Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/4

Neue Versorgungs- leitungen in Steyrdorf Im Zusammenhang mit den nunmehr bevorstehenden Kanalbaumaßnahmen im Stadtteil Steyrdorf werden die bestehenden Erdgasversorgungsleitungen samt Hausan- schlüsse sowie die Trinkwasserhausan- schlüsse in der Gleinker- und Kirchengas- se sowie im Bereich Michaelerplatz erneu- ert. Die Erdgasversorgung in diesem Bereich erfolgt derzeit über ein Leitungs- netz, das vor ca. 40 Jahren verlegt wurde und deren Rohre altersbedingt erhebliche Korrosionen aufweisen, sodaß ein Weiter- betrieb dieser Versorgungsanlage sicher- heitstechnisch nicht mehr verantwortet werden kann. Die Trinkwasserhausan- schlüsse sind teilweise in nicht isolierten Stahlrohren verlegt, sodaß ein Betrieb mit- telfristig nicht mehr gewährleistet werden kann und zur Vermeidung von Wiederauf- grabungen auch diese Leitungen zu erneu- ern sind. Der Stadtsenat beantragte beim Gemeinderat die Freigabe von 1,4 Mill. S. Stadt leistet Entwicklungshilfe Die Stadt übernimmt die Vollpatenschaft für 10 Kinder des Hauses "Steyr Tabor" im Kinderdorf Agnel Ashram in Goa/lndi- en in Höhe von 60.000 S. Dieser Betrag wird als außerordentliche Subvention dem Initiator dieses Kinderdorfprojektes, Mag. Dr. Alcantara Gracias, in Steyr, gewährt. Weiters übernimmt die Stadt für das Aus- bildungsprojekt eines Praktikanten im Bereich der Steyr Nutzfahrzeuge AG einen Betrag von 60.000 S als unmittelbare Form der Entwicklungshilfe. Der Stadtsenat beantragte die Freigabe der Mittel beim Gemeinderat. Der erste Ausbildungskandidat hat mit Jahresende seinen Aufenthalt in Steyr beendet. Die in Steyr gesammelten Erfah- rungen des Inders haben dazu geführt, daß dieser in Indien bei den technischen Hilfsprojekten im Kinderdorf Agnel Ashram eingesetzt und im zweiten Bil- dungsweg die HTL absolvieren wird. Stadt zahlt 125.388 Schil- ling für Schwimmschule Die Stadtgemeinde Steyr hat mit der Steyr- Daimler-Puch AG und der Steyr-Nutzfahr- zeuge AG vereinbart, den sich aus dem Betrieb der Schwimmschule ergebenden Kostenabgang so zu finanzieren, daß jeder der Vertragspartner ein Drittel dieses Betrages zur Deckung eines allfälligen Betriebsverlustes übernimmt. Diese Ver- einbarung gilt für die Dauer von 3 Jahren, gerechnet ab dem Betriebsjahr 1993, und endet demnach mit dem Betriebsjahr 1995. Basierend auf der Vereinbarung hat die Stadt Steyr ein Drittel des Verlustes der Schwimmschule aus dem Betriebsjahr 1992 in Höhe von 125.388 Schilling zu zahlen. STEYR S tadtrat Leopold TATZREITER (SP) ist im Steyrer Stadtsenat für das Woh- nungswesen, die Liegenschaftsverwal- tung und die Feuerwehr zuständig. Im fol- genden Beitrag berichtet er aus seinem Ressort: "Liebe Steyrerinnen und Steyrer, so erfreulich der rasche Baufortschritt am Wohnungssektor in Steyr auch ist, sind damit viele Probleme verbunden. Einer- seits ist es die wirtschaftliche Lage vieler Wohnungssuchender, hervorgerufen durch die rezessive Arbeitsmarktsituation in Steyr, andererseits spielt die Veränderung im Zusammenleben der Menschen, welche den Kleinwohnungsbedarf erheblich in die Höhe treibt, eine große Rolle. Es ist aber damit nicht abgetan, daß einfach, wie ja ohnedies schon praktiziert, viele Ein- und Zweiraumwohnungen errichtet werden. Der familiengerechte Wohnungsbau darf nicht ins Hintertreffen geraten. Hier die richtige Balance zu finden, erfordert ein gerüttelt Maß an Erfahrung und Mut zur Entscheidung. Man kann sich dabei nicht nur auf Statistiken und vorliegende Woh- nungsansuchen verlassen. Unsere Zeit