Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/5

Parkraumbewirtschaftung ab 1. September 1993 .. Uberwachung der Kurzparkzonen kostet 3,7 Mill. S Der Stadtsenat beschloß e inen Antrag an den Gemeinderat, den Österreichischen Wachdienst aus Wels mit der Überwa- chung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet zu beauftragen. Als Entgelt ist zwischen den Vertragsparteien ein Betrag von 3,7 Mill. S vorgesehen. Es wurden acht Unternehmen zur Anbot- stellung eingeladen. Sechs haben sich daran beteiligt, wobei die Weiser als Best- bieter hervorgingen. Der Auftragnehmer muß neben der Über- wachung der Kurzparkzonen im engeren Stadtgebiet von Steyr eine Zentrale als Kontaktstelle für die Bevölkerung zur Ent- gegennahme von Wünschen und Beschwerden einrichten. Die Kontaktstelle ist auch Funkzentrale während der Einsatz- zeit der Straßenaufsichtsorgane. Die zen- trale Kontaktstelle muß während der Über- A ufgrund des Grundsatzbeschlus- ses des Gemeinderates und der Empfehlung des gemeinderätli- chen Verkehrsausschusses wird mit l. September 1993 eine Park- raumbewirtschaftung eingeführt. Nachstehend angeführte Straßen , Straßenzüge und Plätze unterliegen der Parkgebührenpflicht, sofern dort Kurz- parkzonen eingerichtet sind. Innere Stadt: a) Stadtplatz (Parkdauer 30 Minuten) b) Grünmarkt (Parkdauer 30 Minuten) c) Ennskai einschließlich der Park flächen unter der Vorlandbrücke d) Brucknerplatz e) Leopold-Wemdl-Straße zwischen Tomitzstraße und Redtenbachergasse beidseitig f) Promenade von der Redtenbachergas- se bis zum Wemdldenkmal Ennsdorf: a) Bahnhofstraße b) Jägergasse Steyrdorf: a) Wieserfeldplatz zwischen Gleinker Gasse, Zachhubergasse, Mittere Gasse, Frauengasse und Schuhboden- gasse 4/120 wachungszeit dauernd besetzt und für die Bevölkerung zugänglich sein. 4 Mitarbeiter des Wachdienstes werden 700 Stellplätze kontrollieren. Für den Kauf von 28 Parkscheinautomaten und die dafür notwendigen Aufsch- ließungsarbeiten zur Anbindung der Lei- tungskabel wurden 4,788.000 Schilling investiert. ,,Park and ride" In einem Pressegespräch kündigte Bürger- meister Hermann Leithenmayr an, daß bei der Umkehrschleife der städtischen Busse im Westen der Stadt (beim Bierhäuslberg) ein Grundstück für "Park and ride" ange- mietet wird. Das heißt, aus dem Raum Steyrtal kommende Fahrzeuglenker kön- nen ihr Auto dort abstellen und mit einem Bus, der im Viertelstunden-Takt verkehrt, b) Gleinker Gasse zwischen Wolfern- straße und Wieserfeldplatz Mit Ausnahme des Grünmarktes und des Stadtplatzes, bei denen die erlaubte Park- dauer 30 Minuten beträgt, wurde die Park- dauer einheitlich mit 90 Minuten festge- legt. 5 S für eine halbe Stunde Parkzeit Die Kurzparkzeiten werden vereinheitlicht: an Werktagen Montag - Freitag von 8 bis 18 Uhr; Samstag von 8 bis 12 Uhr an Einkaufssamstagen von 8 bis 1 8 Uhr Die Kurzparkzonen Sepp-Stöger-Straße und westlicher Teil des Wieserfeldplatzes (ab Kreuzung mit der Zachhubergasse) werden aufgelassen und in Dauerparkplät- ze umgewandelt. Gcdruckl auf umwcllfrcundlichcm, chlorfrei gcblcich1cm Papier das Stadtzentrum e rrei chen. Leithenmayr regte auch an, dem Persona l des Landes- krankenhauses Steyr di esen Parkplatz anzubieten und di e Mitarbe ite r des Kran- kenhauses das kurze Stück zum Arbeits- platz zum Nulllarif mit dem städt ischen Bus, der derzeit ni cht ausge lastet ist, zu befördern. Der Bürgermeister will hier mit Personalvertretung und Verwaltung des Krankenhauses Gespräche führen, denn ein Zustandekommen dieser Lösung würde auch bedeuten, daß man die Plätze vor dem Krankenhaus in Kurzparkzonen u111wa11dcl11 könne, damil die Parkplatzsu- che aufhört und die Anrainer nicht durch ab- und zufahrende Autos von Kranken- hausbesuchern belastet werden. Der "Park and ride"-Platz bei der Busschleife kann bei Bedarf auch für 200 Autos erweitert werden. Begleitmaßnahmen: a) Kurzparkzone Hessenplatz: tägliche Kurzparkzone mit 30 Minuten Parkdauer b) Pachergasse zwischen Jägergasse und Johannesgasse (vor Hofer- Markt): Auflassung der Kurzparkzo- ne und Umwandlung in ein zeitlich beschränktes Halteverbot, ausge- nommen Ladetätigkeit (Ladezone). c) Mittere Gasse: Auflassung der Kurz- parkzone d) Sierninger Straße zwischen Direkti onsstraße und Frauengasse: Auflas- sung der Kurzparkzone e) Michaelerplatz: Verkürzung der Parkdauer auf 30 Minuten (keine Bewirtschaftung) f) Schlüsselhofgasse: Verkürzung der Parkdauer auf 30 Minuten (keine Bewirtschaftung) Höhe der Parkgebühren: Die Höhe der Parkgebühr wird grund- sätzlich mit 5 S für jede angefangene halbe Stunde festgesetzt. Verwendung der Parkgebühr: Der Nettoertrag ist lt. Oö. Parkgebühren- gesetz für Maßnahmen zur Verbesserung und Gestaltung der innerörtli chcn Ver- kehrssituation zu verwenden . STEYR

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