Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/2

AMTLICHE NACHRICHTEN der Einlaufstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdge- schoß, sowie beim Amt der Oö. Landesre- gierung, Landesbaudirektion, Kärntner Straße 12, 4020 Linz (Einlaufstelle), abge- holt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen den Aus- schreibern keine wie immer gearteten Ver- pflich tungen gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Angebotserstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Anga- be von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchem Grund auch immer, entsteht weder e in Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Kanalbauarbeiten werden durch das Stadtbauamt namens der städt. Kanalver- waltung ausgeschrieben bi lden jedoch mit den Gasverlegearbeiten eine VERGABE- ElNHEIT. Bieter, welche nur ein Anbot für die Kanalbauarbeiten oder Gasverle- gungsarbeiten einreichen, können daher nicht berücksichtigt werden. Die Anbote sind in einem verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift "Teil A - Errichtung Kanalisation Fischhub Plenklberg, 3. Ausbaustufe, Te il B - Gas- verlegungsarbeiten im Zuge des Kanalbau- es", bis spätestens 30. März 1993, 8.45 Uhr, bei der Einlaufstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Erdgeschoß, abzugeben. Die Anbotscröffnung findet am gleichen Tag ab 10 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 318, stau. Für den Bürgermeister: Der Baudi rektor: OSR Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler * Magistrat Steyr, Stadtbauamt Bau3-27/93 Bau6-28/93 Öffentliche Ausschreibung über die A) Erd-, Baumeister-, Rohrverlegungs- und Straßenwiederherstellungsarbeiten für die Errichtung der: l. Gesamtkanalisation Christkindls ied lung NS RE A 14 und S 1 - 11 2. Kanalisat ion Unterhimmel NS 5/ 1; B) Straßenbau- und Beleuchtungsarbeiten im Zuge des Kanalbaues; C) Gas- und Wasserleitungsverlegearbei- ten im Zuge des Kanalbaues. Umfang der Arbeiten: zu A) Herstellung von ca. 999 m BGLMR 0 25; 672 m BGLMR 0 30; 768 m BGLMR 0 40; 704 m BGLMR 0 50; 880 m BGLMR 0 60; 629 BGLMR 0 70; 16 m BGLMR 0 80; 34 m BGLMR 0 100; 238 m Ei 80/Ko; 97 m PE 0 20; 20/44 Zusammen ca. 4.945 m und Regenentla- stung RE A 4 - L/B/H = 7,50/2,70/2,70 m sowie Errichtung von ca. 220 Stk. Hausan- schlußschächte und Hausanschlußkanäle bis zum Hauptrohr. zu B) Straßenwiederherstellung bzw. Straßenneubau (Oberflächen in Asphalt) im Zuge des Kanalbaues sowie Verlegung von ca. 6.000 lfm Leerverrohrung für die öffentliche Straßenbeleuchtung und Ver- setzen von ca. 200 Beleuchtungsmasten. zu C) Grabarbeiten für die Verlegung von ca. 2.900 m Gasleitungen sowie ca. 4.300 m Wasserleitungen, einschließlich Haus- anschlüsse. Die Gesamtbauzeit für alle Te ile, A - C, wird mit ca. 3 Jahren festgesetzt. Die Unterlagen können gegen Kostener- satz von S 1.000.- ab 26. Februar 1993 bei der Einlaufstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erd- geschoß, sowie beim Amt der Oö. Landes- regierung, Landesbaudirektion, Kärntner Straße 12, 4020 Linz (Einlaufstelle), abge- holt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen den Aus- schreibern keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen oder Verb indl ichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Angebotserstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Auf- hebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf ent- gangenen Gewinn. