Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/3

Neubau des Kruglwehrs Das Kruglwehr, an der Gemeindegrenze zwischen Steyr, Garsten und Sierning gelegen, weist bereits einen äußerst deso- · laten Zustand auf. Bei Hochwasser ist jederzeit mit einem Wehrbruch und ent- sprechenden Folgeschäden für Ober- und Unterlieger zu rechnen. Außerdem ist die Dotation des Himmlitzerbaches nicht mehr gewährleistet. Zum Zweck des Neubaues der Wehranlage und der Neugestaltung des Einlaufes Himmlitzerbach wurde von den drei betroffenen Gemeinden der Wasserver- band Steyr-Krug.lwehr gegründet. Das vorliegende Projekt, welches wasser- rechtl ich, naturschutzrechtlich und forst- rechtlich bewilligt wurde, sieht die neue Wehranlage zwischen Kruglbrücke und altem Wehr in Form einer Blockrampe vor. Der Einlauf des Himmlitzerbaches wird unterhalb der Kruglbrücke situiert, die Brücke wird daher um ein 15 m langes Brückenfeld verlängert. Zur Verbesserung der Abflußverhältnisse ist am rechten Ufer der Abtrag der baufäl- ligen Ufermauer und die Verbreiterung des Gerinnes geplant. Aus diesem Grund wurde jetzt mit den Schlägerungsarbeiten am rechten Ufer begonnen . Festgestellt wird dazu, daß Rodungen nur im unbe- dingt nötigen Ausmaß und unter Schonung des Bestandes vorgenommen werden. Ersatzaufforstungsflächen im erforderli- chen Umfang werden in Gleink bereitge- stellt. Für die Gestaltung des Umfeldes dieses von der Bevölkerung stark frequentierten Freizeitareales wurde die Ausarbeitung eines Landschaftsgestaltungsplanes in Auftrag gegeben. Der Neubau kostet 16 Mill. S, davon zahlen die Gemeinden 10 Prozent; auf Steyr entfallen 800.000 Schil- ling. Geld für die Fraktionen des Gemeinderates Der Gemeinderat beschloß die Finanzie- rung der Öffentlichkeitsarbeit sowie Schu- lungs- , Informations- und Sekretariatsauf- gaben der im Gemeinderat der Stadt Steyr vertretenen Gemeinderatsfraktionen. Jede im Gemeinderat vertretene Fraktion soll auf Antrag für das Rechnungsjahr 1993 einen Finanzierungsbeitrag bekommen, der sich aus einem Sockelbetrag (221.425 S), dem Betrag von 20.840 S pro Mandat und für Fraktionsarbeit mit 15.630 S pro Gemeinderatsmitglied zusammensetzt. Danach bekommt die SPÖ 841.41S S, die FPÖ 549.655 S, die ÖVP 513 .18S S und die GAL 294.36S S. Der Gesamtaufwand beträgt 2,198.620 Schilling. Der Stadtsenat bewilligte als ·Beitrag für die Schulung der Gemeindefunktionäre im Jahr 1993 insgesamt 295.000 S. Pro Man- datar sind das 8.190 S. Von diesem Betrag gehen pro Gemeinderatsmitglied 3.390 S Langzeithilfe für Familien Der Gemeinderat beschloß die Ein- führung der Langzeithilfe für Familien und eine Vereinbarung mit der Caritas gemäß den Richtlinien des Landes Oberösterreich. Die Langzeithilfe soll bei Tod, Unfall oder Krankheiten eines oder beider Elternteile den Weiterbestand der Restfa- milie durch Einsatz einer Helferin länger- fristig sichern. Vor allem soll die Auftei- lung der Kinder auf verschiedene Perso- nen bzw. Familien oder eine Heimunter- bringung verhindert werden. Die Hilfe besteht im Einsatz einer Helfe- rin über eine Zeit von mehr als 6 Mona- ten bis maximal 3 Jahren. Die Helferin ist mit der Führung des Haushaltes, der erzieherischen Arbeit mit den Kindern einschließlich der Aufsichtspflicht und der Betreuung kranker Familienmitglie- der betraut. Die Caritas hat der Stadt Steyr die Durchführung der Langzeithilfe für Familien angeboten. Die Betreuung erfolgt grundsätzlich durch ausgebildete Langzeithelferinnen. Die betreute Fami- lie hat nach dem in den Richtlinien vor- gesehenen Schema einen Kostenbeitrag zu bezahlen. Dieser Kostenbeitrag setzt sich aus einem bestimmten