ist zu schnellebig, um jederzeit die richtigen Voraussagen treffen zu können, wieviele Wohnungen verschiedener Größen in ein, Stadtrat Leopold TATZREITER in der Lage, aber auch nicht bereit, mich über ein vom Gemeinderat einstimmig beschlossenes Punktesystem für Woh- nungsvergaben hinwegzusetzen. Im Sinne eines reibungslosen und effizienten Ver- waltungsablaufes bei laufenden Woh- nungsansuchen bitte ich Sie in Ihrem eige- nen Interesse, nur die zu ändernden Daten oder Umstände im Wohnungsamt bekannt- zugeben. Ansonsten ersuche ich Sie, die schriftliche Verständigung des Wohnungs- amtes abzuwarten, da ohnehin Ihre Anlie- gen mittels 'EDV-System' garantiert erfaßt und damit auch gereiht sowie im gemein- derätlichen Wohnungsausschuß beschlos- sen werden. Die Vielzahl der ' Wohnungs- fälle' bringt eben beim begehrtesten Woh- Wohnungsvergabe nach objektiven Kriterien zwei oder drei Jahren zur Verfügung ste- hen müssen. Momentan ist festzustellen, daß die Nachfrage um größere, und damit naturgemäß auch teurere Neubauwohnun- gen rückläufig ist. Der Bedarf solcher Großwohnungen ist bis auf wenige Aus- nahmen zumindest momentan erfüllt. Hier sind wir fast nachfragekonform, was die Vierraumwohnungen bzw. behindertenge- rechten Wohnungen anlangt, sodaß ent- sprechende Wohnungswerber keine allzu- lange Wartezeit auf sich nehmen müssen. Bei allen anderen Wohnungen, speziell bei den besonders preisgünstigen 'Altneubau- wohnungen', richten sich die Wartezeiten nach der Reihung, welche wiederum nach vorgegebenen Kriterien, wie Ansuchensda- tum, Verdienst, derzeitige Wohnverhältnis- se etc. zustandekommt (Elektronische Datenverai b1::ilu11g na(;h Punkten). Die Wohnungsvergabe nach diesem Punk- tesystem findet seit nunmehr einem 3/4 Jahr statt. Viele Wohnungswerber wollen aber durchaus nicht glauben, daß ständige Interventionen im Wohnungsamt und bei politischen Mandataren, nach der Taktik: 'Steter Tropfen höhlt den Stein', keinen Sinn mehr haben. Ich muß zu meinem Bedauern feststellen, daß das Wohnungs- amt nach wie vor belagert ist von Woh- nungswerbern, welche immer wieder fra- gen, an wievielter Stelle sie denn stehen und wie lange es noch dauern wird. Liebe Wohnungswerber, bei allem Ver- ständnis für die Dringlichkeit und Wichtig- keit Ihrer Anliegen bin ich natürlich nicht Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier nungstyp: '2- und 3-Raum-Altneubau' beträchtliche Wartezeiten mit sich. Trotzdem habe ich kein Verständnis dafür, wenn - wie in letzter Zeit vermehrt festzu- stellen ist - manche Mieter ihre Wohnung ohne die Zustimmung des Eigentümers untervermieten bzw. manche Wohnungs- werber ein solches illegales Mietverhältnis eingehen. Ich muß hier mit dem leidigen Irrtum aufräumen, daß dies schon irgend- wann akzeptiert werden wird und eine Überschreibung in Hauptmiete nur eine Frage der Zeit ist. Die Täuschungsmanöver zur Erlangung einer Wohnung kann ich nicht unterstüt- zen! Vielmehr habe ich strikte Weisung gegeben, in solchen Fällen die gerichtliche Wohnungskündigung gegen den Haupt- mieter zu erwirken. Ich glaube, nicht extra betonen zu müssen, daß dies im Si1rne all jener ist, welche sich seriös in die Reihe der Wohnungssuchenden stellen und die Entscheidung des gemeinderätlichen Woh- nungsausschusses abwarten. Mit dem Wunsch, daß ich mit diesen Zei- len einen Beitrag zum demokratischen Verständnis am Wohnungs- und Verwal- tungssektor geleistet habe, verbleibe ich mit den besten Wünschen für die heranste- hende Urlaubszeit!" Ihr 7/95

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