Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/2

EYR ---------=h-_,_,,,rzeuae t:..A Symbolische Inbetriebnahme der neuen LKW-Montage durch (v . /.) Finanzminister Dkfm. Ferdinand LACINA, Landeshauptmann Dr. Josef RATZENBÖCK und Bürger- meister Hermann LEITHENMAYR. Fortsetzung von Seite 11 1991/92 auf 100 Mill. S. Gemeinsam mit dem Gewinnvortrag waren es 151 Mill. S. Diese Ergebnisse wurden bei hoher Investitionstätigkeit trotz voller Ausnüt- zung des Investitionsfreibetrages (1991/92: 71 Mill. S) erzielt. Der Auftragseingang betrug im Geschäftsjahr 1991/92 6.876 Mil l. S und liegt damit noch um 8,2 Prozent höher als im Geschäftsjahr 1990/91 (6.353 Mill. S). Das Sachanlagevermögen wuchs seit dem Jahr 1990 von 429 um 197 Mi ll. S auf 626 Mill. S und im Jahr 1991/92 erfolg- ten Zugänge im Wert von 589 Mi ll. S, das bedeutet eine Zunahme von 94 Pro- . zent. Unter Berücksichtigung der Abgän- ge und Abschreibungen verbleibt eine Zunahme um 414 Mill.Sauf 1.040 Mill. S. Die Steigerungsraten des Anlagever- mögens im Geschäftsjahr 1990/91 um 46 Prozent und im folgenden Jahr um 66 Prozent zeigen deutlich, wie massiv der Ausbau und die Erneuerung der bestehen- den Betriebsstätten vorangetrieben wer- den. Im Oktober 1991 erfolgte eine Kapitaler- höhung um 100 Mill. S auf 400 Mill. S. Die 150 Mill. S Agio aus dieser Kap ita- lerhöhung wurden der gesetzlichen Rück lage zugeführt. Steyr bekommt Bürgeranwalt Der Leiter des Kontrollamtes, Dr. Peter Gott- lieb-Zimmermann (Bild), wurde als Steyrer Bürgeran- walt bestellt. An ihn können An- fragen und Be- schwerden heran- getragen werden, sofern kein Rechtsmittel in der betroffenen Angele- genheit möglich bzw. zugelassen ist. Er hat jeder Anfrage und Beschwerde nachzugehen und daran anschließend dem Bürgermeister bzw. dem Magi- stratsdirektor Bericht zu erstatten, diese können sodann Maßnahmen zur Sanie- rung eines berechtigten Mißstandes set- zen. Auf jeden Fall sind dem Beschwer- deführer die Ermittlungen und ev. dar- aus resultierende Maßnahmen mitzutei- len. Durch die Einrichtung einer Bürgeran- waltsteile wird ein großer Schritt in Richtung Öffnung der Verwaltung gesetzt, die dem Bürger die Möglichkeit gibt, in unbürokratischer Weise seine Meinung zu artikulieren, verbunden mit di:;r Gewißheit, daß den Anregungen nachgegangen wird. Der Bürgeranwalt hält jeden 2. und 4. Freitag im Monat, von 9 bis 12 Uhr, seinen Sprechtag im Rathaus, Zimmer 10 l, 2. Stock, ab. Der nächste Sprech- tag ist am 26. Februar. Anmeldungen zu diesem Sprechtag werden unter der Tel. Nr. 575/337 erbeten. Tarife für Hauskrankenpflege Mit der 50. ASVG-Novelle wurde d ie mediz inische Hauskrankenpflege als eine Pfl ichtlcistung der sozialen Krankenversi- cherungsträger eingeführt. Allerdings hat der Gesetzgeber ihre Leistungsverpflich- tung mit dem Begriff der "medizinischen Hauskrankenpflege" sehr eng begrenzt, sodaß nur ein Teil der Kosten der Haus- krankenpflege von den Krankenversiche- rungsträgern übernommen wird. Die Stadt Steyr bietet seit dem Jahr 1975 Hauskrankenpflege durch eine Diplom- Krankenschwester als sozialen Dienst an, wobei entsprechend den vom Gemeinderat am 24. 2. 1975 beschlossenen Richtlinien von den Patienten ein indexgebundener Kostenbeitrag von bisher S 61,- pro Ein- satzstunde zu leisten war. Grundvorausset- zung für eine Krankenkassenleistung ist jedoch, daß von den Patienten für die in der 50. ASVG-Novelle normierte "medizi- nische Hauskrankenpflege" keine Kosten- beiträge eingehoben werden. Es ergibt sich daher im Bereich der von der Stadt Steyr angebotenen Hauskranken- pflege die Notwendigkeit, daß die einge- 12/36 setzte Diplom-Krankenschwester eine genaue Abgrenzung zwischen der "medizi- nischen Hauskrankenpflege" von den "sozialen Betreuungsdiensten" bei den ein- ze lnen Patienten vornimmt, wobei in Zukunft nur mehr für die "sozialen Betreu- ungsdienste" Kostenbeiträge von den Pati- enten eingehoben werden dürfen. Die "sozialen Betreuungsdienste" umfassen im wesentl ichen kleinere Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Hilfeleistung beim Essen, Betten machen, Besorgungen u. ä. Der Stadtsenat beschloß, daß für soziale Betreuungsdienste im Zusammenhang mit monatliches Nettoeinkommen der Hauskrankenpflege von der betreuten Person in Anlehnung an die vom Land Oberösterreich vorgeschriebenen Richtli- nien in der Mobilen Altenhilfe, gestaffelt nach dem mtl. Nettoeinkommen, folgende Kostenbeiträge zu leisten sind (Tabelle unten): Diese Einkommensgrenzen werden jähr- lich höchstens entsprechend der jewei ligen Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze angehoben. Ueringste verrechenbare Ein- heit ist eine Viertelstunde. Diese Richtlinien sind mit 1. 1. 1993 in Kraft getreten. Alleinstehende Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften Kostenbeitrag pro Betreuungsstunde unter bis bis bis bis bis bis über S 7.000,- s 8.500,- s 10.000,- s 11.500,- s 13.000,- s 14.500,- s 16.000,- s 16.000,- Gedruckt au f umwe ltfreundli chem. chlorfre i gcblcidncm Papier S 9.967,- S 10,- s 12.467,- s 20,- s 13.967,- s 30,- s 15.467,- s 50,- s 16.967,- s 75,- s 18.467,- s 100,- s 19.967,- s 125,- s 19.967,- s 150,- STEYR

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