Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/8

MAGISTRAT STEYR Magistrat Steyr Fachabteilung Personalverwaltung Stellenausschreibung der Stadt Steyr Im Zusammenhang mit der Neuorganisati- on des Magistrates der Stadt Steyr sind nachstehende Dienstposten neu zu beset- zen: Entlohnungsgruppe a: Leiter(in) der Fachabteilung für öffentl. Rechtsangelegenheiten und Verfas- sungsdienst: Voraussetzung ist der Nachweis der positi- ven Ablegung des Studiums der Rech ts- wissenschaften, der Nachweis der positi- ven Ablegung der Verwaltungsdienstprü- fung für den höheren rechtskundigen Ver- waltungsdienst und eine mehrjährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst. Erfahrung in de r Le ilung e iner Organisati- 011 se inhe i1 wäre wünschenswert. Er- wün scht sind : Verhandlungsgeschick, Be- rc il schafl zur We iterbildung, Teamfähig- kc it , Kontakthere itschaft und si cheres Auf- treten. Aufgabengebiet: - allgemeine Angelegenheiten des öffentl. Rechts; Rechtsgutachten in allgemeinen Rechts- angelegenheiten aus dem Bereich des öffentl. Rechts; Mitwirkung an der Vorbereitung gene- reller Rechtsnormen der Stadt Steyr; Stellungnahme zu Entwürfen von Geset- zen und Verordnungen und speziellen Rechtsangelegenheiten; Angelegenheiten der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts und der Volksan- wa ltschaft; - Bearbeitung von Rechtsmitteln; Gemäß den Bestimmungen des OÖ. Objektivierungsgesetzes wird diese Tätig- keit zunächst auf die Dauer von drei Jah- ren befristet. Entlohnungsgruppe b: Leiter(in) der Fachabteilung Buchhal- tung, Kassa und Lohnverrechnung: Voraussetzung ist der Nachweis der positi- 6/210 AMTLICHE NACHRICHTEN ven Ablegung der Reifeprüfung an einer Bundeshandelsakademie, ausgezeichnete Kenntnisse des kommunalen Haushaltswe- sens, des Buchhaltungsbereiches und Steu- erbereiches (zB Umsatzsteuergesetz) einer Gemeinde, ausgezeichnete EDV-Kenntnis- se, Führungsqualitäten und der Nachweis der positiven Ablegung der Gemeindebe- amtenfachprüfung. Aufgabengebiet: - Leitung der Fachabteilung Buchhaltung, Kassa, Lohn- und Gehaltsverrechnung; - Mitwirkung bei der Erstellung des Vor- anschlages; - Erstellung des Nachtragsvoranschlages und des Rechnungsabschlusses; Gemäß den Bestimmungen des OÖ. Objektivierungsgesetzes wird diese Tätig- keit zunächst auf die Dauer von drei Jah- ren befristet. Sachhearheiter(in) heim Reinhal- tungsverband Steyr und Umgebung: Voraussetzung ist der Nachweis der positi- ven Ablegung der Reifeprüfung an emer Bundeshandelsakademie. Aufgabengebiet: - Laufende Abrechnung der RHV-Bauvor- haben mit dem Wasserwirt schaftsfonds bzw. der Kommunalbank und dem Land Oberösterreich; - Vorbereitungsarbeiten für die Erstellung des Kanalkatasters und lndirekteinleiter- erfassung; - vorbereitende Tätigkeiten für die wasser- rechtlichen Kollaudierungen der Bauvor- haben (entsprechende Kenntnisse im techn. Zeichnen sind notwendig); - Durchführung von Verwaltungsaufgaben, wie Ermittlung und Bekanntgabe von Hauskanalanschlußmöglichkeiten nach Fertigstellung von RHV-Anlagen; - Erstellung und Abrechnung der Refundie- rungskosten für die Pumpstationen und der Laborkosten der Fa. Sommerhuber. Die Auswahlverfahren erfolgen durch Analyse der Bewerbungsbögen und durch Vorstellungsgespräche. Die Aufnahmen erfolgen in ein Vertrags- bedienstetenverhältnis zur Stadt Steyr. Anstellun2serfordernisse: Österreichische Staatsbürgerschaft, ge- sundheitliche Eignung, einwandfreies Vor- leben und die persönliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung. Männliche Bewerber müssen grundsätzlich den Präsenz- oder Zivildienst bereits abge- leistet haben. Bewerbungen sind ausschließ lich unter Verwendung der aufgelegten Bewerbungs- bögen, die in der Einlaufstelle und bei der Fachabtei lung für Personalverwaltung des Magistrates Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock, (Tel. 07252/ Gedruckt auf umwel1freundlichern . chlorfrei gehlc icl11 em Papier 575/222) erhältlich sind, so rechtze itig ein- zubringen, daß diese bis spätestens lL...8._,_ 1993 beim Mag. Steyr, Fachabteilung für Personalverwaltung, einlangen. Soweit Berwerber(innen) im Zeitpunkt dieser Stellenausschreibung ohne Beschäf- tigung bzw. arbeitslos sind, ist eine Bestätigung vom zuständigen Arbeitsamt beizufügen. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! * Magistrat Steyr, Abteilung 1 VerkR-6210/1991 VERORDNUNG des Magistrates der Stadt Steyr im übertragenen Wirkungsbereich Gemäß § 43 Abs. 2a) in Verbindung mit § 25 Abs . 5) und § 94b) der Straßenver- kehrsordnung 1960, BGB I. Nr. 159, i. d. g. F., wird verordnet: § 1 Die Verordnungen des Magistrates der Stadt Steyr vom 03 . 10. 1991 und 03 . 11. 1992, VerkR-6210/1991 (Bewohnerparken Wiese1feldplatz) , werden mit Wirkung vom O 1. 09 . 1993 aufgehoben. §2 Die Kundmachung dieser Verordnung hat durch Verlautbarung im Amtsblatt der Stadt Steyr zu erfolgen. Für den Bürgermeister: Das zuständige Mitglied des Stadtsenates: Dr. Leopold Pfeil Vizebürgermeister * Magistrat Steyr, Abteilung I VerkR-4356/ 1988 VERORDNUNG Gemäߧ 43 Abs. 2a) in Verbindung mit§ 25 Abs. 5) und § 94b) der Straßenver- kehrsordnung 1960, BGBI. Nr. 159, i. d , g. F.; wird verordnet: s 1 s § 1 der Verordnung des Mag islratcs der Stadt Steyr vom 19. 09. 1988, VerkR- 4356/1988, hat wie folgt zu laul en: "Als jenes Gebiet, dessen Bewohne r eine Ausnahmebewilligung gemiiH ~ 45 Abs.4) StVO 1960 beantragen können, wird der gesamte Kurzparkzonenberc ich am Enns- kai und der Kurzparkzonenbcre ich am Brucknerplatz bestimmt." STEYR

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