Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/8

Tauschvertrag sichert Grundstück für Bau der Geschützten Werkstätte Die Stadt hat um fünf Mill. S e in 7.000 Quadratmeter großes Grundslüd. im Industriepark Hinterberg flir den Bau einer Gcschützlcn We1-i..s1iille erworben. Trotz wiederholter lksiclll igungcn und der Aussage dn Vcra111wor1lichen der "Gcschü111e Wcrk sliille (,es .m.b.H.", das Grundsliid, sei fiir d ·n geplanten Zweck Vl' IW ·11dhm. s1cll1c sich im Zuge der Pla- 111111gsa rhc11en heraus , daß die quer über div l' ;1r1l'ilc laukndc 110 kV-Hochspan- 111 111 1 slci1u11g die Bebauung des Grund- sluckcs nicht .wlasse, da die von dieser l ,l' 1l11ng ausgehenden magnetischen Fel- d ·r den Behinderten nicht zumutbar seien. Nach intensivsten Bemühungen kann nun die Stadt ein Ersatzgrundstück 1.ur Verfügung stellen: Helmut Gebeshu- ber, der einen Schrotthandel an der Gußwerkstraße betreibt, tauscht sein FÜR HANGSfCHERUNGSMASSNAH- MEN im l:3ereich Steinwändweg-Lauberlei- te bewilligte der Stadtsenat 472.644 Schil- ling. Auf den steilen Konglomerathängen über dem Steinwändweg lösen sich vor allem in den Frost-Tau-Perioden immer wieder einzelne Steine, überspringen zum Teil die zur Sicherung aufgestellte Holzboh- len-Schutzwand und schlagen mit großer Wucht auf dem Steinwändweg auf, der von 7.678 m' großes Areal gegen die 7.000 rn ' des ursprünglich für die Geschützte Werkstätte vorgesehenen Grundstückes . Das im Tauschweg von Gebeshuber an die Stadt zu übertragende Grundstück ist teilweise bebaut. Das bestehende Tausch- objekt ist jedoch nicht Gegenstand des Tauschvertrages, sondern wird im Ein- vernehmen mit der Geschützten Werk- stätte Ges.m.b.H. von dieser erworben und im Zuge der Baumaßnahmen in den zukünftigen Baukörper der Geschützten Werkstätte integriert. Für das von Gebes- huber erworbene Grundstück räumt die Stadt Steyr der "Geschützten Werkstätte Ges.m.b.H." und dem "Beruflichen Bil- dungs- und Rehabilitationszentrum", beide Linz, ein Baurecht auf die Dauer von 80 Jahren ein. Fußgehern und Radfahrern benützt wird. DER STADTSENAT gewährte der Firma DIBO Diamant- und CBN-Werkzeugschär- ferei, Ing. Holzinger und Mayr OEG, Schaftgasse 2, für die anläßlich der Unter- nehmensgründung getätigten Investitionen eine Gewerbeförderung von S 25.000,-. Die Firma Athletik- und Fitneß-Studio GesmbH, Wieserfeldplatz 1. bekommt S 15.000,- als Gewerbeförderung. Millionen für soziale Hilfe Der Verein Heimhilfe und I lauskranken- pflege hat im Rahmen seiner mobilen Altenhilfe fünf Pflegefälle, die auch an Wochenenden und an Feiertagen zu betreuen sind. Die Personalkosten für den Zeitraum vom 1. 4. bis 31. 12. 1993 betra- gen 979.000 Schilling. Der Stadtsenat beantragt beim Gemeinderat die Freigabe dieses Betrages und die Bewilligung von zwei Millionen Schilling als zweite Förde- rungsrate für den Neubau des Behinderten- heimes in Gleink. Die Stadt gibt für das Projekt insgesamt 6 Mill. Schilling. 427 .000 S für Park & Ride-Parkplatz Im Zuge der Umsetzung des Generalver- kehrskonzeptes der Stadt Steyr wird an der Stadtausfahrl in RichlL111g Sierning bei der Busumkehrschleife auf einer Grundfläche von 2.500 m 2 e in Park & Ride-Parkplatz e inge richte1. Der Stadtsenat gab dafür 427.000 S frei. Die Stadt schließt mit dem Grundbesitzer Maximilian Plohberger 1.uniichst einen Pachtvertrag auf fünf Jahre für die Grundfläche von 3.105 m 2 und e inen monatlichen Pacht von 2 Schillin~ pro Quadratmeter ab. Auf der 605 m großen Fläche neben dem künftigen Park- platz wird der abgetragene Humus gela- gert. Änderung des Kaufvertrages für