Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/1
um 3 Prozentpunkte höher als der jeweils gültige Eckzinssatz liegt, zu verzinsen. 2. Nach erfolgter Ausstellung einer Schuldurkunde ist das Darlehen durch Einverleibung eines Pfandrechtes oder auf sonstige dem Förderungszweck angemessene Art sicherzustellen. Aus- nahmen hievon dürfen nur in besonders begründeten Fällen (wie insbesondere ausreichende Sicherheit) erfolgen. 3. In den Darlehensverträgen ist zu verein- baren, daß das Fondsdarlehen unter Einhaltung einer angemessenen Kündi- gungsfrist gekündigt wird, wenn der Darlehensnehmer a) seine Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht einhält; b) das Fondsdarlehen widmungswidrig verwendet ; c) den Förderungsgegenstand ohne Zu- stimmung des Fonds veräußert; d) Bedingungen und Auflagen des Fonds nicht erfüllt. 4. Das Darlehen kann ohne vorangegange- ne Kündigung sofort fällig gestellt wer- den, wenn über das Vermögen des Darlehensschuldners der Konkurs oder das Ausgleichsverfahren eröffnet wird und schutzwürdige Interessen Dritter durch die Fälligstellung nicht gefährdet werden. V. Annuitäten- oder Zinsenzuschüsse Die Förderung ist auch durch die Gewährung befristeter Zuschüsse zu den . Annuitäten oder Zinsen für bei Kreditun- ternehmungen oder Bausparkassen aufge- nommene Darlehen möglich . Das Ausmaß und die Zeitdauer der Zuschüsse richten sich nach den Konditionen des bezuschuß- ten Darlehens. VI. Barzuschüsse 1. Einmalige, nicht rückzahlbare Barzu- schüsse können nur nach Vorlage von Originalrechnungen mit Originalzah- lungsbelegen zur Auszahlung gebracht werden. 2. Der Zuschuß ist sofort zurückzuzahlen a) wenn nachträglich hervorkommt, daß er aufgrund unrichtiger AngabeQ .gewährt wurde; b) bei widmungswidriger Verwendung des Zuschusses. STEYR Fußgeherübergang Plenklberg Kurz vor Jahresen- de wurden für den Fußgeherübergang Plenklberg die 8 Trägersäulen aus Stahl in die vorbe- reiteten Betonfun- damente gesetzt. Voraussicht/ich bis Ende Jänner wird das Stahltragwerk eingehängt. Belag und Isolierung kön- nen erst bei Plus- Temperaturen auf- gebracht werden. Fotos: Hartlauer 3Mill. S für Stiftskirche Gleink Zur Innenrestaurierung der ehemaligen Stiftskirche zahlt die Stadt Steyr einen Beitrag von insgesamt 3 Mill. S in drei Jahresraten. Als Rate für 1992 wurde vom Gemeinderat eine Million Schil- ling freigegeben. Gedruckt aur umweltfreundli chem. chlorfrei gebleichtem Papier DIE SIEBEN ZUFLUCHTEN, ein Barockbild von Johann Georg Morzer, wird von der Stadtpfarre Steyr gekauft. Die Stadt gibt dafür eine Subvention von 55 .000 S. Im Gemeinderat enthielten sich 4 Freiheitliche und drei Sozialdemokraten der Stimme. 5
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