Werndl-Straße 7, 4400 Steyr, Tel. 07252/54379, Fax DW 16. ... und abends ab 20.30 Uhr TANZMUSIK Auf Ihren Besuch freut sich Farn. Schausberger 7/211
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