Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/6

22.472 Fahr- zeuge in Steyr Im Mai 1993 erhöhte sich die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge auf 22.472 (Stand per 1. 6. 1992: 22.205). Im gleichen Zeit- abschnitt ereigneten sich im Stadtgebiet 87 (104) Verkehrsunfälle mit 1 (6) Schwer- und 17 (18) Leichtverletzten. In 34 (46) Fällen wurde Fahrerflucht begangen und 1 (4) Lenker war alkoholisiert. Im Mai 1993 wurde 34 (15) Lenkern von der Sicherheitswache der Führerschein vorläufig abgenommen, weil sie Fahrzeuge in alkoholisiertem Zustand lenkten. Mit Bescheid wurden 29 ( 13) Lenkerberechti- gungen entzogen. lm Berichtsmonat wurden insgesamt über 32 (21) Lenker wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand Verwaltungsstra- fen verhängt. Davon wurden 32 Geldstra- fen in der Höhe von S 8.000.- bis S 20.000.- ausgesprochen. Kinder-Fest im Schloßpark Einen Nachmittag lang war Steyr eine Spiel-Stadt für groß und klein - und zwar anläßlich des SpielStadtSteyr-Festes, mit dem das Eltern-Kind-Zentrum gemeinsam mit anderen Initiativen seinen 5. Geburts- tag feierte. Das Gelände des Schloßparks war dafür ideal. Vom Wetterhäuschen bis weit nach dem Brunnen reichten die Spiel- stationen, und für Kinder jeden Alters war etwas dabei: Mal- und Bastelstation, Töp- fern, eine Geschicklichkeitsstation, Straßenspiele, Fahren im Radanhänger usw. Begeistert "schreckten" die Kinder ihre Eltern mit einer soeben verpaßten Gipshand oder waren nach einer Schmink- sitzung kaum mehr zu erkennen. Fasziniert schauten sie dem Jongleur zu, der sich wenig später in einen Feuerschlucker ver- wandelte und versuchten auch selbst ihr Glück. Die Erwachsenen plauderten und promenierten auf den Gehwegen, beteilig- ten sich zum Teil mit Vergnügen selbst am Geschehen, stärkten sich beim Buffet oder machten es sich in kleinen Grüppchen im Park gemütlich. Die Kinder konnten endlich das tun, was ihnen aufgrund des Verkehrs und der ein- gehenden Vorschriften heute oft nicht möglich ist: Sie machten sich einfach selbständig und eroberten den wunder- schönen Park auf ihre Weise. Eltern phan- tasierten, wie schön es doch wäre, wenn überhaupt mehr Leben in den Schloßpark käme. Steyr hat das Glück, mit dem Schloßpark einen idealen Platz für Kinder zu haben. Er könnte sicher auch im Alltag noch besser genutzt werden. 10/158 AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Magistratsdirektion Ges-19/93 Ausschreibung einer Studienbeihilfe Die Stadtgemeinde Steyr vergibt aus den Erträgnissen der von ihr verwalteten Dr. Wilhelm-Groß-Stiftung für das Studien- jahr 1993/94 eine Studienbeihilfe in Höhe von S 9.000.-. Diese wird in erster Linie bedürftigen und würdigen Hochschülern oder Hochschülerinnen, die sich dem Stu- dium der Mathematik an der Philosophi- schen Fakultät einer inländischen Univer- sität widmen und in Steyr ansässig sind, gewährt. In Ermangelung solcher Bewer- ber kann die Studienbeihilfe auch ande- ren bedürftigen Hochschülern oder Hoch- schülerinnen, sofeme sie den übrigen Bedingungen entsprechen, zuerkannt werden. Studierende, die sich um diese Studien- beihilfe bewerben wollen, haben diese entsprechend belegten Gesuche bis späte- stens 15. Oktober I993 unter der Kennbe- zeichnung "Studienbeihilfe Dr. Wilhelm- Groß-Stiftung" beim Magistrat Steyr, Rathaus, einzubringen. Die erfolgte Ins- kription ist du rch Vorlage einer Bestäti - gung und der gute Studienerfolg durch Vorlage von mindestens auf die Qualifi- kation "gut" lautenden Kolloquien- oder Übungszeugnissen über wenigstens 5stündige Vorlesungen nachzuweisen. Sämtliche dem Gesuch angeschlossene Belege bleiben bei der Akte und sind sohin in beglaubigter Abschrift oder Fotokopie beizubringen. Die Verleihung obliegt dem Stadtsenat der Stadt Steyr. Die Bewerbung allein gibt noch keinen Anspruch auf die Zuer- kennung einer Studienbeihilfe. