Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/5

AMTLICHE NACHRICHTEN Durch die Ausschreibung und die Entge- gennahme der Angebote erwachsen dem Ausschreiber keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Angebotserstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vor- behalten, Anbieter ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Auf- hebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf ent- gangenen Gewinn. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Angebote sind in einem verschlosse- nen Kuvert und mit der Aufschrift der jeweiligen Professionistenarbeiten verse- hen (Pkt. 1 - 16) bis spätestens 7. Juni 1993, 12 Uhr, an das FAZAT Steyr zu übermitteln. Die Angebotseröffnung erfolgt am 7. Juni 1993 um 14 Uhr. Für den Verein FAZAT: Mag. Walter Ortner Geschäftsführer * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-95/93 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Pachergasse - Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit§ 21 Abs. 4 Oberösterreichisches Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird in der Zeit vom 17. Mai 1993 bis 13. Juli 1993 darauf hingewiesen, daß die Auf- hebung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Pachergasse - durch 6 Wochen, das ist vom 1. Juni 1993 bis einschließlich 13. Juli 1993 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr während der Amts- stunden aufliegt. Der für den sogenannten Färbergassen- durchbruch ausgearbeitete Bebauungsplan Pachergasse soll aufgehoben werden, weil die ursprüngliche Planungsabsicht bereits seit Jahren verwirklicht ist und die Neube- bauung im Bereich Pachergasse-Johannes- gasse durch den nunmehr eingereichten Bebauungsplan Nr. 61 "Pachergasse II" geregelt werden soll. Der Aufhebungsbe- reich umfaßt insbesondere die Gebäude in der Johannes-, Pacher- und Färbergasse. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, Preiswerte und ertolgreiche Nachhilfe, Förderung und Hausaufgabenbetreuung durch ausgesuchte Mitarbeiter. Steyr, Berggasse 9- Tel. 0 72 52 / 45 158 Anmeldung u. Beratung: Montag-Freitag 15-17.30 Uhr STEYR während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-96/93 Bebauungsplan Nr. 61 "Pachergasse II" - Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 Oberösterreichisches Raumord- nungsgesetz, LGBl. Nr. 18/1972 idgF., wird in der Zeit vom 17. Mai 1993 bis 13. Juli 1993 darauf hingewiesen, daß der Bebauungsplan Nr. 61 "Pachergasse II" durch 6 Wochen, das ist vom 1. Juni 1993 bis einschließlich 13. Juli 1993 zur öffent- lichen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Entsprechend dem Bebauungsplanentwurf Nr. 61 "Pachergasse II" ist die Errichtung eines Einkaufszentrums mit einem Groß- kaufhaus, Schwerpunkt Textilwaren, und mehrerer kleinerer Geschäftslokale für Dienstleistungen und Gastronomie sowie Büros und/oder Wohnungen im Bereich WERTSICHERUNG März 1993 - Änderung Februar Verbraucherpreisindex 1986 = 100 Februar März Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Februar März Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Februar März Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Februar März Verhnmcherpreisindex Tl 1958 = 100 Februar März Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Februar März im Vergleich zum früheren Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 Februar März 1938 = 100 Februar März 120,7 121,2 187,7 188,5 329,3 330,6 419,6 421,3 420,9 422,6 3.177,3 3.190,5 3.686,7 3.701,9 3.131,3 3.144,3 Gedruckt auf umweltfreundlichem. chlorfrei gebleichtem Papier STEYR Pachergasse/Johannesgasse auf den Grundstücken 1124/2 und 1124/4, Kat.- Gern. Steyr, vorgesehen. Diese Bebau- ungsplanerstellung erfolgt analog zum Raumordnungsprogramm, LGBl. Nr. 137/1991. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier Inhalt Parkraumbewirt- schaftung ab 1. September 4 - 7 Kaufangebot für „Stadtgut Steyr" 8 Fußgeherübergang Plenklberg 9 Museum Arbeitswelt erzählt Geschichte des Computers 12 - 15 Offene Arbeitsstiftung für die Region Steyr konstituiert 16 Das Trinkwasser schützen 18 STEYR - AMTSBLATI DER STADT STEYR Medieninhaber und Herausgeber: Stadt Steyr, 4400 Steyr, Rat- haus. Redaktion: Walter Kerbl, Referat für Presse und Information, Steyr, Rathaus, Te lefon 54 4 03, FS 28139. Telefax O72 52 / 48 3 86, DVR 000 1091. Hersteller: Vereinsdruckerei, ßlumauergasse 30. 4400 Steyr Verlagsort: Steyr, Herstellungsm1 Steyr Anzeigenannahme: Rosa Angerer, 4400 Steyr, Rathaus, Tele- fon 575/231 Titelfoto: Hartlauer Bekleidung, Autositze, Kinderwagen, Buggys, Spielwaren zu gewohnt niedrigen Preisen bei Kinderwaren Scherhammer Kirchengasse 9, Steyr Tel. 63807 21/137

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