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Kanalbauarbeiten werden durch das Stadtbauamt namens der städt. Kanalver- waltung ausgeschrieben, bilden jedoch mit den Straßenbau- und Gas- und Wasserlei- tungsverlegearbeiten eine VERGABEEIN- HEIT. Bieter, welche nur ein Anbot für die Gas- und Wasserleitungsverlegearbeiten, Straßenbauarbeiten oder Kanalbauarbeiten einreichen, können daher nicht berücksich- tigt werden. Die Anbote sind in einem verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift "Teil A - Errichtung Kanalisation Ch ristkindlsied Jung, Te il B - Straßenbau- und Beleuch- tungsarbeiten Christkindls iedl ung im Zuge des Kanalbaues und Teil C - Gas- und Wasserleitungsverlegearbeiten im Zuge des Kanalbaues", bis spätestens 30. März 1993, 8.45 Uhr, bei der Einlaufstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Erdgeschoß, abzugeben. Die Anbotseröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. Für den Bürgermeister: Der Baudirektor: OSR Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler Gedruckt au r umwcltfn.:: u11dl ichc111. d1 lo rfrci gcbl c. id11crn Papier Magistrat Steyr, Gesundheitsamt STEYR Schutzimpfungen gegen die Frühsommer- Meningoenzephalitis (Zeckenkrankheit) So wie jedes Jahr wir auch heuer wieder vom Gesundheitsamt die Schutzimpfung gegen die Zeckenkrankheit (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durchgeführt. Die Zeckenkrankheit ist eine gefährliche Infektionskrankheit der Gehirn- häute, die bleibende Schäden zur Folge haben kann. Der einzige sichere Schutz gegen diese gefährliche Krankheit ist die aktive Zecken- schu tzimpfung. Der öffentliche Sanitätsdienst des Landes setzt seine Schutzimpfung gegen die Zecken- krankheit mit der Kampagne 1993 fort. Die Grundimmunisierung gegen die Zecken- krankheit besteht aus 3 Teilimpfungen. Die ersten beiden Teilimpfungen im Abstand von 4 Wochen bis zu 3 Monaten, die dritte 9 bis 12 Monate danach. Alle drei Jahre ist eine Auffrischung erforderlich. Eine Teilimpfung kostet 164,-. In der Kampagne 1993 fallen auch die Auffrischungstermine für die Grundimmunisierung in den Jahren 1981, 1984, 1987 und 1990. Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern bzw. mit Kindern vom 1. bis zum 15. Lebensjahr gi lt folgende Sonderregelung: Das Land übernimmt: a) ab dem dritten und allen weiteren unver- sorgten Kindern die Kosten der Schutzimp- fung, soweit sie durch die Kostenzuschüsse der Krankenversicherungsträger nicht gedeckt werden und sich das erste und zweite Kind der Schutzimpfung bereits unterzogen haben, sowie b) das Arzthonorar für alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr (jüngere Kinder werden nicht geimpft) bis zum 15. Lebens- jahr. Für jedes Ki nd, für welches die Vorausset- zung auf Kostenübernahme gemäß vorste- hender Sonderregelung (nach lit. a) gegeben ist, sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde für jede Schutzimpfung S 50,- zu erlegen. Die Rückerstattung dieser Beträge erfolgt auf Antrag durch jenen Krankenversicherungsträ- ger, bei welchem das Kind mitvers ichert ist. Die Zeckenschutzimpfung wird ab sofort beim Gesundheitsamt durchgeführt. Ein Rah- mentermin, wie in den vergangenen Jahren, wird nicht mehr festgelegt, weil das Virologi- sche Institut der Universität Wien einen sol- chen für entbehrlich hält. Im Sinne einer bür- gernahen Verwaltung wird die FSME-Pro- phylaxe ganzjährig angeboten. Da der Impfschutz möglichst schon am Beginn der saisonalen Zeckenaktivität beste- hen soll, sollte der Impftermin für die 1. und 2. Teilimpfung in der kalten Jahreszeit liegen. So wie im Vorjahr können die Kosten für die Impfung direkt beim Gesundheitsamt einge- zahl t werden. Für eventuelle Auskünfte steht das Gesund- heitsamt Steyr unter der Nummer 575-355 oder 356 (Durchwahl) jederzeit zur Verfü- gung. STEYR

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