Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/2

Überprüfung und gegebenenfalls Modi- fikation der baurechtlichen Bestimmun- gen zum Bau von Stellplätzen mit dem Ziel einer Plafonierung der Stellplätze auf privaten Grundflächen Öffentlicher Verkehr Bau der Nahverkehrsdrehscheibe Bahn- hof Steyr Verlegung des Umsteigeknotens im städtischen Busnetz vom Stadtplatz zum Bahnhof und Anpassung des Bus- netzes - Einrichtung von Busspuren im Ab- schnitt Plenklberg - Haratzmüllerstraße und Verdichtung des Busangebotes in der Hauptverkehrszeit - Anbindung des Park & Ride-Parkplat- zes Nord an das städtische Busnetz - Sukzessive Ausstattung der Busse mit Einrichtung zur Beeinflussung der Ver- kehrslichtsignalanlagen - Verlegung der Regionalbushaltestelle Redtenbachergasse zur Enrica-Handel- Mazetti-Promenade Fußgänger- und Fahrradverkehr - Ausweitung der Fußgängerzone auf den gesamten Stadtplatz und den Grünmarkt Realisierung des Fuß- und Radwege- konzeptes - Architektenwettbewerb für eine Fuß- und Radwegebrücke über die Enns zwi- schen Schönauerbrücke und Zwi- schenbrücken Ausarbeitung von Entwürfen für „Auf- stiegshilfen" bei den Geländestufen auf den Tabor und nach Ennsleiten Neuauflage des Radwegeplans der Stadt Steyr 3. Mittel- und langfristige Maßnahmen (Realisierungszeitraum 3 - 10 Jahre) Motorisierter Individualverkehr - Prüfung einer umweltverträglichen Trasse für die Verlängerung der Nordspange bis zur Sierninger Straße unter besonderer Berücksichtigung der Notwendigkeit für die Erschließung des nordwestlichen Gemeindegebietes (Stadtentwicklung) Ruhender Verkehr - Verringerung der Anzahl der Stellplätze bei den großen Betrieben in Abstim- mung mit dem Ausbau des Verkehrs- verbundes Region Steyr Ausdehnung der Parkraumbewirtschaf- tung auf die dichtverbauten Wohnge- biete als Anreiz zur Verlagerung vor allem des Berufspendlerverkehrs auf umweltschonendere Verkehrsmittel Fußgänger- und Fahrradverkehr - laufende Überprüfung des Fuß- und Radwegenetzes und Durchführung von Verbesserungen - Fußgängerzone Ennsdorf - Bau von „Aufstiegshilfen" bei den Geländestufen auf den Tabor und nach Ennsleiten STEYR Einführung der Park- raumbewirtschaftung und Einhebung einer Gemeindeabgabe Aufgrund des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates und der Empfehlung des gemeinderätlichen Verkehrsausschusses wird mit 1. September 1993 eine Park- raumbewirtschaftung eingeführt. Nachstehend angeführte Straßen, Straßenzüge und Plätze unterliegen der Parkgebührenpflicht, sofern dort Kurz- parkzonen eingerichtet sind. Innere Stadt: a) Stadtplatz (Parkdauer 30 Minuten) b) Grünmarkt (Parkdauer 30 Minuten) c) Ennskai einschließlich der Park flächen unter der Vorlandbrücke d) Brucknerplatz e) Leopold-Werndl-Straße zwischen Tomitzstraße und Redtenbachergasse beidseitig f) Promenade von der Redtenbachergas- se bis zum Werndldenkmal Ennsdorf: a) Bahnhofstraße b) Jägergasse Steyrdorf: a) Wieserfeldplatz zwischen Gleinker Gasse, Zachhubergasse, Mittere Gasse, Frauengasse und Schuhboden- gasse b) Gleinker Gasse zwischen Wolfern- straße und Wieserfeldplatz Mit Ausnahme des Grünmarktes und des Stadtplatzes, bei denen die erlaubte Park- dauer 30 Minuten beträgt, wurde die Parkdauer einheitlich mit 90 Minuten festgelegc. Die Kurzparkzeiten werden vereinheitlicht: an Werktagen Montag - Freitag von 8 bis 18 Uhr; Samstag von 8 bis 12 Uhr an Einkaufssamstagen von 8 bis 18 Uhr Die Kurzparkzonen Sepp-Stöger-Straße und westlicher Teil des Wieserfeldplat- zes (ab Kreuzung mit der Zachhubergas- se) werden aufgelassen und in Dauer- parkplätze umgewandelt. Gedruckt au f umweltfreundlichem. chlorfrei gebleichtem Papier Begleitmaßnahmen: a) Kurzparkzone Hessenplatz: tägliche Kurzparkzone mit 30 Minuten Parkdauer b) Pachergasse zwischen Jägergasse und Johannesgasse (vor Hofer- Markt): Auflassung der Kurzparkzo- ne und Umwandlung in ein zeitlich beschränktes Halteverbot, ausge- nommen Ladetätigkeit (Ladezone) . c) Mittere Gasse: Auflassung der Kurz- parkzone d) Sierninger Straße zwischen Direkti onsstraße und Frauengasse: Auflas- sung der Kurzparkzone e) Michaelerplatz : Verkürzung der Parkdauer auf 30 Minuten (keine Bewirtschaftung) f) Schlüsselhofgasse: Verkürzung der Parkdauer auf 30 Minuten (keine Bewirtschaftung) Höhe der Parkgebühren: Die Höhe der Parkgebühr wird grund- sätzlich mit 5 S für jede angefangene halbe Stunde festgesetzt. Als kürzeste Zeiteinheit werden 6 Minu- ten bestimmt. Für diese Zeiteinheit von je 6 Minuten beträgt die Parkgebühr je 1 S. Verwendung der Parkgebühr: Der Nettoertrag ist lt. Oö. Parkgebühren- gesetz für Maßnahmen zur Verbesserung und Gestaltung der innerörtlichen Ver- kehrssituation zu verwenden. Überwachung: Lt. Grundsatzbeschluß ist di e Überwa- chung der gebührenpflichtigen Kurzpark- zonen durch eine Privatfirma vorzuneh- men. An den entsprechenden Ausschrei- bungen und Verträgen wird derzeit gear- beitet. 5/29

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