Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/2

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau l -6438n3 Änderung der Vergabeordnung Beschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 26. November 1992, mit dem die Vergabeordnung für die Stadt Steyr (Beschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 2. 4. 1981 i. d. g. F. und der Gesellschafter des Aufsichtsrates der GWG der Stadt Steyr vom 21.5.1981 i. d. g. F.) geändert wird. Artikel I 1. In § 2 Zif. 2 hat die lit. f) ersatzlos zu entfallen. 2. In § 2 Zif. 2 erhält künftighin die bishe- rige lit "g" die neue lit.-Bezeichnung "f'. Artikel I1 Die Kundmachung dieser Änderung der Vergabeordnung hat in der nächsten Num- mer des Amtsblattes der Stadt Steyr zu erfolgen. Artikel III Die vorstehenden Bestimmungen treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Steyr in Kraft. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-3590/92 Bebauungsplan Nr. 2 - Ederhof Änderung Nr. 2 Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 29. Oktober 1992 beschlossene Bebauungsplan Nr. 2 - Eder- hof - Änderung Nr. 2 - wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBl. Nr. 18/1972 idgF., in Verbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Gemäß § 21 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., bedarf die- ser Plan lt. Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung, Zahl BauR-450085/92, keiner aufsichtsbehördlichen Genehmi- gung. Gern . § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundge- macht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurecht- samt, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach 18/42 Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt Bau2-6888/92 Bebauungsplan Nr. 46 - Ennser Straße - Änderung Nr. 3 Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 26. November 1992 beschlossene Bebauungsplan Nr. 46 - Enn- ser Straße - Änderung Nr. 3 - wird hiemit gern. § 21 Abs . 9 00. Raumordnungsge- setz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., in Verbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verord- nung der Stadt kundgemacht. Die Änderung betrifft die Grundfläche bei den Objekten Steyr, Prof. Anton Neu- mann-Straße 2 - 6. Entsprechend dem Änderungsplan sollen die Baufluchtlinien neu festgelegt werden, um eine Verbesse- rung der Bebaubarkeit der Grundstücke erzielen zu können . An der zulässigen Geschoßzahl bzw. an den Gebäudehöhen tritt keine Änderung ein. Gemäß § 21 OÖ. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., bedarf dieser Plan lt. Schreiben des Amtes der OÖ. Lan- desregierung vom 11 . Jänner 1993, Zahl BauR-P-490086/2-1992, keiner aufsichts- behördlichen Genehmigung. Gern . § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundge- macht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurecht- samt, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister: Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier * Wasserverband "Region Steyr" p. A. Stadtwerke Steyr 4400 Steyr, Färbergasse 7 Öffentliche Ausschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten für die Trinkwasseraufschließung Sandmayrgründe. Umfang der Arbeiten: Bauarbeiten für die Verlegung von ca. Gedruckt auf umwehfrcundlichem, chlorfre i geble ichtem Papier STEYR 1.700 lfm Trinkwasserversorgungsleitun- gen und die Herstellung von ca. 70 Hau- sanschlüssen. Die Angebotsunterlagen können ab 23. Februar I. J. bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerkgasse 9, und beim Amt der Oö. Landesregierung, Einlaufstelle, Kärntner Straße 12, 4020 Linz, behoben werden. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem Namen des Einrei- chers und mit der Bezeichnung "Baumei- sterarbeiten - Trinkwasseraufschließung Sandmayrgründe" zu versehen ist, bis 25. März 1993, 8 Uhr, im Sekretariat des Was- serverbandes "Region Steyr", Färbergasse 7, 4400 Steyr, einzureichen. Die Anbot- eröffnung findet am gleichen Tag um 8.05 Uhr in der Geschäftsführung des Wasser- verbandes "Region Steyr", Färbergasse 7, 4400 Steyr, statt. Durch die Ausschreibung und Entgegen- nahme der Angebote übernimmt der Was- serverband "Region Steyr" keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Ange- botstellern. Ein Ersatz der Kosten der Angebotsteilung erfolgt nicht. Der aus- schreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzu- lehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtumes ist ausgeschlossen. Für den Wasserverband "Region Steyr" Der Obmann Roman Eichhübl * Wasserverband "Region Steyr" p. A. Stadtwerke Steyr 4400 Steyr, Färbergasse 7 Öffentliche Ausschreibung betreffend die Rohrverlegungs- und Mon- tagearbeiten einschließlich Rohrlieferung für die Trinkwasseraufschließung Sand- mayrgründe (Baubereich Gemeindegebiet Garsten). Die Angebotsunterlagen können ab 23. Februar 1. J. bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerkgasse 9, und beim Amt der Oö. Landesregierung, Einlaufstelle Kärntner Straße 12, 4020 Linz, behoben werden. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem Namen des Einrei- chers und mit der Bezeichnung "Rohrver- legungs- und Montagearbeiten einschließ- lich Rohrlieferung für die Trinkwasserauf- schließung Sandmayrgründe (Baubereich Gemeindegebiet Garsten)" zu versehen ist, bis 24. März 1993, 8 Uhr, im Sekretariat des Wasserverbandes "Region Steyr", Fär- bergasse 7, 4400 Steyr, einzureichen. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag um 8.05 Uhr in der Geschäftsführung des Wasserverbandes "Region Steyr", Färber- gasse 7, 4400 Steyr, statt. Durch die Ausschreibung und Entgegen- nahme der Angebote übernimmt der Was- serverband "Region Steyr" keine wie STEYR

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