Prozentsatz des Grundbetrages (= monatliches Fami- liennettoeinkommen minus monatl. Wohnungskosten minus anzuwendender Sozialhilferichtsatz) plus Mindestbeitrag 4/60 zusammen. Der Prozentsatz des Grund- betrages ist identisch mit der Anzahl der Wochenstunden (z. B. 40 % bei 40 Wochenstunden); der Mindestbeitrag beträgt bei 40 Wochenstunden 1.000,- Schilling und vermindert sich bei einem geringeren Beschäftigungsausmaß um jenen Prozentsatz, um den sich auch das Beschäftigungsausmaß reduziert. Die Langzeithilfe ist eine Sonderform der Familienhilfe als "Sozialer Dienst" im Sinne des Oö. Sozialhilfegesetzes und somit eine Aufgabe der Sozialhilfever- bände und Städte mit eigenem Statut als Sozialhilfeträger. Der Vertrag wird zwischen der Helferin und der Caritas auf l Jahr befristet abge- schlossen. Die Finanzierung des Einsat- zes einer Helferin erfolgt durch: Kosten- beitrag der Familie entsprechend der Kostenbeitragsregelung. Die Restkosten werden zu je einem Drittel von der Stadt, dem Land Oberösterreich und dem Fami- lienministerium getragen. Gemäß der abzuschließenden Vereinba- rung wird der ungedeckte Abgang (lt. Caritas etwa S 80.000,- /Fall) wie folgt bezahlt: - SO % nach dem 1. Quartal der Laufzeit des Dienstverhältnisses - 25 % nach dem 3. Quartal der Laufzeit des Dienstverhältnisses - 25 % nach Vorlage und Maßgabe der Endabrechnung Gedruckt auf umweltfreundlichem, ch lor frei gebleichtem Papier Stadt gibt 3,1 Mill. S für Styria-Wohnbau Im Zuge ihres Förderungsprogrammes für den Wohnbau gewährt die Stadt der Wohnungsgenossenschaft STYRIA für einen Neubau mit 45 Wohnungen in Christkindl einen Beitrag von 70.000 S pro Wohneinheit, also insgesamt 3,150.000 S. Die Auszahlung des Betra- ges ist in zwei Jahresraten vorgesehen. Diese Förderung wurde vom Gemein- derat einstimmig beschlossen. Die STYRIA räumt dafür der Stadt das Ein- weisungsrecht für die neuen Wohnun- gen ein. an die Landesorganisation der jeweiligen Partei, 3.000 S an die Bezirksorganisation und 1.800 San die Fraktion. Erneuerung des Herrenhauses Das gemeindeeigene Herrenhaus an der Sierni11gerstraßt: wird mit einem Kosten- aufwand von 4 ,3 Mill. S restauriert. lm denkmalgeschützten Gebäude, das als "Unterstandshaus" gilt, sind 14 Mieter untergebracht. Für die 2. Bauetappe beschloß der Stadtsenat einen Antrag an den Gemeinderat zur Freigabe von 1,416.000S. 789.000 S für Gewerbeförderung Der Gemeinderat beschloß die Förderung von Gewerbebetrieben in Form von Zin- senzuschüssen auf jeweils einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Firma Wärmegerätebau an der Wol- femstraße bekommt 498.000 S, die Firma Haas, Installationsunternehmen an der Steiner Straße, 291.000 S. Stadt fördert ,,Aktion Tagesmütter" Die Stadt fördert den Verein "Aktion Tagesmütter Oberösterreich" heuer mit 469.200 S. Das beschloß der Gemeinderat. Mit diesem Betrag können 23 Kinder pro Monat bei einem Zuschuß der Stadt von 1.700 S pro Kind betreut werden. Für den Verein_ entstehen pro betreutem Kind Selbstkosten in Höhe von 6.037 Schilling, wobei nur ein geringer Teil davon durch Eigenleistungen der Eltern der betreuten Kinder abgedeckt wird. Die Beitragshöhe der Eltern ist nach dem Familienneltoein- kommen sozial gestaffelt und beginnt erst ab einem Einkommen von 10.000 S mit 300 S und steigt in vierzehn Stufen bis zur Höchstbeitragssumme von 4.530 Schilling. Die Vereinstätigkeit wird von der Stadt sehr geschätzt, da Eltern und Tagesmütter im Berufsleben integriert bleiben . Außer- dem stehen Tagesmütter auch außerhalb der Öffnungszeiten der Kindergärten zur Verfügung. STEYR

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