Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/6
Gern. § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundge- macht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurech t- samt, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgendem Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-2 l 95/92 Bebauungsplan Nr. 59 - "Drachenwiese Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 4. März 1993 besch lossene Bebauungsplan Nr. 59 - " Drachenwiese" - wird hiemit gern. § 21 Abs . 9 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., in Verbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der gegenständliche Bebauungsplan betrifft den Bereich zwischen dem Mat- teotti-Hof, der Evangelischen Kirche, der Konrad- und der Leharstraße. Entspre- chend dem Bebauungsplan ist die Errich- tung von 5 Einfamilienwohnhäusern sowie 46 Wohnungen in Doppelhäusern geplant. Die Baufluchtlinien sowie teilweise die Firstrichtungen, Situierung der Garagen sowie die Situierung eines Kinderspielplat- zes ist im Plan vorgegeben. Der Plan bedarf gern. § 2 1 Oö. Raumord- nungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., lt. Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 4. Mai 1993, Zahl BauR-P-490092/3-1993, keiner aufsichts- behördlichen Genehmigung. Gern. § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundge- macht. Der bezughabende Plan liegt durch NACHPRÜFUNGSKURSE zur Vorbereitung auf die Wiederholungs- prüfung im Herbst SOMMERLERNKURSE zur Vorbereitung auf das neue Schu ljahr! Anmeldung und Beratung Steyr, Berggasse 9 Tel. 07252/45158 Montag - Freitag 15.00 - 17.30 Uhr im Juli von 8.30 - 11.30 Uhr STEYR 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurecht- samt, zur öffent lichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgendem Tage rechtswirksam. Der Plan liegt am:h nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-6 l 90/89 Änderung des Flächenwidmungsplanes (Änderung Nr. 77) - Auflage zur öffentli- chen Einsichtnahme Kundmachung Gem. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 Oberösterreichisches Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird darauf hingewiesen, daß die Änderung des Flächenwidmungsplanes (Änderung Nr. 77) bis einschließlich 13. Juli 1993 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Entsprechend den vorgelegten Planungsun- terlagen ist die Errichtung e ines Einkaufs- zentrums mit einem Großkaufhaus, Schwerpunkt Texti lwaren, und mehrerer kleinerer Geschäftslokale für Dienstleistun- gen und Gastronomie sowie Büros und/oder Wohnungen im Bereich Pacher- gasse/Johannesgasse auf den Grundstücken 1124/2 und 1124/4, Kat. Gern. Steyr, und daher analog zum Raumordnungspro- gramm, LGBI. Nr. 137/1991, die Umwid- mung in Geschäftsgebiet vorgesehen. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, bis einschließlich 13. Ju li 1993 schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier WERTSICHERUNG April 1993 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 März April Verbraucherpreisindex 1976 = 100 März April Verbraucherpreisindex 1966 = 100 März April Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Mäu: April Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 März April Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 121,2 121,2 188,5 188,5 330,6 330,6 421,3 421,3 422,6 422,6 März 3.190,5 April 3.190,5 im Vergleich zum früheren Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 März April 1938 = 100 März April 3.701,9 3.70 1,9 3.144,3 3.144,3 SINKOVITS BAUT II HAUSER IN STEYR DAS DORF IN DER STADT Neue Form des Wohnens im Wohnpark Krenn • Die Wohn- siedlung mit Kommunikationszentrum und Citybusanschluß • 27 Reihenhäuser und Doppelhäuser Weitere Projekte: Schlüsselhof, Steyr Panoramahäuser Behamberg Auskunft: Fa: Sinkovits Ges.m.b.H., St .-Berthold-Allee 25 , 4451 Garsten Tel. O 72 52/47 4 73 oder 46 2 70 Gedruckt auf umwellfreun<llichem, chlorfrei gcbleichl em Pnpicr 17/165
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