Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/4

Baubeginn für Ver- bindung zwischen Ennser Straße und Resthofstraße im Juni Die Bauarbeiten für die Verbindungsstraße zwischen Ennser Straße und Resthofstraße beginnen im Juni dieses Jahres. Im Zusam- menhang mit dem Neubau ihrer Geschäfts- lokalitäten im ehemaligen Areal der Hauptreparaturwerkstätte der Steyr-Daim- ler-Puch AG hat die Steyr-Auto-Steyr Kraftfahrzeugservice und HandelsgesmbH. (kurz SAS genannt) die Abbrucharbeiten für die bestehenden Hallen und Betonbö- den an die Fa. Mitter aus Wolfern verge- ben. Für den Abbruch der Betonböden hat die Fa. Mitter eine mobile Brechanlage auf dem Areal der SAS aufgestellt und die abgetragenen Betonböden sofort zum Betonbruch 0-70 mm zerkleinert. Ein sehr gut geeignetes Material für den Straßenun- terbau. Da diese Methode auch für den Abbruch der vorhandenen Betonböden im Bereich des Straßenbaues zweckmäßig ist, über- nimmt die Fa. Mitter den Abbruch der im Bereich der künftigen Straße vorhandenen Betonböden und Betonfundamente. Die Fa. Mitter liefert außerdem 1700 m3 preis- günstiges Bruchmaterial für den Straßen- unterbau. Laut Übereinkommen mit der SAS trägt die Stadt Steyr die anteiligen Kosten für die Gebäudeabbrucharbeiten im Bereich der künftigen Verbindungsstraße zwischen Ennser Straße und Resthofstraße. Der Stadtsenat bewilligte für die Abbruch- arbeiten von Gebäuden und Betonböden insgesamt 624.000,- Schilling. Fortsetzung von Seite 5 des Baukörpers (sh. Projekte Reitter, Schmid, Proyer). Wir empfehlen daher zu untersuchen, ob a) eine niveaugleiche Anbindung der städtischen und regionalen Busse (Pro- jekt Falkner) nicht letztlich doch ausrei- chend ist und b) falls diese Lösung tatsächlich keines- falls ausreicht, das Gelände zwischen Bundesstraße und Gleiskörper östlich des Bahnhofes für diese Zwecke zu untersu- chen (holländische Rampen, eigene Spur, Fußgängerübergang zum Bahnhof). Wei- ters soll untersucht werden, ob etwa vor- handene freie Flächen in Bahnhofsnähe 6/94 Podiumsdiskussion über das Generalverkehrskonzept der Stadt Steyr Die Stadt Steyr veranstaltet am Dienstag, 18. Mai, ab 19 Uhr, im Stadtsaal eine Podiumsdiskussi- on mit ausführlicher Information über das neue Generalverkehrs- konzept. Der Verkehrsplaner Dipl.-Ing. Dr. STICKLER wird das Kon- zept zunächst kommentieren und steht dann für alle Fragen und Diskussionsbeiträge zur Verfü- gung. Ebenso politische Ent- scheidungsträger der Stadt Steyr. Grundkauf für Ausbau der Gußwerkstraße Die Stadt Steyr erwirbt von der Steyr- Daimler-Puch AG zum weiteren Ausbau der Gußwerkstraße Flächen im Gesamt- ausmaß von rund 6.167 m 2 , wobei der Kaufpreis für 5.212 m 2 landwirtschaftlich genutzte Flächen S 120.-/m 2 und für 955 m 2 als Bauland gewidmete Grundstücks- teile S 370.-/m 2 beträgt. Brennstoffaktion für einkommensschwache Personengruppen Die Stadt Steyr gewährt 684 einkommens- schwachen Personen Beihilfen in Form von Gutscheinen zur Anschaffung von Brennstoff im Werte von je S 1.100.- . Der Stadtsenat beantragte für die Aktion beim Gemeinderat die Freigabe von 790.000 Schilling. (Muigg-Grund, Industriegebäude und öffentliche Fläche östlich des Bahnhofes) für den ruhenden Verkehr (Pkw, Touri- stenbusse) nutzbar sind. Besonders wichtig erscheint die Schaf- fung einer attraktiven Fußgängerverbin- dung von der Ennsleite über die Bundes- straße (eventuell Busanbindung), sowie im Projekt Schmid angedeutet, über den Bahnhof, eventuell überdacht und mit Förderband ausgestattet, über den neuen Fußgängersteig in das Zentrum. Schlußendlich wird empfohlen, die Wei- terbearbeitung des Projektes Falkner und eine detailliertere Untersuchung der oben angeführten Alternativen für Verkehrslö- sungen zu betreiben." Gedruck1 auf umwcl 1freundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier Der Bürgermeister der Stadt Steyr, Hermann Leithenmayr, lädt alle Steyrerinnen und Stey- rer zu dieser Informationsveran- staltung ein, denn hier besteht die Gelegenheit, alle Wünsche, Anregungen und Beschwerden in Zusammenhang mit diesem Generalverkehrskonzept einzu- bringen, das dann in seiner End- fassung der Gemeinderat beschließen wird. In den Genuß der Beihilfe kommen über Antrag Steyrer Bürger, deren monatl. Haushaltseinkommen die sogenannte Min- destpension nach dem ASVG nicht über- steigt. Unter Haushaltseinkommen ist das gesamte monatl. Nettoeinkommen des Antragstellers und aller mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen zu verstehen. Erhöhungen dieses Richtsat- zes treten ein für jede weitere, dem gemeinsamen Haushalt angehörige, erwachsene Person um S 330.- sowie für über 80 Jahre alte und solche Personen, die dauernd bettlägerig sind, um je S 220.-. Für im Haushalt lebende Kinder beträgt der richtsatzerhöhende Betrag pro Kind S 418.-. Hinsichtlich der Anrechnung von Lchr- lingsentschädigungen wird ein Freibetrag von S 777.- gewährt. Familienbeihilfen, Hilflosenzuschüsse u. dgl. werden nicht als Einkommen gerechnet. Der reine Mietzins abzügl. einer allenfalls gewährten Miet- zinsbeihilfe kann abgesetzt werden. Problemmüllsammlung am 8. Mai Die Problemmüllsammlung am 6. März brachte ein Sammelergebnis von insge- samtl 2.060 kg Problemmüll. Davon wur- den 7.920 kg Kunststoff heraussortiert. Die nächste Problemmüllsammlung findet am 8. Mai statt. Preiswerte und ertolgreiche Nachhilfe, Förderung und Hausaufgabenbetreuung durch ausgesuchte Mitarbeiter. Steyr, Berggasse 9 - Tel. 0 72 52 / 451 58 Anmeldung u. Beratung: Montag-Freitag 15-17.30 Uhr STEYR

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