ehemalige Hauptreparaturwerkstätte Mit Kaufvertrag vom 4. Dezember 1992 hat die Stadt Steyr einen Teil der ehemali- gen Hauptreparaturwerkstätte Steyr einschließlich des größten Teiles der dar- auf befindlichen Werkhallen erworben. Der Kaufpreis von S 100,000.000,- sollte nach den Vertragsbestimmungen in drei annähernd gleichen Teilen entrichtet wer- den . Die erste Rate in Höhe von S 33,400.000,- war bei Vertragsunterferti- gung zu bezahlen, ein zweiter Teilbetrag so llte bei Auszug der derzeit im Kaufob- jekt untergebrachten Steyr-Auto-Steyr Kraftfahrzeug-Service- und Handels- ges.m.b.H. zur Auszahlung gelangen, wobei als Auszugsdatum der 30. 9. 1993 festgelegt war. Die Restliegenschaft sollte lüngstens bis 3 1. 12. 1994 an die Stadt gegen Zahlung der 3. Kaufpreisrate über- ge ben werden. Seitens der Steyr-Daimler-Puch-AG ist beabsichtigt, fiir d ie Steyr-Auto-Steyr Kraftfahrzeug-Service- und Handels- ges.m. b. H. einen Neubau auf einem Teil des ehemaligen Werksgeländes an der Ennser Straße zu errichten. Durch ver- schiedene Schwierigkeiten bei der Finan- zierung hat sich dieses Projekt jedoch bis- her verzögert, sodaß der vereinbarte Aus- 4/208 zugstermin 30. 9. 1993 nicht mehr einge- halten werden kann. Gleichzeitig wurden jedoch Teile des Betriebes aufgelassen und verkauft, sodaß sich auch hier entgegen der ursprünglichen Vertragsabs icht Ände- rungen ergeben haben. Die Steyr-Daimler-Puch AG ist daher mit Änderungswünschen zum ursprünglichen Kaufvertrag an die Stadt herangetreten. Die Frist für den Auszug der Steyr-Auto- Steyr Kraftfahrzeug-Service- und Handels- ges.m.b.H. soll bis 31. 3. 1994 verlängert werden. Durch den Verkauf von Teilbe- trieben, namentlich des Prototypenbaues und der Modelltischlerei an die Herren Günter Braunstein und Holger Kerbl hat die Stadt über Drängen der Steyr-Daimler- Puch AG die von diesen ausgegliederten Betrieben genutzten Hallen im Werks- gelände bereits in den Besitz übernommen. Die Stadt schließt nun mit den beiden genannten Personen bzw. deren Gesell- schaften Bestandverträge ab, wonach Braunstein und Kerb! die Räumlichkeiten bis 31. 12. 1994 unentgeltlich zur Verfü- gung gestellt werden. Diese Vereinbarung stellt für die Stadt keinen Nachteil dar, da aufgrund des mit der Steyr-Daimler-Puch AG ursprünglich abgeschlossenen Kauf- Geclmck1 auf umwcl1frcundlichem, ch lorfrei gcbh!ich1cm Papier vertrages diese Werkhallen ohnedies erst Ende 1994 in den Besitz der Stadt überge- gangen wären und die Stadt auch für die Nutzung durch die Steyr-Daimler-Puch AG keinerlei Einnahmen erzielt hätte. In Gesprächen mit Vertretern der Steyr- Daimler-Puch AG konnte erreicht werden, daß trotz Übernahme der von den Herren Braunstein und Kerb! genutzten Räumlich- keiten eine Zahlungsverpflichtung für die zweite Kaufpreisrate nicht besteht, da diese Hallen keinen adäquaten Ersatz für die ursprünglich vorgesehene Freimachung der von der Steyr-Auto-Steyr Kraftfahr- zeug-Service- und Handelsges.m.b.H. genutzten Betriebsteile darstellen . Dadurch wird im heurigen Jahr die vcrcinbarlc zweite Kaufpreisrat e voraussichllich nicht mehr zur Auszahlung ge langen, da ei ne Zahlungsverpflichtung der S1ad1 in diesem Rechnungsjahr nur dann bestclll, wenn eine tatsächliche Räumung d..:s Objektes durch diese Gesellschaft noch in diesem Kalenderjahr erfolgt. Die S1ad1 hiittc dem- nach im Jahre 1994 die fiir 1991 und I 994 vorgesehenen Teilbeträge von je S 33,300.000,- zur Auszahlung zu bringen. Der Stadtsenat beschloß die oben darge- stellte Änderung des Kaufvertrages. STEYR

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