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr 2,8 Mill. S für Flutlichtan- lage im Vorwärts-Stadion Aufgrund der immer wieder erforderlichen Ausbau- und Verbesserungsmaßnahmen hat der Verein bisher von der Bundesliga die Ausnahmegenehmigung erhalten, auch ohne Flutlichtanlage am Meisterschaftsbe- trieb der ersten Division teilnehmen zu dür- fen. Nunmehr wird aber die Installierung einer entsprechenden Flutlichtanlage von der Bundesliga verbindlich vorgeschrieben. Mit Beginn der Herbstmeisterschaft, das ist Anfang August d. J., muß daher auch der SK Vorwärts Steyr über eine fernsehtaugli- che Flutlichtanlage verfügen. Die Kosten für die Errichtung der Flutlichtanlage belaufen sich aufgrund des Anbotes auf S 6,938.406.-. In diesem Betrag sind auch die Errichtungskosten für eine Trafostation mit rund S 800.000.- enthalten . Gcdmck1 auf umwcilfrcundl ichcm . chlorfrei gcblc1ch1cm Papier Magistrat Steyr, Abteilung I Abbrennen der Bodendecke Mit Verordnung der Oö. Landesregierung vom 20. Dezember 1982 über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freileben- der Tiere im LGBI. Nr. 106/82 wurde ein Verbot über das Abbrennen der Boden- decke (ausgenommen das Abbrennen abgeernteter Felder) im gesamten Lan- desgebiet ganzjährig erlassen. Leider mußte beobachtet werden, daß entgegen diesem Verbot die trockene Vegetationsdecke abgebrannt wurde, was dazu führt, daß die noch überwinternden oder in Kältestarre befindlichen Kleinle- bewesen getötet bzw. verletzt werden. Die Bevölkerung wird daher auf diesem Wege aufgefordert, das Abbrennen der Bodendecke auf alle Fälle zu unterlassen. Dazu muß noch ergänzt werden, daß ein unbefugte~ Abbre11m:11 auch noch eine Übertretung nach dem Luftreinhaltege- setz darstellt. Der Bezirksverwaltungsdirektor: SR Dr. Kurt Paul Viol * Benützung der Schulsportanlagen in der unterrichtsfreien Zeit Während der Ferialzeit werden folgende Sportplätze zur Benützung für die Jugend offen gehalten: 1. Sportplatz Rennbahn - jedoch nur der Kunstrasenplatz 2. Sportanlage Schule Tabor - Taschel- ried 3. ATSV Steyr - Sportplatz Münichholz 4. Sportplatz der Schule Otto-Glöckel- Straße Die Stadt gewährt für dieses Vorhaben eine außerordentliche Subvention in Höhe von 2,8 Mill. S. Die Auszahlung erfolgt wie bis- her gegen Vorlage entsprechender Rech- nungen - und zwar im Jahr 1993 1,5 Mill. S und im Jahr 1994 1,3 Mill. S. Erweiterung der Haupt- schule HS 1 und HS2 Tabor Um den akuten Platzmangel zu entschärfen, soll die Hauptschule Tabor um zwei Werk- räume, einschließlich der laut Schulbauver- ordnung vorgeschriebenen Nebenräume, erweitert werden. Für die Finanzierung der Schlosser- und Malerarbeiten sowie der Arbeiten für die Verlegung der l lolz- stöckelpflasterung für die Werkräume und der Bodenbeläge bewilligte der Geme inde- rat S 947.800.- . STEYR

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