Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/7
Seit 1. Juli neue Pflegevorsorge Mit der Pflegevorsorge, die mit 1. Juli 1993 in Österreich in Kraft tritt und einen Meilenstein in der österreichischen Sozial- politik darstellt, wird neben den schon bis- her abgedeckten Risken der Krankheit und der Arbeitslosigkeit auch jenes der Pflege- bedürftigkeit österreichweit einheitlich besser abgesichert, betonte Sozial-Landes- rat Mag. Gerhard Klausberger kürzlich im Rahmen eines Pressegesprächs. Das neue einheitliche Pflegegeld löst alle bisherigen pflegebezogenen Leistungen wie Hilflosenzuschuß, die bisherigen Pfle- gegelder und Blindenbeihilfen der Länder und auch das erhöhte Pflegegeld des Lan- des und der Gemeinden Oberösterreichs ab. Neue Rufnummer des Alten- und Pflegeheimes der Stadt Steyr: 81777 Die Pflegevorsorge wird besonders für schwer pflegebedürftige Menschen große Vorteile bringen: Die Pflege kann nun finanziell besser abgegolten werden und ermöglicht ein selbstbestimmtes, bedürfni- soricntiertes Leben nach freier Wahl, stellt Mag. Klausberger fest. Die Pflegebedürfti- gen selbst können entscheiden, ob sie durch ausgebildetes Personal in Alten- und Pflegeheimen bzw. durch mobile Betreu- ungsdienste die notwendige Pflege erhal- ten wollen oder ob sie Angehörige, die die Hilfe und Betreuung erbringen, finanziell entschädigen. Anspruch auf Pflei:ei:eld Personen ab Vollendung des dritten Lebensjahres haben Anspruch auf Pflege- geld, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf 16/192 (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird. Das Pflege- geld gebührt l 2x jährlich und wird monat- lich ausbezahlt. Es stellt kein Einkommen dar, sondern muß für die erforderliche Betreuung und Hilfe verwendet werden. Beurteiluni: des Pflei:ebedarfes: Die Kriterien für die Beurteilung des Pfle- gebedarfes sind durch Verordnung festge- legt, die Feststellung des Pflegeaufwandes erfolgt durch einen medizinischen Sach- verständigen. Bestimmte Arten einer Behinderung wer- den unabhängig vom zeitlichen Pflegebe- darf jedenfalls in eine bestimmte Mindest- Pflegestufe eingereiht. So erhalten zB hochgradig Sehbehinderte mindestens Stufe 3, Blinde Stufe 4, Taubblinde Stufe 5. Personen, die wegen Funktionsausfall der unteren Extremitäten auf den Gebrauch des Rollstuhls angewiesen sind, erhalten mindestens Slllfe 3, bei zu~äl.i:lid,er Stuhl- oder Harninkontinenz Stufe 4, bei zusätzli- chem Funktionsausfall der oberen Extre- mitäten Stufe 5. Rechtsanspruch und Klagemöglichkeit beim Arbeits- und Sozialgericht (sowohl für Bundespflegegeld- als auch Landes- pflegegeldbezieher) besteht vorerst nur auf Pflegegeld der Stufen 1 und 2, ab 1997 auf alle Stufen. - Personen, denen zum 30. Juni 1993 ein Hilflosenzuschuß oder ein Landespflege- geld zuerkannt ist, wird ab 1. Juli 1993 ohne neuerliche Antragstellung ein Pflege- geld der Stufe 2 ( S 3.500,-) gewährt. Das Pflegegeld der Stufe 2 entspricht einem durchschnittlichen monatlichen Pflegeaufwand von 76 bis 120 Stunden. - Wenn bisherige pflegebezogene Leistun- gen, umgerechnet auf 12 Auszah lungsbe- träge, höher sind als das Pflegegeld der Stufe 2, gebührt ein Ausgleich in der Höhe des Diffenzbetrages. - Erfordert der Zustand einer Person, die bereits eine pflegebezogene Leistung Kindernot ·" ist immer unverschuldete Not. Sie ist immer unsererHilfe würdig. Dr. Matthias Laireiter Pro,t Juventute Kinderdorfvereinigung A-5013 Salzburg Gedmd,I auf umwc llfrcundlic hem, chlorfrei gebleichl cm P:1picr bezieht, einen monatlichen Pflegeaufwand von mehr als 120 Stunden, so kann die Einreihung in eine höhere Stufe beantragt werden. Neuanträi:e ab 1. Juli: Bundespflegegeld: Anträge sind bei den jeweils zuständigen Pensionsversiche- rungsträgern einzubringen (auch formlos möglich). OÖ. Landespflegegeld: Anträge sind beim Wuhnsitzgemeindeamt mittels des dort aufliegenden Fomulares einzubringen. Das Pflegegeld gebührt auch bei Heimauf- enthalt und wird in diesem Fall zur Bezah- lung des Pflege- und Betreuungsaufwan- des herangezogen. Höhe des Pflei:ei:eldes: Stufe durchschnitt! icher Pflegegeldhöhe Pflegebedarf in S/pro Monat (Stunden/Monat} 1 mehr als 50 Std. 2.500 2 mehr als 75 Std. 3.500 3 mehr als 120 Std. 5.400 '1 mehr als 180 Std. 8.100 5 mehr als 180 Std. + außergewöhnl. Pflegeaufwand 11.100 6 mehr als 180 Std. + dauernde Beauf- sichtigung 15 .000 7 mehr als 180 Std. + vollständ. Bewe- gungsfähigkeit 20.000 Eltern gegen Drogen Die vom Drogenproblem betroffenen Familien brauchen neben dem Angebot der professionellen Hilfe eine Gruppe von gleichbetroffenen Menschen, in der sie sich geborgen und verstanden fühlen können und von der sie sich im Erfah- rungsaustausch auch Rat und Hilfe holen können. Diese Hilfe bietet der Bundesverband der Elternkreise Dro- gengefährdeter und Drogenabhängiger. Die Elternkreise sind in der Lage, das Verhalten und das Befinden der Famili- en grundlegend zu verändern, ihr Selbstbewußtsein wieder aufzubauen und sie aus der Isolation in ein positiv bestimmtes Leben herauszuführen. Auf Umwegen kommt diese Entwicklung auch den Abhängigen zugute. Ein dro- genkrankes Kind zu haben ist keine Schande. Hier müssen alle umdenken und den betroffenen Familien beiste- hen. Jede Familie kann das gleiche Schicksal erleiden. Der Elternkreis Amstetten-Steyr lädt ab 7. September jeden 1. und 3. Dienstag, ab 19.30 Uhr, zu einem Treffen im Dominikanerhaus in Steyr. Tel. Kontakt ab sofort: Helga Hei ligenmann, Tel. 07477/8124; Ein- zelgespräche sind möglich. STEYR
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