Amtsblatt der Stadt Steyr 1993/1

DIE SEITE DES BÜRGERMEISTERS Fortsetzung von Seite 3 Auf Jahrzehnte gesichert haben wir unsere Müllentsorgung, indem wir ein 17.000 m 2 großes Grundstück zur Erweiterung unse- rer Deponie zugekauft haben und überdies vertraglich mit dem Bezirksabfallverband Steyr-Land vereinbart haben, daß die Stadt Steyr nach dem Bau einer Deponieanlage im Bereich Steyr-Land dorthin ihre Abfäl- le entsorgen kann. Angesichts des rund um uns sichtbaren Chaos in Sachen Müllbesei- tigung kann man diese Vorsorge nicht hoch genug einschätzen. Wie Sie aus meinen Hinweisen sehen kön- nen, dürfen wir uns alle freuen, daß durch tatkräftige initiativen so viel möglich ist. Was ich mir wünsche, ist eine ehrliche und offene Zusammenarbeit - und hier appel- liere ich besonders an die Freiheitliche Partei im Steyrer Gemeinderat, die mit Ausnahme eines ihrer Mandatare dem Budget die Zustimmung gibt, in der gleichzeitig erscheinenden Ausgabe ihrer Parteizeitung aber kein gutes Haar an der Kommunalpolitik läßt und bei der Bevöl- kerung nur negative Gefühle weckt. Ich glaube, wir sollten auch dem Positiven sei- nen Raum geben - den Bürgern sichtbar machen. Denn es gibt davon sicher mehr als Negatives. Wäre es anders, könnten wir als Gemeinschaft der Bürger in unserer Stadt nicht in so geordneten Verhältnissen leben wie wir sie haben. Wenn die Gemeindepolitik nur negativ dargestellt wird, darf sich niemand über Politikverdrossenheit wundem. Damit ent- steht Schaden für die Demokratie. An der Schwelle zum neuen Jahr bitte ich daher um die Pflege der Gesprächskultur. Worum es geht, hat Jörg Mauthe gut gesagt und ich will ihn deshalb zitieren: "Das Wort ' Gemeinderat ' besagt und ver- langt, daß beraten wird; von diesen Bera- tungen habe ich in diesem Saal wenig gemerkt, wohl aber von Auseinanderset- zungen. Mir wäre es lieber gewesen, wenn ich öfter gesehen hätte, daß man sich zusammensetzte, statt auseinander." Auch mir wäre das lieber! 4 Herzlichst Ihr Gemeinderat beschloß Zweckwidmung der Gelder aus dem Verkauf der Sparkasse Der Gemeinde rat beschl oß e instimmig die Errichtung eines Fonds für di e Verwen- dung der Gelder aus de r Sparkassen-Fusi- on. Für die Finanzie rung von Vorhaben des außerordentl chen I laushaltes im Rech- nungsjahr 1993 werden bere it s 61 ,55 Mil- lione~ Schilling au s dem Sparkassenfonds genommen. Außerdem lcglc der Gemein- derat fest, daß für d ie Erri chtung einer Fachhochschule, des Bahnhofparkdecks, Maßnahmen des ö ffcnlli chen Nahverkehrs und die Sanierung des l lall cnbades je 15 Millionen Schilling zweckgcwidmet sind. Die vom Geme inderal in de r Sitzung am 17. Dezember 1992 bcsdilosscnen Fonds- satzungen haben fol genden Wortlaut: I. Praamhcl l. Die Anteil sve rwa ltung-Zentralsparkas- se hat der Stadt Stey r in Zusammen- hang mit der beabs ichti gten Verschmel- zung der Ante il svc rwa ltungssparkasse Steyr in die Antc il svc rwa llung-Zentral- sparkasse di e Le istung e ines Barbetra- ges in Höhe von S 169,5 10.000,- zuge- sagt. 2. Die Stadt Steyr vc rpfl ichte t sich , den aufgrund de r Verschme lzung der An- teilsverwaltung-Zcnlral sparkasse mit der Anteilsverwa ltungssparkasse Steyr zugeflossenen Barbe trag in l löhe von S 169,510.000,- samt den bi sher erzielten Zinserträgen al s Vermögen in einen Fonds zur Förde rung der örtlichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrs, der Ortserneuerung, de r Umwelt, der Kultur, der Wohnraumbeschaffung so- wie von sportlichen und sozialen Ein- richtungen zur Verfügung zu ste ll en. 3. Die Rechtsverhältnisse betreffend die- sen Fonds, insbesondere die Widmung und Vergabe der Fondsmittel, sind in dieser Fondssatzung geregelt. II. Vertretung und Verwaltung des Fonds l. Der Fonds zur Förderung der örtlichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrs, der Stadterneuerung, der Umwelt, der Kultur, der Wohnraumbeschaffung so- wie von sportlichen und ·sozialen Ein- richtungen in Steyr (im folgenden kurz Fonds genannt), wird von der Stadt Gedruckt auf umwe ltfre undlichem, chlorfrei gebleich1em Papier Steyr verwaltet. Dies schließt auch die Vertretung des Fonds nach außen hin ein. Die Geschäftsstelle des Fonds ist der Magistrat der Stadt Steyr. Die Auf- gaben der Geschäftsführung sind vom Leiter der Finanzabteilung des Magi- strates der Stadt Steyr, im Falle seiner Verhinderung von seinem bestellten Vertreter, wahrzunehmen. 2 . Über die Gewährung der Fondshilfe entscheidet in jedem Einzelfall ein Ver- gabegremium, bestehend aus sämtli- chen Mitgliedern des Stadtsenates, wobei diese stimmberechtigte Mitglie- der sind, und je einem nicht stimmbe- rechtigten Mitglied je Gemeinderats- funktion, die nicht im Stadtsenat vertre- ten ist. Ein Rechtsanspruch auf eine Fondshilfe, insbesondere auf eine bestimmte Art oder Höhe der Fondshil- fe steht niemandem zu. 3 . Die Fondsmittel sind fruchtbringend anzulegen. III. Gegenstand und Voraussetzung der Fondshilfe I. Eine Fondshilfe darf nur gewährt wer- den für a) die Förderung der örtlichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrs b) die Förderung der Stadterneuerung c) die Förderung der Umwelt d} die Förderung der Kultur e) die Förderung der Wohnraumbeschaf- fung f) die Förderung von sportlichen und so- zialen Einrichtungen in Steyr 2. Eine Fondshilfe darf sowohl an natürli- che als auch an juristische Personen gewährt werden. 3. Die Förderung kann bestehen a) in der Gewährung eines Darlehens b) in der Gewährung von Annuitäten- oder Zinsenzuschüssen c) in der Gewährung von einmaligen, nicht rückzahlbaren Barzuschüssen IV. Darlehen 1. Darlehen können als unverzinste oder als verzinsliche Darlehen gewährt wer- den. Verzinsliche Darlehen sind jeden- falls mindestens mit einem Zinssatz, der STEYR

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