Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/3

AMTLICHE NACHRICHTEN Bau 2 - 6892/92 Bebauungsplan Nr. 15 - Hinterberg - Änderung Nr. l - Aufüebung - Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gern.§ 23 Abs. 3 in Verbindung mit§ 21, Abs. 4, Oberösterreichisches Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF. , wird in der Zeit vom 30. März 1993 bis 11 . Mai l993 darauf hingewiesen, daß der Bebauungsplan Nr. 15 - Hinterberg - Änderung Nr. 1 - Aufüebung - durch 6 Wochen, das ist vom 15. März 1993 bis e inschließlich 11 . Mai 1993 zur öffentl i- chen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr, während der Amtsstunden , aufliegt. Der Bebauungsplan liegt im Bereich zwischen der Haager Straße und den Geleisen der ÖBB-Linie Steyr/St. Valentin. Tm Süden reicht er bis zur bestehenden Bebauung „Hammergrund" und im Norden bis zur Stadtgrenze. Der Bebauungsplan ist wei- testgehendst realisiert, entspricht in seinen Planungszielen nicht mehr den zeit- gemäßen Ansprüchen und soll daher auf- gehoben werden. Nach formeller Aufhe- bung ist die Errichtung von Neu-, Zu- und Umbauten entsprechend den Bestimmun- gen der OÖ. Bauordnung, LGBI. Nr. 35/1976 idgF., und Nebengesetzen mög- lich . Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann , ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr e inzubringen. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier * Bau 2 - 7420/92 Bebauungsplan Nr. 51 - ,,Schladergründe" - Änderung Nr. 1 - Auflage zur öffent lichen Einsichtnahme Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21, Abs. 4, Oberösterreichisches Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird in der Zeit vom 30. März 1993 bis 11. Mai 1993 darauf hingewiesen, daß der Bebauungsplan Nr. 5 l - ,,Schladergründe" - Änderung Nr. 1 - durch 6 Wochen, das ist vom 15. März 1993 bis einschließlich 11. Mai 1993 zur öffentlichen Einsichtnah- me beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Durch eine von der OKA vorgenommene Verlegung einer 30 KV-Leitung ist für den Bereich des Be- bauungsplanes „Schladergründe" eine so wesentliche Änderung der Planungsvor- aussetzungen eingetreten, daß eine Be- 12/68 bauungsplanänderung zwingend notwen- dig ist. An der Zahl der zu errichtenden Objekte und an der vorgeschriebenen Bau- gestaltung tritt keine Änderung ein. Das Bebauungsplangebiet liegt im Bereich der Firma Tuma an der Friedhofstraße. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: i.V. Esterle * Bau 2 - 96/93 Bebauungsplan „Pachergasse IT" Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen Kundmachung Die Stadt Steyr hat die Absicht, den Bebauungsplan „Pachergasse II" aufzustel- len. Entsprechend dem Bebauungsplan ist die Errichtung eines Einkaufszentrums mit einem Großkaufüaus, Schwerpunkt Textil- waren, und mehrerer kleinerer Geschäfts- lokale für Dienstleistungen und Gastrono- mie sowie Büros und/oder Wohnungen im Bereich Pachergasse-Johannesgasse auf den Grundstücken 1124/2 und 1124/4, Kat. Gern. Steyr, vorgesehen. Diese Bebau- ungsplanerstellung erfolgt analog zum Raumordnungsprogramm, LGBI. Nr. 137/1991. Gemäß § 21, Abs. 2, des OÖ. Raumord- nungsgesetzes , LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird dies durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, daß jeder Planungsträger bis 15. April 1993 seine Planungsinteressen dem Magistrat der Stadt Steyr schriftlich bekanntgeben kann. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: i. V. Esterle Magistrat Steyr, Stadtbauamt Bau 3 - 114/93 * Öffentliche Ausschreibung über die Durchführung des Asphaltie- rungsprogrammes 1993. Die Unterlagen können ab 1. April 1993 in der Einlaufstelle, Erdgeschoß, gegen Kostenersatz von S 200,- abgeholt wer- den. Durch die Ausschreibung und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen den Aus- Gcdmckt aur umwellfreundlichcm. chlorfrei gcbleK:htem Papier STEYR schreibern keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Im Falle einer Auf- hebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz, noch auf ent- gangenen Gewinn. Ein Ersatz der Kosten der Angebotserstel- lung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vor- behalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen . Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausge- schlossen. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Asphaltierungs- programm 1993" am 30. April 1993 um 8.45 Uhr in der Einlaufstelle des Magistra- tes, Erdgeschoß, abzugeben. Die Anbotseröffnung findet am gleichen Tage, ab 9.00 Uhr, im Stadtbauamt, Zim- mer 318, statt. Für den Bürgermeister: Der Baudirektor: OSR. Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler * GZ: Forst-Erlaß - 2826/84 Verordnung betreffend Vorbeugemaßnahmen zum Schutz vor Waldbränden Aufgrund des § 41, Abs. 1, des Forstgeset- zes 1975, BGBI. Nr. 440, idgF. , wird ver- ordnet: §1 Für nachstehend angeführte Wälder des Verwaltungsbezirkes Steyr-Stadt sowie in der Nähe dieser Wälder (Gefährdungsbe- reich) wird ab sofort bis 30. September 1993 jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen verboten. Münichholz: Begrenzung durch Ennsfluß, Verbindungs- weg Rohrsteg Puschmannstraße, Südrand der Bebauung an der Ahrerstraße, Westrand der Bebauung an der Punzer- straße, Nordrand der Bebauung an der Sebekstraße. Zusätzlich das Waldstück, begrenzt durch die Punzerstraße, die Bebauung an der Schwaigerstraße, die Schuhmeierstraße sowie die Bebauung an der Koch-, Gruber- und Frankstraße. Unterhimmler Au: Begrenzung durch Steyrfluß und Himmlit- zerbach. Hausleiten: Begrenzung durch den Ennsfluß, Müllde- pon ie, Hausle itnerstraße, von dieser nach Norden zur Haidershofnerstraße, nach Westen bis zum Stadtgutteich, nach Süden zur Hausleitnerstraße, und nach deren Querung entlang des Reitclubs und der Kläranlage bis zum Ennsfluß. STEYR

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